38 Minuten brauchte der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2017, in der letzten Sitzung der 18. Wahlperiode, um eine historische Entscheidung zu fällen: die Ehe für alle.
Tatsächlich waren homosexuelle Lebenspartnerschaften zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend gleichgestellt. Eine letzte Hürde gab es beim Adoptionsrecht, die mit diesem Gesetz ausgeräumt wurde. Die andere, symbolische Neuerung: Der bis dahin heterosexuellen Paaren vorbehaltene Begriff „Ehe“ wurde nun auf alle ausgeweitet.
Wichtig war aber nicht nur das Was, sondern auch das Wie.