Vorabpauschalen-Rechner Berechnen Sie Ihre Vorab-Steuern auf ETF und Fonds

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Vorabpauschalen-Rechner - Berechnen Sie Ihre Vorab-Steuern auf ETF und Fonds

Umweg. Wer in wieder­anlegende Fonds oder ETF investiert, muss einen fiktiven Wert versteuern: die Vorabpauschale. © Getty Images / Voitus

Anleger mit thesaurierenden ETF und Fonds müssen Steuern auf die sogenannte Vorabpauschale zahlen. Mit unserem Rechner können Sie Ihre Vorab-Steuern einfach ausrechnen.

Vorabpauschale mit Rechner ermitteln

Für Investmentfonds, die keine oder nur geringe Erträge ausschütten, wird seit 2019 mit der Vorabpauschale ein fiktiver Betrag versteuert. Was genau es mit der Vorabpauschale auf sich hat, erfahren Sie in unserem Special zur Versteuerung von ETF und Fonds.

Mit unserem Vorabpauschalen-Rechner können Sie ganz einfach ermitteln, wie viel Steuern Sie im Voraus auf Ihre thesaurienden Fonds und ETF zahlen müssen. Die Steuern auf die Vorabpauschale für 2024 werden im Januar 2025 fällig. Sie können auch rück­blickend Ihre Vorabpauschalen und Steuern ab 2018 berechnen.
Noch Fragen? Unten finden Sie eine Beispiel­rechnung.

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Schritt für Schritt die Vorabpauschale berechnen

So berechnet sich die Vorabpauschale Schritt für Schritt:

  1. Zunächst wird der „Basis­ertrag“ eines bestimmten Jahres berechnet: Wert des Fonds oder ETF zum Jahres­beginn multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses. Für 2023 betrug der Basiszins 2,55 Prozent, für 2024 beträgt er 2,29 Prozent.
  2. Anschließend wird geschaut, was kleiner ist: der Basis­ertrag oder die Wert­steigerung des Fonds im jeweiligen Jahr. Der kleinere Wert ist die Vorabpauschale.
  3. Je nach Art des Fonds ist nicht die gesamte Vorabpauschale zu versteuern, sondern nur ein Teil (sogenannte Teilfrei­stellung). Im Fall eines Aktien-ETF oder -fonds bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei.

Hier eine Beispiel­rechnung:

Berechnung von Vorabpauschale und Steuer

Wert des ETF oder Fonds am 1.1.2024

20 000 Euro

Wert des ETF oder Fonds am 31.12.2024

20 500 Euro

Wert­steigerung

500 Euro

Vorabpauschale

Basis­ertrag für 2024 (20 000 x 0,0229 x 0,7)

320,60 Euro

Vorabpauschale ist Basis­ertrag, weil Basis­ertrag (320,60 Euro) < Wert­steigerung (500 Euro)

320,60 Euro

Zu versteuernder Betrag nach 30 Prozent Teilfrei­stellung

224,42 Euro

Im Januar 2025 zu zahlende Kapital­ertrags­steuer plus Soli (26,375 Prozent)

59,19 Euro

Legende

Basiszins: 2,29 Prozent (2024). Keine Ausschüttungen. Sparerpausch­betrag bereits verbraucht.

Im Beispiel wird die Vorabpauschale in Höhe des Basis­ertrags angesetzt, weil der Basis­ertrag geringer als die Wert­steigerung ausfällt, die der Fonds inner­halb des Jahres erzielt hat. Wäre der Basis­ertrag höher als die Wert­steigerung, wäre die Wert­steigerung (abzüglich Teilfrei­stellung) die Berechnungs­grund­lage für die Vorab-Steuern.

Sie zahlen nicht die Vorabpauschale ans Finanz­amt. Diese ist nur die Grund­lage, um die Vorab-Steuern auf Fonds und ETF zu berechnen.

Hat der Fonds keinen Wert­zuwachs erreicht, entstehen für das Jahr weder Vorabpauschale noch Steuern. Ist die entsprechende Teilfrei­stellung berück­sichtigt, fallen auf den Endbetrag Abgeltungs­steuer, Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer an. Zahlt ein Fonds oder ETF Erträge teil­weise an Anleger aus und spart nur den Rest im Vermögen an, mindern diese Teil­ausschüttungen die Vorabpauschale.

Die Steuern auf die Vorabpauschale werden im Januar des Folge­jahres fällig. Verkaufen Anleger später Anteile des Fonds oder ETF, verrechnet der Depotanbieter die dann anfallenden Steuern mit den bereits gezahlten Vorab-Steuern. So wird eine doppelte Besteuerung vermieden.

Wie Sie vermeiden, zu hohe Steuern auf Ihre Fonds und ETF zu zahlen und warum die Vorabpauschale über­haupt einge­führt wurde, lesen Sie im unserem großen Special über die Versteuerung von ETF und Fonds.

Depotanbieter führen Steuern ans Finanz­amt ab

Den Steuer­abzug nimmt die depotführende Stelle vor. Das Problem: Anders als bei einer Ausschüttung von Erträgen durch den Fonds fließt bei der Berechnung der fiktiven Erträge kein Geld an die Anleger und Anle­gerinnen. Banken und Fonds­gesell­schaften müssen sich die Mittel für den Steuer­abzug daher erst beim Kunden beschaffen. Die einzelnen Institute gehen dabei unterschiedlich vor, wie Finanztest in einer Umfrage aus dem Februar 2023 heraus­gefunden hat.

Filial­banken und Direkt­banken

Sparkassen, Volks- und Raiff­eisen­banken sowie Commerz­bank, Deutsche Bank, Hypo­ver­eins­bank, Post­bank und Targo­bank buchen die Steuer vom Verrechnungs­konto des Depots ab – zum Teil funk­tioniert das auch mit Konten bei fremden Instituten. Die Direkt­banken Comdirect, Consors­bank, DKB, ING, Maxblue und Onvista Bank buchen ebenfalls vom Verrechnungs­konto ab.

Nicht wegen der Steuer ins Minus rutschen

Wenn Anlegende kein Geld auf dem Konto haben, um die Vorab-Steuer zu bezahlen, kann es sein, dass die Bank oder der Broker sie anschreibt und bittet, für Deckung zu sorgen. Banken und Broker können die Steuer auch inner­halb eines einge­räumten Disporahmens abbuchen. Wenn die depotführende Stelle das Geld für die Steuer nicht beschaffen kann, meldet sie es dem Finanz­amt.

Tipp: Sorgen Sie am Jahres­anfang für genügend Deckung auf dem Verrechnungs­konto, um etwaige Steuer bezahlen zu können. Der Abbuchung aus dem Dispo können Sie auch vorab bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker wider­sprechen.

Fonds­banken und Fonds­gesell­schaften

Die Fonds­gesell­schaft Deka bucht die Steuer ebenfalls von einem Konto ab. Union Investment und DWS verkaufen Fonds­anteile. Die Fonds­bank Ebase verkauft ebenfalls Fonds­anteile. Auch die Fonds­depot­bank macht das, alternativ können Anleger hier jedoch Konto­abbuchung vereinbaren.

Tipp: Der Verkauf von Fonds­anteilen ist ärgerlich, wenn man sie zuvor mit Ausgabe­aufschlag gekauft hat. Bei Union können Sie den abge­zogenen Betrag in der Regel binnen sechs Wochen kostenlos wieder anlegen. Bei der DWS können Sie für den Steuer­abzug zum Beispiel einen Geldmarkt­fonds ohne Ausgabe­aufschlag einrichten.

Frei­stellungs­auftrag für die depotführende Stelle

Es gibt eine Möglich­keit zu verhindern, dass für den Steuer­abzug unter Umständen Fonds­anteile verkauft werden: Spare­rinnen und Sparer können ihrer depotführenden Stelle einen Frei­stellungs­auftrag erteilen. Dann zieht sie keine Steuern auf Dividenden, Gewinne oder die Vorabpauschale ab, solange der Sparerpausch­betrag nicht ausgeschöpft ist.

Lange betrug der Sparerpausch­betrag 801 Euro für Ledige und 1 602 für Verheiratete. Seit 2023 liegt er bei 1 000 Euro für Unver­heiratete und 2 000 Euro für Ehepaare.

Tipp: Wenn Sie keinen Frei­stellungs­auftrag erteilt haben, obwohl Ihr Pausch­betrag nicht ausgeschöpft war, können Sie zu viel gezahlte Steuern später über die Steuererklärung zurück­holen.

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2 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Daniel_Pöhler_Finanztest am 29.05.2024 um 15:46 Uhr
    Re: Neu gekaufte Anteile & Steuerberücksichtigung

    Guten Tag, es freut uns zu hören, dass Sie den Rechner nützlich finden. Zu Ihren Fragen:
    Für die Steuern auf unterjährige „Dazukäufe“ oder Sparplanraten zählt eine anteilige Vorabpauschale. Werden die Anteile beispielsweise im Januar dazugekauft, zählen sie voll zur Vorabpauschale. Werden sie im Dezember dazugekauft, zählen sie zu einem Zwölftel zur Vorabpauschale. Die Formel für die anteilige Vorabpauschale lautet: Vorabpauschale ÷ 12 × Haltedauer in angefangenen Monaten. Das kann unser Rechner derzeit leider nicht abbilden.
    Die Vorabpauschale für 2023 haben die Depotanbieter im Januar 2024 eingezogen. Die Steuern auf die Vorabpauschale zählen zum Jahr 2024. Genauer gesagt wird angenommen, dass dem Anleger der fiktive Ertrag in Höhe der Vorabpauschale am 1. Januar 2024 zugeflossen ist. Relevant ist die Steuererklärung für 2024 bzw. der Freistellungsauftrag für 2024.

  • cctfer am 28.05.2024 um 15:57 Uhr
    Neu gekaufte Anteile & Steuerberücksichtigung

    Guten Tag und danke schön für den Rechner.

    Eine Frage dazu bitte: Wie ist die Vorabpauschale für im Jahr neu gekaufte Anteile zu berechnen, z. B. bei Sparplänen? Wenn mein 50 T€ ETF einen 3 T€ Wertzuwachs hatte und ich Mitte oder Ende des Jahres noch 3 T€ Anteile zugekauft habe, muss ich ja nicht 56 T€ zum Jahresende im Rechner eingeben oder?

    Letzte Frage bitte: Wenn ich das hier richtig verstanden habe, wurde für die Vorabpauschale 2023 der Freistellungsauftrag 2023 berücksichtigt, die Steuer dann im Januar 2024 eingezogen. In der Steuermitteilung für die Anlage KAP hat mir die Bank für 2023 keine Vorabpauschale ausgewiesen (weshalb ich nicht weiß, wann ich wo die Vorabpauschale angeben muss, um sie mit einem Verlustvortrag zu verrechnen). Heißt das, die Steuerzahlung für die Vorabpauschale 2023 wird erst in der Steuererklärung 2024 angegeben?