![Gesetzliche Rentenversicherung - Das sollten Sie über Ihre Rente wissen](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/a1/71/755f70a6-cb63-42f4-9ecc-5de2db19f0da-web/5790996_gesetzliche-rentenversicherung-f20190253.jpg)
Dicke Fische. Die ziehen die wenigsten mit der gesetzlichen Rente an Land – trotzdem sollte man über die Rente Bescheid wissen. © Roman Klonek
Die gesetzliche Rente steigt zum Juli 2024 erneut deutlich. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renteneintrittsalter.
Gesetzliche Rente - die wichtigsten Infos
Das Wichtigste in Kürze
- Beitrag. 9,3 Prozent ihres Bruttolohns zahlen Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
- Rentenhöhe. Die Höhe der späteren Rente ist vor allem abhängig von der Höhe des Bruttolohns und der Anzahl der Jahre, in denen eingezahlt wurde.
- Ostdeutschland. Da die Löhne in Ostdeutschland geringer sind, zählt das gleiche Gehalt in Ostdeutschland noch bis Ende 2024 mehr für die Rente.
- Einzahlungen. In bestimmten Grenzen sind auch freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung möglich. Sie steigern die spätere Rente.
- Frührente. Nicht jeder muss bis zu seinem regulären Rentenalter arbeiten. Mit genug Beitragsjahren können viele schon mit 63 in Frührente gehen. Frührente: So klappt die Rente mit 63
- Beratung. Erste Anlaufstelle bei Fragen zur Altersvorsorge ist die Deutsche Rentenversicherung. Sie berät kostenlos zu Angelegenheiten rund um die gesetzliche Rente und hilft Ihnen, einen Gesamtüberblick über alle Ihre Anwartschaften zu bekommen. Sie können einen Termin zur Altersvorsorgeberatung vereinbaren. Ein Mitarbeiter analysiert dann Ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüche, informiert über Versorgungslücken und gibt Rat, diese zu füllen. Termine können Sie telefonisch oder online vereinbaren (0 800 / 10 00 48 00 und www.eservice-drv.de). Wie Sie sich am besten vorbereiten erfahren Sie in unserem Special Rentenberatung.
Im Sommer starke Rentenerhöhung
Auch im Juli 2024 wird die Rente wieder ordentlich steigen: Um 4,57 Prozent wird die Rente dann erhöht, teilte das Bundessozialministerium mit. Erstmals steigen dann in den alten und neuen Bundesländern die Renten gleichermaßen. Die hohen Rentensteigerungen sind Folge der positiven Lohnentwicklung, von denen die Rentenerhöhungen abgeleitet werden.
Die gesetzliche Rente funktioniert im sogenannten Umlageverfahren. Das Geld, das die Rentenversicherung von den Einzahlern einnimmt, wird sofort wieder an die Rentner ausgeschüttet. Deswegen steigt die Rente nur, wenn es genug Menschen gibt, die arbeiten und in die Rente einzahlen. Das war 2022 und 2023 mit Steigerungen deutlich über 4 Prozent der Fall.
Unterschiede Ost und West nun ausgeglichen
Nach der Wiedervereinigung waren die Renten in Ostdeutschland deutlich niedriger als in Westdeutschland. Über die Jahre wurden die Rentenwerte in den neuen Bundesländern stets stärker angehoben als im Westen. Die Angleichung ist 2024 nun abgeschlossen.
Gesetzliche Rente ist Pflicht
Ob sie wollen oder nicht: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird Monat für Monat der Rentenbeitrag vom Bruttolohn abgezogen. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Davon tragen die Arbeitnehmer 9,3 Prozent selbst, 9,3 Prozent trägt der Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmer, der 4 000 Euro brutto im Monat verdient, muss davon also 372 Euro an die Rentenkasse abführen.
Tipp: Was Sie tun können, um Ihre gesetzliche Rente zu ergänzen, zeigen wir in unserem Artikel Altersvorsorge im Überblick.
