WELTGo!
Ihr KI-Assistent für alle Fragen
Ihr KI-Assistent für alle Fragen und Lebenslagen
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Debatte
  3. Kommentare
  4. Klage gegen Israel: Der Internationale Gerichtshof lässt von einer korrupten Regierung ausnutzen

Meinung Klage gegen Israel

Der Internationale Gerichtshof lässt sich zum Werkzeug einer korrupten Regierung machen

Freier Autor
„Schauspiel der Heuchelei“ – Israel nimmt in Den Haag zur Völkermord-Klage Stellung

Israel wird erstmals vor dem Internationalen Gerichtshof zum Vorwurf des Völkermordes im Gaza-Krieg Stellung nehmen. Rechtsvertreter wollen in Den Haag die Klage Südafrikas entschieden zurückweisen – und sprechen bereits vor dem Termin von unfundierten Beschuldigungen.

Quelle: WELT TV

Autoplay
Südafrikas Vorwurf, Israel verübe einen Genozid an der palästinensischen Bevölkerung, ist haltlos: Israels Feinde sind es ja, die einen Völkermord an den Juden anstreben. Dass der Internationale Gerichtshof die Klage Südafrikas trotzdem prüft, zeigt einen Geburtsfehler dieser Institution.
Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) ist eine nützliche Einrichtung. Oder kann es sein. Nämlich dann, wenn zwei Staaten übereinkommen, einen Konflikt vor das Gericht der Vereinten Nationen zu bringen und dessen Urteil zu akzeptieren.

So verklagt Deutschland gerade Italien vor dem IGH, weil Rom zur Durchsetzung von Reparationsforderungen wegen der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg mit der Pfändung deutschen Staatseigentums – etwa des Goethe-Instituts – droht.

Gibt es diese Übereinkunft nicht, hat der IGH ein Problem. Denn seine Entscheidungen sind zwar theoretisch bindend. Praktisch könnten sie gegen den Widerstand des betroffenen Staats nur vom UN-Sicherheitsrat durchgesetzt werden. Wenn aber Veto-Mitglieder des Sicherheitsrats selbst – oder ihre Verbündeten – betroffen sind, passiert: gar nichts.

So hat der IGH Russland 2022 dazu verurteilt, sofort die Ukraine zu räumen, weil der Vorwand des russischen Angriffs, nämlich ein angeblicher Völkermord der Ukrainer an der russischstämmigen Bevölkerung, haltlos sei. Passiert ist: gar nichts.

Genauso haltlos ist der Vorwurf Südafrikas, Israel verübe ein Genozid an der Bevölkerung Gazas. Es sind Israels Feinde, die seit der Staatsgründung davon reden, die Juden zu vertreiben oder zu töten, und die 1948, 1967, 1973 mit regulären Armeen und seitdem mit Terror und Boykottmaßnahmen, die übrigens von Südafrika unterstützt werden, dieses Ziel verfolgen.

Es ist erklärte Absicht Irans, Israel „aus dem Buch der Geschichte zu tilgen“, und Teherans Terrortruppe Hamas zeigte am 7. Oktober 2023, was damit gemeint ist. Dagegen wehrt sich Israel zu Recht.

Eine Klage als Ablenkungsmanöver

Der IHG dürfte Jahre brauchen, um zu einem endgültigen Urteil zu kommen. Einstweilen könnte er Israel zum Rückzug auffordern. Israel wird das nicht tun, und die USA werden Israel decken. Beides bedeutet einen Propaganda-Erfolg für die Hamas. Und genau das will Südafrika.

Der IGH sollte nur Fälle annehmen, bei denen seine Entscheidungen etwas bewirken. Stattdessen macht er statt sich jetzt zum Werkzeug der korrupten und unfähigen Regierung Südafrikas, die von den Problemen ihres Landes ablenken will und sich dazu des Antisemitismus – hier: des Antizionismus – bedient.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema