Kfz-Versicherung Alles was Sie über die Kfz-Versicherung wissen müssen

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Kfz-Versicherung - Alles was Sie über die Kfz-Versicherung wissen müssen

Anschnallen und los! Hier finden Auto­fahre­rinnen und Auto­fahrer alle Informationen rund um die Auto­versicherung. © shutterstock

Auto­fahrer brauchen eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Teil- oder Voll-Kasko­schutz ist dagegen freiwil­lig. Lesen Sie hier, worauf es bei einer Auto­versicherung ankommt.

Kfz-Versicherung: Das Wichtigste in Kürze

Kfz-Versicherung – kurz und knapp

Kfz-Haft­pflicht­versicherung und Kasko. Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung ist Pflicht. Teil- und Voll­kasko sind freiwil­lig. Bei alten Pkw von geringem Wert reicht die Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Bei teureren Autos ist zumindest eine Teilkasko­versicherung sinn­voll, für Neuwagen, teure Gebrauchte und E-Autos eine Voll­kasko.

Einfach wechseln, viel sparen. Der Preis einer Police hängt stark von individuellen Merkmalen wie Alter, Beruf, Wohn­ort und dem Wagen ab. Und es kommt auf den Versicherer und den Tarif an. Mit unserem Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie einfach einen güns­tigen Tarif. Wir zeigen im Test außerdem Musterfälle, ein Prämienniveau und erläutern unsere definierten Mindest­leistungen.

Schadenfrei­heits­klassen. Für jedes unfall­freie Jahr kommt der Kunde in eine bessere Schadens­frei­heits­klasse (SF). Das verbilligt den Beitrag. Wer hingegen einen Unfall verursacht, rutscht in eine teurere SF-Klasse. Was das kosten kann, steht im Special Rückstufung nach Unfall: So langen Versicherer zu. Manchmal ist es finanziell güns­tiger, einen kleinen Unfall selber zu bezahlen, um die güns­tige SF-Klasse zu behalten. Unser kostenloser Rechner Autoversicherung zeigt Ihnen, ab welcher Schadenhöhe das vernünftig ist.

Wichtige Leistungen. Viele wichtige Leistungen der Kfz-Versicherung sind nicht auto­matisch enthalten. Wichtig ist eine möglichst hohe Deckungs­summe sowie in Kasko eine Klausel, dass die Versicherung auch bei grober Fahr­lässig­keit voll zahlt. Viele Versicherer bieten inzwischen auch spezielle Tarif­optionen für E-Autos an, die zum Beispiel Schäden rund um Akku und Lade­kabel abdecken.

Sparen. Bei der Kfz-Versicherung können Sie viel Geld sparen – zum Beispiel mit jähr­licher statt halb­jähr­licher Zahlung, mit einer Selbst­beteiligung in vernünftiger Höhe, mit Werk­statt­bindung und vielen anderen Rabatten wie zum Beispiel fürs Parken in einer Garage. Mehr dazu steht weiter unten.

Kfz-Haft­pflicht, Teilkasko, Voll­kasko

Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung zahlt bei einem selbst verschuldeten Unfall, aber sie kommt nur für die Schäden des anderen auf. Für die Kosten der Schäden am eigenen Auto braucht es zusätzlich eine Kasko­versicherung. Was ist in der Teilkasko wichtig, was in der Voll­kasko? Was bringen die Schadenfrei­heits­klassen? Wie lässt sich bei der Kfz-Versicherung Geld sparen? Wir haben für Sie alles zusammengefasst.

Kfz-Haft­pflicht­versicherung

Das Wichtigste ist die Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb müssen die Versicherer jeden Kunden annehmen – zumindest zu den gesetzlichen Bedingungen und Mindest­summen. Ablehnen dürfen sie Kunden nur in Ausnahme­fällen, etwa wenn jemand früher den Beitrag nicht bezahlt hat, wenn der Versicherer nur ausgewählte Berufs­gruppen wie etwa Beamte versichert oder wenn er sein Geschäfts­gebiet nur in einer bestimmten Region hat und der Kunde woanders wohnt. Verursacht der Fahrer einen Unfall, deckt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung die Schäden, die der andere Verkehrs­teilnehmer erleidet – egal, ob das ein Fußgänger, ein Auto­fahrer oder ein Fahr­radfahrer ist. Sie bezahlt auch Sach­schäden an fremden Gegen­ständen, beispiels­weise eine angefahrene Grundstücks­mauer. Für die Reparatur des eigenen Autos kommt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung nicht auf. Rund 16 Prozent der Pkw in Deutsch­land waren 2020 nur mit einer Kfz-Haft­pflicht­versicherung unterwegs, laut GDV (Gesamt­verband der Versicherungs­wirt­schaft). Meist sind es ältere Autos von geringem Wert.