Rente im Umlageverfahren
Die eingezahlten Rentenbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden im Umlageverfahren direkt an die heutigen Rentnerinnen und Rentner ausgeschüttet und nicht für die eigene Rente angespart. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten durch Ihre Einzahlungen nur Ansprüche in Form von Rentenpunkten. Wie hoch die tatsächliche Rente in Zukunft ausfallen wird, ist dabei unklar.
Das Umlageverfahren ist durch den demografischen Wandel unter Druck. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern nimmt seit Jahrzehnten ab.
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© Stiftung Warentest
Rentenbeitrag nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Einzahlen müssen Beschäftigte jedoch immer nur bis zu einer Höchstgrenze. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt 2024 bei monatlich 7 550 Euro in Westdeutschland und 7 450 Euro in Ostdeutschland. Auf den Bruttolohn, der darüber hinaus fließt, zahlen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Rentenbeiträge. Das heißt aber auch, dass die Rentenansprüche nach oben hin begrenzt sind.
Schreiben Sie uns!
Bei Fragen zur gesetzlichen Rente kann es manchmal um die Existenz gehen. Wichtig ist deshalb, dass Versicherte verlässlich, verständlich und zeitnah die Auskünfte bekommen, die sie brauchen. Wir interessieren uns dafür, welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger gemacht haben – egal, ob sie gut oder schlecht waren. Schicken Sie Ihre E-Mail an gesetzliche-rente@stiftung-warentest.de.
Versicherte sammeln Entgeltpunkte
Jeder Versicherte in der Rentenversicherung sammelt im Laufe seines Lebens Entgeltpunkte. Sie sind später entscheidend für die Höhe der Rente. Einen Entgeltpunkt gibt es für ein Jahr Verdienst mit dem durchschnittlichen Bruttogehalt aller Versicherten. Ein Versicherter, der 2024 genau den Durchschnitt von 45 358 Euro verdient und dafür Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt, bekommt dafür einen Entgeltpunkt. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung liegen aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttogehalts. Ein Entgeltpunkt „kostet“ damit derzeit also 8 437 Euro. Davon zahlt die Hälfte der Arbeitgeber. Wer weniger als der Durchschnitt verdient, bekommt weniger. Wer mehr verdient, bekommt mehr Entgeltpunkte. Ein Versicherter, der 80 Prozent des Durchschnitts verdient, bekommt 0,8 Entgeltpunkte. Ein Versicherter, der 20 Prozent mehr als der Durchschnitt verdient, erhält 1,2 Entgeltpunkte.
Noch gibt es im Osten mehr Entgeltpunkte
Weil die Einkünfte in den neuen Bundesländern bisher im Schnitt niedriger waren als in den alten Bundesländern, werden die Rentenansprüche dort „künstlich“ angehoben. Dazu wird jedes Jahr das Lohnniveau verglichen und damit ein Faktor festgelegt, mit dem Entgeltpunkte in den neuen Bundesländern aufgewertet werden. Aktuell werden Rentenpunkte in Ostdeutschland mit dem Umrechnungsfaktor 1,014 multipliziert. Versicherte in Ostdeutschland bekommen also für das gleiche Gehalt etwas mehr Entgeltpunkte als in Westdeutschland. Seit 2018 wird diese Unterscheidung in Ost- und Westzeiten im Rentenrecht aber abgebaut. Der Umrechnungsfaktor fällt deshalb in den nächsten Jahren schrittweise geringer aus. Mit der endgültigen Rechtsangleichung zum 1. Januar 2025 wird er dann ganz wegfallen.
Der Rentenwert in Osten und Westen einheitlich
Der zweite entscheidende Einfluss auf die Rentenhöhe ist der Rentenwert. Er besagt, wie viel ein Entgeltpunkt in diesem Jahr wert ist. Derzeit beträgt der Rentenwert 37,60 Euro.
Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige
Übrigens: Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur etwas für Arbeitnehmer. Auch Selbstständige wie Bäcker, Tennislehrer, Schauspieler, Autoren, Optiker oder Hebammen sind Pflichtversicherte im gesetzlichen Rentensystem. Ihr Nachteil gegenüber Arbeitnehmern: Während bei diesen der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags tragen muss, schultern viele pflichtversicherte Selbstständige ihren obligatorischen Rentenbeitrag alleine. Und der ist für einige von ihnen recht happig. Ihr Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent ihres Einkommens. Sie können sich aber auch entscheiden, einen monatlichen Pauschalbeitrag zu zahlen. Existenzgründer können sich in den ersten drei Jahren für einen reduzierten Rentenbeitrag entscheiden. Freiwillig versicherte Selbstständige können ihre Beitragshöhe dagegen relativ frei wählen. Umfassende Informationen bietet unser Special Altersvorsorge für Selbstständige.
Freiwillige Rentenversicherung möglich
Alle nicht pflichtversicherten Selbstständigen und Freiberufler können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Unbedingt sollten sie dies tun, wenn sie bereits einige Zeit gesetzlich pflichtversichert waren, aber nicht auf die für eine Altersrente notwendige Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kommen. Die bis dahin fehlenden Jahre können sie mit freiwilligen Beiträgen auffüllen und sich so eine gesetzliche Rente sichern. Aber auch sonst ist die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige im Vergleich zu privaten Vorsorgemöglichkeiten aktuell attraktiv. Für alle, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben, lohnen sich freiwillige Einzahlungen derzeit besonders.
Tipp: Unsere Untersuchung Freiwillige Rentenbeiträge zeigt, wann die gesetzliche Rente als Altersvorsorge für Selbstständige sinnvoll ist und mit wie viel Rente sie für ihre Beiträge rechnen können.
Rechner freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
Unser Rechner zeigt, um wie viel die gesetzliche Rente durch freiwillige Beiträge steigt:
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Das Rentenniveau sinkt, die Rente steigt
Das Rentenniveau, das „Sicherungsniveau vor Steuern“, wie die Bundesregierung sagt, setzt die Rente eines Ruheständlers, der 45 Jahre lang immer durchschnittlich verdient hat, ins Verhältnis zum durchschnittlichen Beschäftigten-Nettoeinkommen. Laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung beträgt das Rentenniveau derzeit 48,1 Prozent. Nach den Plänen der Bundesregierung soll es bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken. Ein Absinken des Rentenniveaus heißt aber nicht, dass die individuellen Renten sinken. Die Renten werden auch künftig steigen, aber voraussichtlich nicht so stark wie die Einkommen.
Berechnen Sie Ihren Rentenbeginn
Mit unserem Renteneintrittsrechner können Sie Ihre individuellen Renteneintrittstermine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburtstag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintrittsdaten für die unterschiedlichen Rentenarten an. Die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie unter den entsprechenden Links.
Rechner Renteneintritt
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Das Rentenalter steigt für jeden Jahrgang
Das reguläre Rentenalter für die Arbeitnehmer steigt schrittweise an. Je nach Jahrgang müssen die Versicherten länger arbeiten, um die volle Rente ohne Abschläge zu erhalten. Der Renteneintritt verschiebt sich: Menschen, die 1958 geboren wurden, dürfen beispielsweise mit 66 Jahren in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann tatsächlich die beschlossene Rente mit 67.
