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  4. Islamisten-Demos Hamburg: Das Kalifat zu fordern, ist nicht strafbar – und das ist auch gut so

Meinung Justizminister Buschmann

Das Kalifat zu fordern, ist nicht strafbar – und das ist auch gut so

Freier Autor
WELT-Autor Alan Posener WELT-Autor Alan Posener
WELT-Autor Alan Posener
Quelle: Claudius Pflug
Auf Demonstrationen das Kalifat als Lösung zu propagieren, ist absurd – aber kein Straftatbestand, meint Justizminister Buschmann. Damit erinnert er zu Recht an ein zentrales Prinzip jeder liberalen Gesellschaft: Die Freiheit, Unsinn verzapfen zu dürfen.
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Marco Buschmann ist als Justizminister ein Glücksfall. Man denke an die Modernisierung des Strafrechts, die Abschaffung des geheimen Weisungsrechts der Justizminister an die Staatsanwaltschaft, die Liberalisierung des Namensrechts, die Reform des Abstammungs-, Kindschafts- und Familienrechts.

Zusammen mit der Cannabis-Legalisierung unter Federführung des Gesundheitsministeriums und der vom Familienministerium angestoßenen Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag haben die Initiativen des FDP-Manns wesentlich dazu beigetragen, dass Deutschland liberaler geworden ist.

Nun hat Buschmann das liberale Prinzip der Meinungsfreiheit verteidigt. Im Interview mit der dpa stellte der Justizminister klar, dass ein bloßes Plakat mit der Losung „Kalifat ist die Lösung!“ wie von Islamisten in Hamburg getragen, keinen Straftatbestand darstellt. „Reine Sympathiebekundung für ein Kalifat ist etwas, was ich für politisch absurd und abwegig halte“, so der Justizminister, sei aber eben als solche nicht strafbar.

Solange eine Meinung nur geäußert und nicht mit Taten versucht werde, die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen oder andere Rechtsgüter zu verletzen, müsse dies nach höchstrichterlicher Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Teil des geistigen Meinungskampfes ertragen werden. Richtig.

Ich habe einige Jahre meiner Jugend damit verschwendet, auf Demonstrationen sowie in Flugblättern und Zeitungen die Diktatur des Proletariats als Lösung zu propagieren und auch anderen „absurden und abwegigen“ Unsinn zu verzapfen. Dafür bekam ich zeitweilig und zu Recht Schwierigkeiten, als Beamter eingestellt zu werden.

Allerdings stellten die Behörden bald fest, dass ich aus meiner Zeit bei der maoistische KPD eine derartig heftige Abneigung gegen den Totalitarismus jeglicher Couleur mitgebracht hatte, dass ich als Lehrer keine Gefahr für die mir anvertrauten Kinder darstellte.

Strafrechtlich wurde ich zwar etwa wegen Sachbeschädigung belangt, weil ich Plakate unerlaubt geklebt hatte – nicht jedoch wegen des Inhalts der Plakate, auf denen zum Sturz der Bourgeoisie aufgerufen oder dem „US-Imperialismus“ der Tod gewünscht wurde.

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Bei allem Ärger über die Geldstrafen musste ich insgeheim die penible Gerechtigkeit der mich verknackenden Richter bewundern. Übrigens blieben auch unsere „Versuche, die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen“, etwa durch Gründung einer Kaderpartei, unbestraft. Wir waren schlichtweg nicht wichtig genug, als dass man uns verboten hätte.

Auch das war richtig, und aus den diversen K-Gruppen sind nicht wenige geläuterte Demokraten und Demokratinnen diverser politischer Couleur hervorgegangen. Einer ist Ministerpräsident von Baden-Württemberg.

Mag sein, dass der eine oder andere Kalifatsfan beim legalen Joint eine Offenbarung hat, sich fortan Marlene statt Mehmed nennt und eine Beratungsstelle für queere Muslime gründet. Aber davon hängt sein Recht nicht ab, heute Unsinn zu verzapfen. Sondern davon, dass wir eine liberale Gesellschaft sein wollen. Gut, dass Buschmann daran erinnert.

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