WELTGo!
Ihr KI-Assistent für alle Fragen
Ihr KI-Assistent für alle Fragen und Lebenslagen
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Kultur
  3. Literatur
  4. Straße des 17. Juni: Public Viewing wo einst Panzer auffuhren – Eine kurze Geschichte zur Fanmeile

Literatur Straße des 17. Juni

Public Viewing wo einst Panzer auffuhren – Eine kurze Geschichte zur Fanmeile

Redakteur Feuilleton
„Umso schlimmer für die Kommunisten“: Flaggen und Panzer in Berlin „Umso schlimmer für die Kommunisten“: Flaggen und Panzer in Berlin
„Umso schlimmer für die Kommunisten“: Flaggen und Panzer in Berlin
Quelle: picture alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka; picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Soeren Stache
Am Brandenburger in Berlin findet zur EM wieder das größte deutsche Public Viewing statt. Auf der Straße des 17. Juni neben sowjetischen T-34-Panzern. Ein historischer Ort.
Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Es ist Juni und Europameisterschaft im Fußball. Die Berliner Straße des 17. Juni heißt jetzt wieder Fanmeile. „Auf dieser Straße bewegte sich um die Zeit, etwa 14.30 Uhr, eine Gruppe sowjetischer Panzer, dahinter Panzerwagen mit aufgesessener Infanterie, von der Friedrichstraße her auf das Brandenburger Tor zu“, berichtet Stefan Heym über den 17. Juni 1953 in seinem Roman über die Aufstände der Arbeiter in Ost-Berlin, die auf den Baustellen der Stalinallee ausgebrochen waren und sich bis zur westlichen Sektorengrenze ausgeweitet hatten.

Eine Woche nach dem Ende der Revolte in der DDR, am 22. Juni 1953, hatte der Senat von West-Berlin die Straße umbenannt, um an den Volksaufstand und seine Opfer zu erinnern. Die historische Ost-West-Trasse des Kurfürsten für seine Kutschfahrten zum Schloss Charlottenburg war von den Nazis für Germania verbreitert worden. Der 17. Juni wurde in der Bundesrepublik zum Tag der deutschen Einheit und zum Feiertag der Freiheit.

In der DDR lehnten alle Verlage „5 Tage im Juni“, Stefan Heyms Roman als Kolportage der Ereignisse von 1953, ab. Das Manuskript hieß „Der Tag X“. Im Münchner Bertelsmann-Verlag erschien das Buch zum Jahrestag des Aufstands 1973. 1989 wurde es im Buchverlag Der Morgen dann auch in der untergehenden DDR veröffentlicht. In einer Szene steht der Werksarbeiter August Kallmann aus dem VEB Merkur mit einem Bildnis von Karl Marx vor einem der sowjetischen T-34-Panzer: „Weg, dachte er, weglaufen. Aber dann dachte er: Nein, ich bin Sozialist, ich hab ehrlich gearbeitet mein Leben lang; kein roter Panzer hat das Recht, mich plattzuwalzen; täten sie’s, um so schlimmer für die Kommunisten.“

Man weiß, wie es weiterging: Am Tag des Mauerbaus fuhren am Brandenburger Tor wieder die Panzer auf. Als sich die Grenze wieder auftat, lag die Straße des 17. Juni wieder mitten in Berlin als Magistrale und als Festmeile. Und mit zwei Panzern, Typ T-34, die seit 1945 dort das Ehrenmal für die Gefallenen der Roten Armee flankieren und seit zwei Jahren, im Ukraine-Krieg, blau-gelb geflaggt werden. Auch am 17. Juni 1953, im Roman von Stefan Heym, steht „ein sowjetischer Panzer, bewegungslos wie ein Mahnmal“ auf der Straße, die anschließend nach dem Tag benannt wird.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema