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„Armutszeugnis für Discounter“ – Umwelthilfe siegt vor Gericht gegen Lidl und Aldi Süd

Eine Lidl-Filiale Eine Lidl-Filiale
In zwei von fünf angefragten Lidl-Filialen wurde die Annahme von Elektrokleingeräten laut DUH verweigert
Quelle: dpa/Hendrik Schmidt
Die Deutsche Umwelthilfe spricht von einem „Armutszeugnis“ für die Discounter: Lidl und Aldi Süd sind von zwei Gerichten an ihre Verpflichtung zur Rücknahme von Elektroschrott erinnert worden. Hintergrund ist eine Gesetzesnovelle von 2022.
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Bei der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott haben die Discounter Aldi Süd und Lidl aus Sicht von zwei Gerichten noch Defizite. Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstag in Berlin mitteilte, hat sich die Organisation mit Unterlassungsklagen vor zwei Gerichten durchgesetzt. Sie hatte getestet, ob der Discounter auch wirklich Elektrokleingeräte zurücknimmt, wie es ein Gesetz seit Juli 2022 vorschreibt.

Umweltschützer wurden in zwei Aldi Süd-Märkten vorstellig, einer davon verweigerte laut DUH die Annahme der Geräte. Außerdem besuchte die DUH fünf Lidl-Filialen, von denen zwei den Angaben zufolge Nein sagten. Die Umwelthilfe zog daraufhin vor Gericht. Das Landgericht Mainz urteilte gegen Aldi Süd und das Landgericht Frankenthal gegen Lidl, wie die beiden Gerichte auf Anfrage bestätigten.

Aldi Süd und Lidl betonten, dass man sich an die Gesetzesvorgaben halte. Aldi Süd sprach von einem Einzelfall, bei dem die Rücknahme „nicht reibungslos“ funktioniert habe. Dies bedauere man, die Entscheidung des Gerichts respektiere man. Rechtsmittel wollte Aldi Süd nicht einlegen.

Lidl wollte auf das laufende Verfahren nicht näher eingehen. Bereits 2023 hatte die DUH vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen die Discounterkette Norma geklagt. Zu einem Urteil kam es dort nicht, aber zu einem Vergleich – darin verpflichtete sich Norma, sich künftig an die Regeln zu halten.

Seit Juli 2022 müssen Supermärkte und Discounter, deren Verkaufsfläche größer ist als 800 Quadratmeter, kostenlos Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern zurücknehmen. Das sind zum Beispiel Rasierer, Elektrozahnbürsten, Ladegeräte und kleine Toaster. Sind die Geräte größer, so müssen sie nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde in dem Laden zugleich ein anderes vergleichbares Neugerät kauft.

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„Es ist ein Armutszeugnis, dass Aldi Süd und Lidl erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz und wies darauf hin, dass ähnliche Verfahren noch gegen Aldi Nord und Netto liefen.

Die Sammelquote von Elektroschrott sei zuletzt noch mal deutlich gesunken, nun liege sie in Deutschland nur noch bei 32 Prozent. Das sei gerade einmal halb so viel wie gesetzlich vorgesehen.

Von Lidl hieß es, dass man in Deutschland seit Juli 2022 kleine Elektro-Altgeräte entgegennehme. „Um darüber zu informieren, ist ein Hinweisschild dauerhaft in den Filialen im Hauptkundenstrom angebracht“, sagte eine Lidl-Sprecherin. „Die zurückgenommenen Geräte werden von qualifizierten externen Dienstleistern fachgerecht recycelt oder entsorgt.“ Aldi Süd wies darauf hin, dass sich die Kundschaft für eine Rückgabe von kleinen Elektrogeräten an Mitarbeiter wenden könnten. Handelsübliche Mengen – also maximal drei Geräte pro Geräteart – würden angenommen.

dpa/sos

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