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Inhalt dieser Seite
  1. Die PKV für Ärzte im Überblick
  2. Darum lohnt sich die private PKV für Ärzte & Ärztinnen
  3. Ab wann können sich Ärzte & Ärztinnen privat versichern?
  4. Krankenversicherungsschutz für Medizinstudierende
  5. Leistungen der privaten Krankenversicherung
  6. Was kostet die PKV für Ärzte bzw. Ärztinnen?
  7. Anwartschaftsversicherung
  8. Die häufigsten Fragen zur PKV für Ärzte & Ärztinnen
  9. Das könnte Sie auch interessieren

Die PKV für Ärzte im Überblick

  • Ärzte & Ärztinnen profitieren von speziellen Tarifen in der privaten Krankenversicherung.

  • Die private Krankenversicherung steht sowohl niedergelassenen als auch angestellten Ärzten und Ärztinnen zur Verfügung, sofern ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.

  • Verbeamtete sowie freiberuflich tätige Ärzte und Ärztinnen haben die Freiheit, sich unabhängig von ihrem Einkommen für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.

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Darum lohnt sich die private PKV für Ärzte & Ärztinnen

Viele Versicherer haben spezielle Tarife für Ärzte und Ärztinnen in der privaten Krankenversicherung im Angebot. Diese Ärztetarife sind häufig günstiger als die Standardtarife, obwohl sie dieselben Leistungen bieten, oder sie beinhalten umfangreichere Leistungen zum gleichen Preis. Dafür gibt es zwei Gründe:

  • Versicherer nehmen an, dass Ärzte und Ärztinnen gesund leben und sich oft selbst behandeln können, wodurch Kosten für Arztbesuche entfallen. Zudem haben sie direkten Zugang zu Medikamenten und müssen diese nicht in der Apotheke kaufen.
  • Durch Gruppenverträge mit dem Marburger Bund und anderen berufsständischen Vereinigungen werden die Beiträge rabattiert.

Vergünstigungen auch für Familienmitglieder

Die private Krankenversicherung für Ärzte und Ärztinnen umfasst auch die Versicherung nicht-versicherungspflichtiger Familienangehöriger, Kinder und den nicht berufstätigen Ehepartner. Für diesen Personenkreis gelten ebenfalls die deutlich vergünstigen Beiträge.

Ab wann können sich Ärzte & Ärztinnen privat versichern?

Ob Ärzte und Ärztinnen privat versichert werden können, hängt davon ab, ob sie angestellt sind, im Beamtenverhältnis stehen oder eine eigene Praxis besitzen.

Angestellte Ärzte und Ärztinnen

Angestellte Ärzte und Ärztinnen mit einem Jahreseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300 Euro, Stand: 2024) haben die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV). Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen, die Beiträge streng nach dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen berechnen und keine berufsspezifischen Vergünstigungen gewähren, bieten private Krankenversicherungen für Ärzte und Ärztinnen deutlich günstigere Tarife an.

Verbeamtete Ärzte und Ärztinnen

Verbeamtete Ärzte und Ärztinnen können zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. In der Regel ist die gesetzliche Krankenversicherung jedoch teurer für sie, da sie keinen Anspruch auf Beihilfe haben. Bei einer privaten Krankenversicherung hingegen übernehmen Bund, Länder oder Gemeinden einen Teil der Kosten. Daher profitieren Amtsärzte und Ärztinnen von speziellen Beihilfetarifen, die kostengünstiger sind.

Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen

Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen mit eigener Praxis gelten als Freiberufler. So gelten sie in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig versichert und können sich unabhängig von ihrem Einkommen in eine private Krankenversicherung wechseln.

Krankenversicherungsschutz für Medizinstudierende

Die meisten Medizinstudierende sind bis zum Beginn ihres Studiums und bis zum Alter von 25 Jahren über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Danach tritt auch für Studenten die allgemeine Versicherungspflicht in Kraft, wobei sie die Wahl haben, sich entweder gesetzlich oder privat zu versichern. Aufgrund der günstigen Studententarife und der deutlich besseren Leistungen im Vergleich zur GKV ist die private Krankenversicherung oft die lohnenswertere Option.