Geburtsjahr |
Regulärer Rentenbeginn im Alter von … |
1955 |
65 Jahre + 9 Monaten |
1956 |
65 Jahren + 10 Monaten |
1957 |
65 Jahren + 11 Monaten |
1958 |
66 Jahren |
1959 |
66 Jahren + 2 Monaten |
1960 |
66 Jahren + 4 Monaten |
1961 |
66 Jahren + 6 Monaten |
1962 |
66 Jahren + 8 Monaten |
1963 |
66 Jahren + 10 Monaten |
Ab 1964 |
67 Jahren |
In Folge des gestiegenen Renteneintrittsalter ist in den letzten Jahren auch das tatsächliche Durchschnittsalter gestiegen, mit dem Männer und Frauen in Rente gehen:
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© Stiftung Warentest
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Wer früher in Rente gehen kann
Der Renteneintritt ist für viele Menschen eine magische Grenze. Doch nicht jeder Versicherte will oder kann bis zu seiner Regelaltersgrenze arbeiten. Es gibt verschiedene Wege, schon früher in Rente zu gehen:
- Altersrente für langjährig Versicherte. Voraussetzung: Eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 35 Jahren. Bei dieser Variante muss der Frührentner Abschläge auf seine Rente in Kauf nehmen. Jeder Monat vorgezogene Rente kostet 0,3 Prozent Abschlag. Beim Jahrgang 1964, der regulär mit 67 Jahren in Rente geht, sind es 14,4 Prozent Abschlag. Wichtig zu beachten: Durch den früheren Renteneintritt sammelt der Versicherte weniger Entgeltpunkte als wenn er bis zu seinem regulären Rentenalter gearbeitet hätte.
Tipp: Alle Informationen zu den Kosten eines früheren Renteneintritts und den Möglichkeiten, die finanziellen Auswirkungen auszugleichen, finden Sie im Special Früher in Rente. - Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung: Eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 45 Jahren. Bei dieser Variante steigt das Eintrittsalter für den Rentenbeginn (zwischen dem Alter von 63 Jahren und zwei Monaten für Jahrgang 1953 und 65 Jahren für alle ab 1964 Geborenen). Abschläge fallen bei dieser Variante nicht an. Aber die fehlenden Rentenzeiten bis zur regulären Altersgrenze sorgen auch hier für weniger Rente.
- Früher als andere können auch Schwerbehinderte abschlagsfrei in Rente gehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Versicherungsjahre. Wann genau schwerbehinderte Arbeitnehmer erstmals Rente beziehen können, hängt – wie bei der Regelaltersgrenze – von ihrem Geburtsjahr ab.
Tipp: Genauere Informationen zu den Regelungen für die Rente für Schwerbehinderte finden Sie im Special Rente für Schwerbehinderte.
Ausführliche Tabellen, wer wann in Rente gehen darf, finden Sie in unserem Special Rente mit 63.
Tipp: Wer berät zur Altersvorsorge und wie bereite ich mich auf die Beratung vor? Das erklärt unser Special Rentenberatung im Praxistest.
Geringer Verdienst: Weniger Beitrag, oft etwas mehr Rente
Beschäftigte, die mit einem Teilzeit- oder Vollzeitjob zwischen gut 450 und 1 300 Euro im Monat verdienen, zahlen seit Juli 2019 weniger Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer weniger als 850 Euro bekommt, zahlt schon jetzt ein paar Euro weniger. Durch das Rentenpaket werden auch Einkommen darüber entlastet. Ein paar Euro mehr Rente gibt es für kleine Einkommen.
Wer lange gearbeitet und dabei wenig verdient hat, hat vielleicht Anspruch auf die Grundrente. Das ist ein Rentenzuschlag. Mehr dazu in unserem Artikel Grundrente.
Länger arbeiten trotz Rentenalter
Versicherte, die das Rentenalter erreicht haben, müssen nicht zwangsläufig in Rente gehen. Wenn der Rentner seine Regelaltersgrenze erreicht hat, kann er seine Rente beantragen und trotzdem weiterarbeiten. Der Rentner bekäme dann seine Rente und hätte zusätzlich sein Einkommen. Er kann sich dann entscheiden, auch nach Bewilligung der Regelaltersrente weiter seinen Rentenbeitrag in die Rentenkasse einzuzahlen. Dazu muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber allerdings mitteilen, dass er weiter Rentenbeiträge zahlen möchte. Er erhöht damit seine Rente weiter, obwohl er schon eine Rente bezieht.
