![Dienstreisen - Wie Sie Ihre Reisekosten von der Steuer absetzen](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/33/21/b9590185-2375-4375-a762-58e238d870ec-web/6112522_reisekosten-dienstreise-a2404.jpg)
Auf Dienstreise. Arbeitnehmer, die längere Zeit beruflich unterwegs sind, können neben den Reisekosten einen Verpflegungsmehraufwand bei der Steuer geltend machen. © Getty Images
Wer auf Auswärtstermine fährt, kann die Fahrtkosten als Dienstreise abrechnen. Außerdem gibt es bei den Reisekosten einen Steuerbonus: den Verpflegungsmehraufwand.
Seit Ende der Corona-Pandemie fahren Berufstätige wieder häufiger zu Kunden, auf Messen, Kongresse oder Fortbildungen. Im Vergleich zum normalen Arbeitsweg in die Firma – im Steuer-Deutsch „erste Tätigkeitsstätte“ – gibt es für Dienstreisen einen größeren Steuervorteil. Denn anders als bei der Pendlerpauschale für den normalen Arbeitsweg lassen sich für Dienstreisen Hin- und Rückweg abrechnen. Außerdem können Arbeitnehmer mit der Verpflegungspauschale einen zusätzlichen Steuerbonus erhalten.
Wer die Steuerregeln optimal für sich nutzen möchte, muss wissen, was alles als Dienstreise zählt und wann die Verpflegungspauschalen gelten. Einen entscheidenden Unterschied bei der Steuer kann auch die Wahl der ersten Tätigkeitsstätte machen. Hier haben Gerichte wichtige Urteile gefällt.
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