Leistungen der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung für Ärzte und Ärztinnen bietet umfassenden Schutz in allen wesentlichen Bereichen. Dazu zählen:

Bei der ambulanten Versorgung zeigen sich je nach Anbieter und Tarif deutliche Unterschiede. Diese umfassen die Erstattung von Heilpraktikerleistungen, die Kostenübernahme für Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen und Rollstühle sowie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen, die übernommen werden.

Im Tarif für Zahnbehandlung und Zahnersatz lohnt es sich darauf zu achten, ob Inlays unter Zahnbehandlung oder unter Zahnersatz fallen. Es ist ebenfalls wichtig, die verschiedenen Zahnstaffeln und die Begrenzungen der Kostenerstattung für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren zu vergleichen, da die Unterschiede in der Erstattung bis in den vierstelligen Bereich reichen können.
Bei stationärer Heilbehandlung sind die Unterschiede weniger ausgeprägt. Der Versicherte kann wählen, ob er in einem Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer untergebracht sein möchte und ob eine Chefarztbehandlung gewünscht wird.

Freiberufliche Ärzte und Ärztinnen können durch den Zusatzbaustein Krankentagegeld ihr Einkommen nach dem Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung absichern. Dies ist besonders wichtig, um finanziellen Schutz vor Einnahmeausfällen bei längerer Arbeitsunfähigkeit zu gewährleisten.

Zahnärzte & Zahnärztinnen – ein Sonderfall

Für Zahnärzte und Zahnärztinnen bieten einige Versicherungsgesellschaften spezielle Ärztetarife an, die die Selbstbehandlung in den Zahntarifen besonders berücksichtigen. In diesen spezialisierten Tarifen sind lediglich die Material- und Laborkosten abgedeckt, während die Behandlungskosten nicht erstattet werden. Aufgrund der Vielfalt der Tarife, die unterschiedliche Leistungsmerkmale bieten, ist ein Vergleich der Beiträge und Erstattungsmöglichkeiten für Zahnärzte und Zahnärztinnen besonders lohnenswert.

Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

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Was kostet die PKV für Ärzte bzw. Ärztinnen?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, in der die Beitragshöhe vom Einkommen abhängt, basieren die Beiträge in der privaten Krankenversicherung auf dem Alter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen. Für gesunde und gut verdienende Ärzte und Ärztinnen kann die PKV daher oft günstiger sein. Generell ist eine private Krankenversicherung für Ärzte und Ärztinnen bereits ab einem monatlichen Beitrag von 250 Euro erhältlich.

Beitragshöhe senken durch Selbstbeteiligung

Ärzte und Ärztinnen wählen häufig eine Selbstbeteiligung, um ihre Versicherungsbeiträge zu senken. Dabei übernehmen sie im Krankheitsfall einen vorab vereinbarten Kostenanteil selbst. Dies kann sich für sie auszahlen, da befreundete Ärzte und Ärztinnen sich oft kostenlos oder zu vergünstigten Konditionen gegenseitig behandeln.

Anwartschaftsversicherung

Wer zunächst lieber in eine gesetzliche Krankenkasse wechselt, sich aber die Option auf eine spätere private Krankenversicherung für Ärzte und Ärztinnen offen halten möchte, kann auf eine Anwartschaftsversicherung zurückgreifen. Diese friert praktisch den Gesundheitszustand der versicherten Person ein. Wechselt der oder die Versicherte von der GKV später in die private Versicherung, gilt der Gesundheitszustand des früheren Zeitpunkts.

Die häufigsten Fragen zur PKV für Ärzte & Ärztinnen

Die meisten Ärzte und Ärztinnen können sich frei entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Diese Wahlmöglichkeit besteht jedoch nicht für angestellte Ärzte und Ärztinnen. Dies gilt ebenso für die, die im praktischen Jahr sind. Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss das Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.

Die private Krankenversicherung ist für die meisten Ärzte und Ärztinnen eine attraktive Option, da Ärzte und Ärztinnen besonders von günstigen Beiträgen in Ärztetarifen profitieren. Zusätzlich gilt: Wer jung und gesund ist, zahlt auch weniger Beiträge.

Versicherer bieten spezielle Beihilfeergänzungstarife für Amtsärzte und Amtsärztinnen an. Amtsärzte und Amtsärztinnen können diese Tarife nutzen, um sich gegen die verbleibenden Kosten, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind, absichern.

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