Tipp: Mehr zum Thema in unserem Artikel Später in Rente gehen.
Den Rentenantrag aufschieben
Wenn der Versicherte die Rente erst später beantragt, steigt sie. Für jeden Monat, den er später als sein Regelrentenalter in Rente geht, erhöht sich seine Rente um 0,5 Prozentpunkte. Beantragt er seine Rente also erst zwölf Monate nach seinem regulären Renteneintritt, würde sich seine Rente um 6 Prozent erhöhen. Davon unabhängig würde er mit seinem Rentenbeitrag durch die Arbeit weitere Entgeltpunkte sammeln.
Mehr Rente durch Pflegezeiten und Erziehungszeiten
Nicht nur für klassische Erwerbstätigkeit gibt es Punkte aufs eigene Rentenkonto. Auch unbezahlte Arbeit mit hohem gesellschaftlichen Wert wird bei der Rente berücksichtigt. So etwa bei Menschen, die ihre Angehörigen pflegen. Die Rentenkasse erkennt Pflegezeit an, wenn der Pflegebedürftige zu Hause versorgt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat. Den Pflegegrad legt die gesetzliche oder die private Pflegeversicherung fest.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Der Pflegende muss für die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche regelmäßig an mindestens zwei Tagen aufwenden.
- Er darf neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.
- Er darf keine Vollrente wegen Alters beziehen, sollte er die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Unser Special Rente für Pflegende zeigt, wie sich der ehrenamtliche Einsatz auf die Rente auswirkt.
Unser Rat
Konto klären. Wenn Sie nicht sicher sind, ob alle Rentenansprüche, die Ihnen für Kindererziehung, Pflege, Freiwilligendienste oder Wehrdienst zustehen, bereits korrekt erfasst sind, machen Sie frühzeitig einen Termin zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Termine können Sie online oder telefonisch buchen (deutsche-rentenversicherung.de und Tel. 0 800 / 10 00 48 00).
Kümmern. Bei Eltern und Pflegenden werden Rentenzeiten nicht automatisch anerkannt. Nötig ist ein Antrag, eine Erklärung oder das Ausfüllen eines Fragebogens.
Aufstocken. Reduzieren Sie Ihre Arbeit, um ein Ehrenamt auszuüben, können Sie Ihre Rentenbeiträge unter Umständen aufstocken. Erkundigen Sie sich bei der Rentenversicherung.
Finanztest-Artikel. In dem PDF finden Sie weitere ausführliche Informationen zu Rentenansprüchen von Eltern, Pflegenden und Menschen, die Freiwilligen- oder Wehrdienst leisten.
Erziehungszeit: Pro Kind maximal drei Rentenpunkte
Auch Eltern, die den Nachwuchs großziehen, den das alternde Deutschland dringend braucht, erwerben Rentenansprüche ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen. Als Kindererziehungszeiten werden sie Mutter oder Vater aufs Rentenkonto gut geschrieben und sorgen für ein Rentenplus. Wie hoch es pro Kind nach derzeitigen Werten ist, zeigt die Tabelle unten. Eltern, deren Kinder ab 1992 geboren wurden, erhalten pro Kind drei Entgeltpunkte auf ihr Rentenkonto. Ein Entgeltpunkt entspricht Beiträgen in Höhe des jeweiligen Durchschnittsverdienstes eines Jahres. Mutter oder Vater bekommen für die Kindererziehung eines Kindes also so viel Rente, als hätten sie drei Jahre lang durchschnittlich verdient. Die Beiträge für sie übernimmt der Bund. Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, bekommen zweieinhalb Rentenpunkte pro Kind gutgeschrieben.
