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Politik Nach Messerattacke

Amtsgericht kannte Würzburger Angreifer aus vier Verfahren

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„Bereits kurz nach seiner Einreise gab es Ermittlungen wegen gefährlicher Köperverletzung“

WELT-Reporter Ibrahim Naber berichtet über neueste Erkenntnisse zum mutmaßlichen Täter von Würzburg. Nach seinen Erkenntnissen geriet der Mann bereits wenige Monate nach seiner Einreise wegen eines Zwischenfalls in einer Asylunterkunft in den Fokus der Behörden.

Quelle: WELT

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Nach WELT-Informationen sollte der Angreifer bereits Monate vor der tödlichen Messerattacke in Würzburg einen Betreuer erhalten. Doch dies wurde abgelehnt. Bayerns Behörden haben das zunächst verschwiegen. Ein Experte ist fassungslos.

Nach der Messerattacke in Würzburg mit drei Todesopfern rücken nun auch mögliche Versäumnisse bayerischer Behörden im Vorfeld der Tat in den Fokus. Nach Informationen von WELT sollte der beschuldigte Somalier Abdirahman Jibril A. bereits Anfang des Jahres auf Anregung einer psychiatrischen Einrichtung einen Betreuer erhalten. Das entsprechende Verfahren wurde jedoch „mit Beschluss vom 14. April 2021 eingestellt“, wie das Amtsgericht Würzburg auf Anfrage mitteilte.

Das Gericht kam damals laut eigener Auskunft zu dem Schluss, dass bei A. „keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Erfordernis einer Betreuung bestanden, zumal der Betroffene trotz mehrfacher Versuche nicht angetroffen werden konnte.“

Dabei war der heute 24-Jährige damals bereits aufgrund psychischer Auffälligkeiten und Bedrohungen mehrfach in den Fokus der Polizei geraten. Am 12. und am 13. Januar dieses Jahres hatte er in Obdachlosenunterkünften in Würzburg mehrere Personen beleidigt und mit einem Messer bedroht. Im Anschluss nahm die Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen auf. Der Beschuldigte wurde vom 13. bis zum 21. Januar in einer Einrichtung untergebracht.

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Recherchen von WELT hatten vor wenigen Tagen ergeben, dass gegen A. bereits Ende 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde. Auch bei dieser Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft soll er ein Messer in der Hand gehalten haben. Das Verfahren wurde 2017 jedoch eingestellt.

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Beim Amtsgericht Würzburg waren seit Anfang des Jahres insgesamt vier Verfahren zu A. anhängig. Beim ersten ging es um die Bedrohungen in der Obdachlosenunterkunft, beim zweiten um die letztlich abgelehnte Betreuung.

Auslösers des dritten Verfahrens war ein erneuter Zwischenfall in Würzburg Mitte Juni: A. stellte sich im Verkehr vor ein Auto, brachte es so zum Anhalten und stieg ungefragt in den Wagen ein. Dann soll er den Fahrer aufgefordert haben, ihn in die Stadt zu bringen.

Auch in diesem Fall wurde eine Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg jedoch nicht veranlasst. Der Grund: Bereits nach einer Nacht durfte A. die psychiatrische Einrichtung wieder verlassen, „da nach Ansicht der Einrichtung aus medizinischer Sicht zum damaligen Zeitpunkt kein Anlass für das Vorliegen einer von der betroffenen Person ausgehenden weiteren Fremdgefährdung bestand“, teilt das Amtsgericht mit.

Zwei Tage vor der Tat gab es neue Hinweise

In dem vierten und noch laufenden Verfahren geht es erneut um die Bestellung eines Betreuers. Am 23. Juni, also zwei Tage vor der tödlichen Messerattacke, stellte die Betreuungsstelle der Stadt Würzburg doch noch Hinweise auf eine „bestehende Betreuungsbedürftigkeit aufgrund psychischer Auffälligkeiten“ fest. Eine Sachverständige wurde damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dieses liegt aktuell noch nicht vor.

Professor Volker Thieler, Leiter des Kester-Haeusler-Forschungsinstituts für Betreuungsrecht, machen die Vorgänge fassungslos. Er übt scharfe Kritik am Handeln der bayerischen Behörden: „Nach den gravierenden Vortaten des Beschuldigten, die nun bekannt geworden sind, muss einer der Beteiligten versagt haben.“

„Bereits kurz nach seiner Einreise gab es Ermittlungen wegen gefährlicher Köperverletzung“

WELT-Reporter Ibrahim Naber berichtet über neueste Erkenntnisse zum mutmaßlichen Täter von Würzburg. Nach seinen Erkenntnissen geriet der Mann bereits wenige Monate nach seiner Einreise wegen eines Zwischenfalls in einer Asylunterkunft in den Fokus der Behörden.

Quelle: WELT

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Dass in Würzburg lediglich ein Betreuer für den Mann angeregt wurde, kann er nicht verstehen. „Aufgrund seiner Vortaten und der Betreuungsverfahren hätte man sofort die Einweisung veranlassen müssen. Er war ja offensichtlich gemeingefährlich.“

Dies sei Voraussetzung dafür, um eine Person in Deutschland einzuweisen und einzusperren, erklärt Thieler. „Das geht ganz schnell, das kann sogar die Polizei, wenn sie ihn auf der Straße erwischen.“ In der psychiatrischen Anstalt werde dann gewöhnlich ein Gutachten eingeholt zur Beurteilung, ob der Betroffene weiterhin gefährlich sei.

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