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Deutschland Einbürgerungstest

Israel und Antisemitismus – das sind die neuen Fragen für Einbürgerungsbewerber

Politikredakteur
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
Quelle: picture alliance / SZ Photo
Wer eingebürgert werden will, muss auch Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Im Test finden sich künftig neue Fragen zum jüdischen Leben, zu Israel und dem Nationalsozialismus. Sie sollen laut Innenministerin Faeser ein Beitrag sein, um Antisemitismus zu begegnen.
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Das Bundesinnenministerium hat den Fragenkatalog für den Einbürgerungstest um mehrere neue Fragen zu den Themen Antisemitismus, Israel und Nationalsozialismus ergänzt. Der überarbeitete Fragenkatalog liegt WELT ebenso vor wie der Referentenentwurf des Innenministeriums zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung.

Inzwischen „überholte Prüffragen“ sollen durch zehn neue Fragen ersetzt, zwei weitere Fragen sollen aktualisiert werden. Künftig wird in dem Multiple-Choice-Bogen etwa danach gefragt, vor wie vielen Jahren es erstmals eine jüdische Gemeinde auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands gab, welche Städte in Deutschland die größten jüdischen Gemeinden haben, auf welcher rechtlichen Grundlage der Staat Israel gegründet wurde, woraus sich Deutschlands besondere Verantwortung für Israel begründet und wie Holocaustleugner bestraft werden können.

„Wer unsere Werte nicht teilt, kann keinen deutschen Pass bekommen. Hier haben wir eine glasklare rote Linie gezogen“, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) dem „Spiegel“, der zuerst über den neuen Katalog berichtete. „Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung schließen eine Einbürgerung aus.“ Wer Deutsche oder Deutscher werden wolle, müsse sich zu der besonderen Verantwortung für den Schutz von Juden und Israel bekennen. Dieses Bekenntnis müsse „klar und glaubhaft“ sein, sagte Faeser weiter.

Durch den Test kann allerdings selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden, dass Antisemiten diesen bestehen, in dem sie die Fragen richtig beantworten. „Der Zweck der Änderungen besteht darin, dass sich die Prüfungskandidaten in der Vorbereitung auf die Tests mit den Themen der überarbeiteten und neuen Fragen in ihren Kursen beschäftigen und auseinandersetzen“, heißt es im Entwurf des Ministeriums.

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Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grüne und FDP hatten die Bundesregierung in einem im November vergangenen Jahres beschlossenen Antrag aufgefordert, den Einbürgerungstest in Bezug auf die Themen Antisemitismus und jüdisches Leben in Deutschland zu evaluieren. Diese Themen werden nun platziert, in einem weiteren Schritt soll der Einbürgerungstest aus dem Jahr 2013 laut Entwurf vollständig modernisiert werden. „Geplant ist, die (mittlerweile älteren) Testfragen in Hinblick auf Qualität, Schwierigkeit, Zweckmäßigkeit und Adressatenorientierung auf den Prüfstand zu stellen“, heißt es in einem internen Dokument des Innenministeriums.

Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung konkretisiert

Der Bundestag hatte im Januar ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, das Einbürgerungen erleichtert. Bei guter Integration und bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland deutscher Staatsbürger zu werden. Im Gesetz sind mehrere Regelungen enthalten, die die Einbürgerung von Antisemiten verhindern sollen.

Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung wurde als Einbürgerungsvoraussetzung so konkretisiert, dass „antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ gegen diese Grundordnung im Sinne des Gesetzes verstoßen. Die Einbürgerung soll innerhalb von zehn Jahren zurückgenommen werden können, wenn diese „durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist“.

Außerdem verhindert eine Verurteilung wegen einer antisemitischen, rassistischen oder sonst menschenverachtenden Tat die Einbürgerung. Bei bestimmten Straftaten müssen die Einbürgerungsbehörden künftig bei der Staatsanwaltschaft abfragen, ob das Gericht eine solche Motivation festgestellt hat.

Einen CDU-Vorschlag, umgesetzt durch Sachsen-Anhalts CDU-geführte Landesregierung, dass Antragsteller „ausdrücklich die besondere deutsche Verantwortung für den Staat Israel und das Existenzrecht Israels“ anerkennen müssen, griff die Ampel-Koalition hingegen nicht auf. Einbürgerungskandidaten müssen sich allerdings künftig zur „besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges“ bekennen.

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Der Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland wird durch einen erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest nachgewiesen. Bestanden ist der Test, wenn mindestens 17 von 33 Fragen aus einem Katalog von rund 100 möglichen Fragen richtig beantwortet werden. Er ist einer von mehreren Einbürgerungsvoraussetzungen.

Hier dokumentiert WELT die neuen Fragen (* für korrekte Antwort):

Thema jüdisches Leben in Deutschland

1. Vor wie vielen Jahren gab es erstmals eine jüdische Gemeinde auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands?

a) vor etwa 300 Jahren
b) vor etwa 700 Jahren
c) vor etwa 1150 Jahren
d) vor etwa 1700 Jahren*

2. Wer darf bei den rund 40 jüdischen Makkabi-Sportvereinen Mitglied werden?

a) nur Deutsche
b) nur Israelis
c) nur religiöse Menschen
d) alle Menschen*

3. Welche Städte haben die größten jüdischen Gemeinden in Deutschland?

a) Berlin und München*
b) Hamburg und Essen
c) Nürnberg und Stuttgart
d) Worms und Speyer

4. Wie heißt das jüdische Gebetshaus?

a) Basilika
b) Moschee
c) Synagoge*
d) Kirche

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Thema Existenzrecht Israel

5. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Staat Israel gegründet?

a) eine Resolution der Vereinten Nationen*
b) ein Beschluss des Zionistenkongresses
c) ein Vorschlag der Bundesregierung
d) ein Vorschlag der UdSSR

6. Woraus begründet sich Deutschlands besondere Verantwortung für Israel?

a) aus der Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU)
b) aus den nationalsozialistischen Verbrechen*
c) aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
d) aus der christlichen Tradition

Thema Antisemitismus

7. Was ist ein Beispiel für antisemitisches Verhalten?

a) ein jüdisches Fest besuchen
b) die israelische Regierung kritisieren
c) den Holocaust leugnen*
d) gegen Juden Fußball spielen

8. Woran erinnern die sogenannten Stolpersteine in Deutschland?

a) an berühmte deutsche Politikerinnen und Politiker
b) an die Opfer des Nationalsozialismus*
c) an Verkehrstote
d) an bekannte jüdische Musiker

9. Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?

a) Kürzung sozialer Leistungen
b) bis zu 100 Sozialstunden
c) gar nicht, Holocaustleugnung ist erlaubt
d) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe*

10. Welche Handlung mit Bezug auf den Staat Israel ist in Deutschland verboten?

a) die Politik Israels öffentlich kritisieren
b) das Aufhängen einer israelischen Flagge auf dem Privatgrundstück
c) eine Diskussion über die Politik Israels
d) der öffentliche Aufruf zur Vernichtung Israels*

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