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Deutschland FDP-Vorhaben

Ampel will Einzahlungen in geplante Aktienrente erhöhen

Christian Lindner Christian Lindner
Finanzminister Christian Lindner (FDP) plant mit dem Generartionenkapital eine weitere Säule der Altersvorsorgung einzuführen
Quelle: dpa/Bernd von Jutrczenka
Finanz- und Arbeitsministerium arbeiten an einer großen Rentenreform. Ein Teil davon: Das Generationenkapital, das im FDP-Wahlprogramm noch Aktienrente hieß. In den Fonds sollen offenbar mindestens zwei Milliarden Euro pro Jahr mehr eingezahlt werden als bisher geplant.
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In der Bundesregierung gibt es nach Angaben aus Regierungskreisen Pläne, die Zahlungen für die geplante Aktienrente bis 2035 verstetigen und massiv ausbauen. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ berichtet, für 2024 sei eine Einzahlung in das sogenannte Generationenkapital von zwölf Milliarden Euro vorgesehen, in den Folgejahren solle der Betrag um jeweils drei Prozent steigen. Eine offizielle Bestätigung der Regierung gab es dafür allerdings zunächst nicht.

Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf ein Startkapital von zehn Milliarden Euro verständigt. Diese Summe ist im Haushalt 2023 reserviert. Finanzminister Christian Lindner (FDP) dringt allerdings schon lange auf Einzahlungen auch in den kommenden Jahren. Finanz- und das Arbeitsministerium sollen sich darauf verständigt haben, das Projekt zu vergrößern. Vorbehalte gebe es allerdings im Bundeswirtschaftsministerium.

Durch die zusätzlichen Einzahlungen würde das von Lindner geplante Generationenkapital dem Bericht zufolge bis 2035 ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreichen. Der Fonds würde das Geld vom Bund als Darlehen erhalten. Da den Ausgaben zusätzliche Rücklagen in gleicher Höhe gegenüberstehen, spielt dies für die Schuldenbremse im Grundgesetz keine Rolle. Es sollen auch bis 2028 Vermögenswerte des Bundes im Umfang von 15 Milliarden Euro an das Generationenkapital übertragen werden. Infrage kämen etwa Aktien von Bundesbeteiligungen.

Vizeregierungssprecherin Christiane Hoffmann wollte sich zu dem Bericht auf Anfrage nicht äußern. Eine Sprecherin des Finanzministeriums verwies lediglich allgemein auf Aussagen Lindners, wonach aus seiner Sicht die zehn Milliarden Euro für 2023 nur „ein erster Schritt“ seien. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums verwies auf „gute und konstruktive Gespräche“, die in der Regierung zu dem Thema geführt würden.

Grüne und Gewerkschaften sehen Aktien mit Skepsis

Nach den Plänen Lindners und der FDP soll mit dem Generationenkapital eine finanzielle Vorsorge für den Renteneintritt der geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge getroffen werden. „Der Einstieg in die kapitalgedeckte Rente ist dringend notwendig, sonst werden die Beitragskosten für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ausufern“, hieß es laut „Handelsblatt“ nun dazu aus dem Finanzministerium.

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Steigende Lohnnebenkosten seien ein Standortrisiko, das sich Deutschland gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Phase nicht leisten könne, hieß es demnach weiter. „Mit dem Generationenkapital wird der Anstieg des Rentenbeitragssatzes mittel- bis langfristig gedämpft, ebenso die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung“, zitierte die Zeitung weiter Angaben aus dem Finanzministerium.

Positiv zu der möglichen Verständigung in der Regierung äußerte sich der FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober. „Die Pläne zur Anhebung des Generationenkapitals sind eine positive und wichtige Nachricht“, erklärte er. Auch die für 2024 genannte Summe von zwölf Milliarden Euro könne aber „nur eine erste Anschubfinanzierung sein“. Kober verwies auf die Möglichkeit, auch Mittel aus Rentenbeiträgen für den Fonds heranzuziehen.

Vertreter der Grünen sowie von Gewerkschaften hatten das geplante Generationenkapital vor Kurzem kritisiert. „Dass das Rentensystem von einem Beitragssystem teilweise zu einem Anlagesystem reformiert werden soll, sehen wir sehr skeptisch“, sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi. Der Grünen-Rentenexperte Markus Kurth stellte das Generationenkapital sogar grundsätzlich infrage. „Die Aktienrente nach dem Konzept des Bundesministeriums der Finanzen wirft nach dem aktuellen Stand zahlreiche gravierende finanzielle, beihilferechtliche, vor allem aber verfassungsrechtliche Fragen auf“, hieß es in einer Analyse Kurths.

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AFP/dpa/sebe

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