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Wegen BSW-Urteil – WDR kündigt Verfassungsbeschwerde an

Fabio De Masi (BSW) ist einer von acht Politikern in der „Wahlarena“ des WDR Fabio De Masi (BSW) ist einer von acht Politikern in der „Wahlarena“ des WDR
Fabio De Masi (BSW) ist einer von acht Politikern in der „Wahlarena“ des WDR
Quelle: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert
Eigentlich wollte der WDR den BSW-Spitzenkandidaten Fabio de Masi nicht in seine Europawahl-Sendung am Donnerstag einladen, muss dies aber nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts tun. Der Sender sieht grundsätzlichen Klärungsbedarf.
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Nachdem der Westdeutsche Rundfunk (WDR) gerichtlich gezwungen worden ist, BSW-Spitzenkandidat Fabio de Masi an seiner Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ am Donnerstagabend um 21 Uhr im Ersten teilnehmen zu lassen, sieht der Sender „grundsätzlichen Klärungsbedarf, was die abgestufte Chancengleichheit angeht“. Man werde deshalb Verfassungsbeschwerde einlegen.

Am Mittwoch hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Eilverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln kassiert. Ursprünglich hatte der WDR nur Vertreter von SPD, CDU, Bündnis 90/Grüne, FDP, AfD und Linken eingeladen. Seine Begründung: Es seien Vertreter der Parteien eingeladen, die aktuell im Europaparlament mit relevanter Stärke vertreten sind.

Was ist dran an dem CDU-Flirtversuch, Frau Wagenknecht?

In der neuen Folge des TV-Formats „Politikergrillen mit Jan Philipp Burgard“ stellt sich BSW-Chefin Sahra Wagenknecht den Fragen des WELT TV-Chefredakteurs: Sehen Sie hier den Polittalk mit Hitze auf der Dachterrasse des Senders in voller Länge.

Quelle: WELT TV/Jan Philipp Burgard

Das Verwaltungsgericht Köln hatte darin in der Vorinstanz kein Problem gesehen. Das OVG in Münster hingegen war der Meinung, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht wegen des verfassungsrechtlichen Gebots der Chancengleichheit für die politischen Parteien die Teilnahme an der Sendung beanspruchen könne. Das Sendungskonzept rechtfertige keinen Ausschluss.

Zwar könnte sich der WDR im Rahmen seiner grundrechtlich geschützten redaktionellen Freiheit für ausschließlich oder schwerpunktmäßig Rückblicke auf die vergangene Wahlperiode entscheiden. Damit verbunden könne auch die Begrenzung auf die Parteien sein, die derzeit im Parlament vertreten sind. Allerdings sei nicht davon auszugehen, dass bei dem gewählten Format, bei dem Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden, nicht auch Fragen zur Zukunft gestellt werden.

Außerdem sei nicht zu erkennen, dass die Klägerin im Vergleich zur FDP und zu den Linken „hinsichtlich ihrer gegenwärtigen Bedeutung einen derart großen Abstand aufweist, der ihren Ausschluss von der Sendung rechtfertigen könnte“, heißt es in der Begründung zu dem Beschluss des 13. Senats. Seit Februar 2024 bewege sich das BSW in einem Umfragekorridor von vier bis sieben Prozent – womit dem Bündnis zum Teil bessere Chancen attestiert werden als der FDP und der Linkspartei.

Der WDR erklärte dazu: „Nach dem Urteil des OVG Münster haben wir unser redaktionelles Konzept der ARD Wahlarena angepasst. Der Spitzenkandidat des BSW, Fabio de Masi, wird als einer von insgesamt Politikern an der Runde teilnehmen. Unabhängig von der ARD Wahlarena sehen wir nach dem Urteil des OVG Münster grundsätzlichen Klärungsbedarf, was die abgestufte Chancengleichheit angeht. Wir wollen für zukünftige Wahlen gerne Rechtssicherheit herstellen, welche redaktionellen Spielräume wir in der Vorwahlberichterstattung haben und welche Rolle dabei das redaktionelle Gesamtkonzept spielt. Deswegen wird der WDR in der Sache Verfassungsbeschwerde einlegen.“

Das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit besage, dass die Parteien im Vorfeld von Wahlen entsprechend ihrer tatsächlichen Bedeutung im Programm zu berücksichtigen seien. Gleichzeitig stünden Wahlsendungen unter dem Schutz der Rundfunkfreiheit. Zwischen beidem müsse nach der Rechtsprechung ein angemessener Ausgleich hergestellt werden. „Nach Auffassung des WDR ist die Chancengleichheit auch dann gewahrt, wenn eine Partei nicht ins journalistische Konzept einer Sendung passt und deshalb in eine konkrete Sendung nicht eingeladen wird, im Gesamtprogrammangebot aber angemessen berücksichtigt ist.“

jr mit dpa

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