Tabelle: So steigt die Rente durch Kinder
Anzahl Kinder |
Rentenplus / Monat |
|||
West (Euro) |
Ost (Euro) |
|||
Geburt ... |
Geburt ... |
|||
bis 1991 |
ab 1992 |
bis 1991 |
ab 1992 |
|
1 |
94 |
113 |
94 |
113 |
2 |
188 |
226 |
188 |
226 |
3 |
282 |
338 |
282 |
338 |
4 |
376 |
451 |
376 |
451 |
Legende
Stand 01.07.2023
Auch Väter können Erziehungszeiten bekommen
Erziehungszeiten für ein Kind bekommt nur ein Elternteil angerechnet – derjenige, der sich überwiegend um das Kind kümmert. Teilen sich Mutter und Vater die Aufgabe, hat in der Regel die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll sie dem Vater angerechnet werden, müssen Eltern dies gemeinsam gegenüber der Rentenversicherung erklären. Wichtig: Die Erklärung gilt für maximal zwei Monate rückwirkend.
Bei hohem Einkommen kein Plus durch Erziehungszeiten
Meist bekommen Eltern die Rentenpunkte für die Erziehungszeit zusätzlich zu Rentenpunkten aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Allerdings nur, solange ihr Verdienst nicht zu hoch ist. Denn Versicherte können generell nicht mehr als gut zwei Entgeltpunkte pro Jahr erhalten. Bei Eltern, die während der ersten drei Jahre nach der Geburt ihres Kindes mehr als das Doppelte des Durchschnittseinkommens verdienen, erhöht die Erziehungszeit die Rente nicht. Mehr zum Thema Erziehungszeit und Mütterrente finden Sie in unserem Special Rente für Kindererziehung.
Das Rentensystem braucht Kinder
Dass es sich gerade bei den Rentenpunkten für Eltern nicht um soziale Wohltaten handelt, betont Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität in Bochum. Seine Berechnungen aus dem Jahr 2016 ergaben, dass jedes Kind dem Rentensystem knapp 160 000 Euro mehr bringt, als es dieses kosten wird. „Neben ihren eigenen Rentenbeiträgen leisten Eltern durch ihre Kinder einen generativen Beitrag für den Erhalt des Systems“, erklärt er und bemängelt, dass die individuellen Rentenansprüche zu stark an die finanziellen Beiträge gekoppelt sind, die in der Erwerbsphase gezahlt werden.
Großer gesamtwirtschaftlicher Wert
Einen großen gesamtwirtschaftlichen Wert bescheinigt auch Norbert Schwarz, Referatsleiter im Statistischen Bundesamt, den unbezahlten Leistungen privater Haushalte. Bereits 2013 hatte die Behörde unbezahlte Hausarbeit, Pflege und Kinderbetreuung sowie ehrenamtliche Tätigkeit zu bezahlter Arbeit ins Verhältnis gesetzt. Mit 826 Milliarden Euro war der rechnerische Wert unbezahlter Arbeit höher als die Summe der Nettogehälter aller Arbeitnehmer zusammen. Die lag bei 780 Milliarden Euro. „An diesem Verhältnis dürfte sich bis heute wenig geändert haben“, sagt er.
Soziales Jahr, ökologisches Jahr und Bundesfreiwilligendienst
Auch viele junge Menschen engagieren sich für das Gemeinwohl, etwa wenn sie ein freiwilliges soziales oder ökologischen Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Sie erhöhen mit ihrem gesellschaftlichen Engagement ihre Rentenansprüche, ohne dass sie Rentenbeiträge an die Rentenkasse zahlen müssen. Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr können nur Jüngere bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres leisten. Bundesfreiwilligendienst können auch Ältere leisten. Rentenrechtlich gibt es dabei kaum Unterschiede. Die Rentenversicherungsbeiträge für die Freiwilligen zahlen die Einrichtungen, die sie einsetzen. Träger können soziale oder kulturelle Einrichtungen sein, etwa Schulen, Sportvereine, Behindertenwerkstätten oder Naturschutzverbände. Die Einsatzstelle muss die Dienstleistenden beim Rentenversicherungsträger anmelden und ihm alle relevanten Informationen übermitteln.
