Dienst­reisen Wie Sie Ihre Reise­kosten von der Steuer absetzen

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Dienst­reisen - Wie Sie Ihre Reise­kosten von der Steuer absetzen

Auf Dienst­reise. Arbeitnehmer, die längere Zeit beruflich unterwegs sind, können neben den Reise­kosten einen Verpflegungs­mehr­aufwand bei der Steuer geltend machen. © Getty Images

Wer auf Auswärts­termine fährt, kann die Fahrt­kosten als Dienst­reise abrechnen. Außerdem gibt es bei den Reise­kosten einen Steuerbonus: den Verpflegungs­mehr­aufwand.

Seit Ende der Corona-Pandemie fahren Berufs­tätige wieder häufiger zu Kunden, auf Messen, Kongresse oder Fort­bildungen. Im Vergleich zum normalen Arbeitsweg in die Firma – im Steuer-Deutsch „erste Tätig­keits­stätte“ – gibt es für Dienst­reisen einen größeren Steuer­vorteil. Denn anders als bei der Pend­lerpauschale für den normalen Arbeitsweg lassen sich für Dienst­reisen Hin- und Rückweg abrechnen. Außerdem können Arbeitnehmer mit der Verpflegungs­pauschale einen zusätzlichen Steuerbonus erhalten.

Wer die Steuer­regeln optimal für sich nutzen möchte, muss wissen, was alles als Dienst­reise zählt und wann die Verpflegungs­pauschalen gelten. Einen entscheidenden Unterschied bei der Steuer kann auch die Wahl der ersten Tätig­keits­stätte machen. Hier haben Gerichte wichtige Urteile gefällt.

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