Rentenplus für Freiwilligendienst hält sich in Grenzen
Allzu viel können Freiwillige rentenmäßig allerdings nicht erwarten. Die Beiträge bemessen sich auf Grundlage des Taschengelds, das die Einsatzstellen ihnen zahlen. Hinzu kommen Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung, die als geldwerter Vorteil ebenfalls in die Berechnung einfließen. Wie hoch Taschengeld und Sachleistungen sind, hängt von der Einsatzstelle ab. Die Obergrenze dafür soll auf 584 Euro pro Monat steigen. Dazu können noch Sachleistungen kommen. Darauf zahlen die Einsatzstellen 18,6 Prozent an Rentenbeitrag. Das monatliche Rentenplus durch den Freiwilligendienst liegt dann nach heutigen Werten später im besten Fall bei rund neun Euro.
-
Altersvorsorge für Frauen Wie Frauen ihre Rente aufbessern und Lücken schließen
- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Nur reicht das bei Frauen allein nicht unbedingt. Viele müssen sich breiter aufstellen. Wir zeigen Wege auf, wie das geht.
-
Gesetzliche Rente Rente erhöhen und Steuern sparen
- In die eigene Rente investieren und von einem satten Steuernachlass profitieren. Wir zeigen, welche Ersparnis 2024 mit Einzahlungen in die gesetzliche Rente möglich ist.
-
Gesetzliche Rentenversicherung Sechs Tipps für die Reha
- Eine medizinische Reha soll die Menschen fit für den Beruf machen. Die Stiftung Warentest erklärt, wann die Rentenversicherung zahlt und was beim Antrag zu beachten ist.
30 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Kommentarliste
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@henninglange: Vielen Dank für Ihre Anregung. Die Grafik haben wir aus unterschiedlichen Daten der Rentenversicherung zusammengesetzt. Daher sind teilweise unterschiedliche Rentengrößen genannt. Wir nehmen aber Ihre Anregung auf, diese in Zukunft besser zu beschreiben!
Sehr geehrte Damen und Herren,
für 2024 wünsche ich den Mitarbeitern der Stiftung Warentest und Ihren Angehörigen noch alles Gute, Gesundheit und viel Glück.
Im Heft 2/2024 von Finanztest haben Sie unter "Finanzen verstehen" eine, aus meiner Sicht, sehr verständliche Übersicht (Grafik) zur gesetzlichen Rentenversicherung abgedruckt. Eine Sache ist mir jedoch aufgefallen. Bei der Darstellung "DIE TOP-RENTNER" wird der Begriff Nettorente verwendet und für die Darstellung der "DURCHSCHNITTLICHE BRUTTOALTERSRENTE" wir der Begriff Brutto verwende. Warum eigentlich? Hier hätte ich mir eine Fußnote mit kurzer Erklärung (begrifflich/inhaltlich) gewünscht. Vielleicht auch eine Bitte für die Zukunft.
Eine Beratung zu Rentenfragen, z. B. ob sich eine Zahlung der Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung lohnt, ist auch vor Ort bei den kommunalen Versicherungsämtern kostenfrei und neutral möglich.
Nicht nur die Rentenversicherung berät dazu.
Zumindest für diejenigen, die ganz gut verdienen, gibt es bezüglich Abfindung, Steuern, Sozialversicherung, Umgang mit der Agentur für Arbeit usw. viele gute Hinweise und Tipps auf der Internetseite des Privatiers. Hier haben wir von einigen Tipps - zumindest in Bezug auf finanzielle Themen - mehr profitiert als von einer anwaltlichen und gewerkschaftlichen Beratung, die wir beide ebenfalls in Anspruch genommen haben.
Falls Links erlaubt sind:
https://der-privatier.com/
Ich weiß allerdings nicht wie sich das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz verträgt.
Man braucht nur ins Ausland umziehen und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und schon wird die Rente zu 100% besteuert!!!
Obwohl man die gleichen Beiträge eingezahlt hat!
Das scheint eine Art der Vergeltung zu sein :-(