Tipp: Die für Sie individuell beste Kfz-Versicherung können Sie mit dem Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest ermitteln.

Teilkasko – bei Glasbruch und Unwetter

Weitere 20 Prozent der Auto­besitzer nahmen 2020, laut GDV, zusätzlich eine Teilkasko­versicherung. Die Teilkasko zahlt bei Diebstahl – wenn das Auto gestohlen wird oder nur einzelne Teile davon, ebenso bei Einbruch. Außerdem greift sie bei Glasbruch, zum Beispiel wenn ein Riss die Front­scheibe unbrauch­bar macht.

Darüber hinaus ersetzt sie Schäden durch Unwetter: Sturm, Hagel, Über­schwemmung, Blitz­schlag. Bei Sturm­schäden gilt aber, dass die Versicherung erst ab Wind­stärke 8 greift. Mitversichert sind ebenfalls Schäden durch Brand und Explosion, ebenso Kurz­schluss­schäden an der Verkabelung. Hinzu kommen Wild­unfälle und Marderbisse, in einigen Tarifen auch die Folgen von Schnee- und Dachlawinen. Es geht also vor allem um Schäden, die der Fahrer durch seine Fahr­weise nicht beein­flussen kann. Daher gibt es in der Teilkasko­versicherung keine Schadenfrei­heits­klassen und somit keine Preis­nach­lässe nach unfall­freien Jahren – aber bei Schäden auch keine Rück­stufung.

Teilkasko­versicherung – Marderbiss und Wild­unfälle

Viele Tarife versichern nur die direkten Schäden durch Marderbisse. Ein durch­gebissenes Kabel zu ersetzen, ist aber meist nicht wirk­lich teuer. Viel schlimmer sind die Folgeschäden: Ein defekter Kühl­schlauch kann einen kapitalen Motorschaden auslösen. Deshalb sollten Kunden beim Abschluss der Teilkasko­versicherung darauf achten, dass auch die Folgeschäden mitversichert sind.

Eine ähnliche Falle lauert bei Wild­unfällen: Einige Versicherer begrenzen dies im Klein­gedruckten auf Haarwild. Dann sind Unfälle mit Fasanen, einem entlaufenen Hund oder einer ausgebüxten Kuh nicht mitversichert. Besser ist es, wenn in den Versicherungs­bedingungen „alle Tiere“ steht oder zumindest „alle Wirbeltiere“.

Tipp: Beim Preis für die Teilkasko können Kunden sparen, indem sie eine Selbst­beteiligung abschließen. Wir empfehlen einen Betrag von 150 Euro. Noch höhere Selbst­behalte senken den Preis für die Police nur wenig.

Voll­kasko­versicherung – sinn­voll für teure Pkw

In der Voll­kasko­versicherung ist die Teilkasko auto­matisch enthalten – ergänzt um den Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen: Wer einen Unfall baut, bekommt von der Voll­kasko die Reparatur des eigenen Wagens bezahlt. Darüber hinaus greift sie bei Vandalismus, zum Beispiel wenn Unbe­kannte den Lack zerkratzen oder die Antenne abbrechen. Die Voll­kasko greift auch, wenn der Kunde unver­schuldet einen Unfall hatte und der Verursacher Unfall­flucht begeht. Außerdem kann sie bei Unfällen im Ausland Nerven sparen, falls es Streit mit der ausländischen Versicherung gibt (weitere Details im Special Unfall im Ausland).

Betroffene können dann zunächst ihre Voll­kasko­versicherung in Anspruch nehmen. Dann wird der Rabatt zwar zurück­gestuft, aber wenn später die gegnerische Versicherung zahlt, macht der heimische Versicherer dies rück­gängig. Sie ist ratsam für teure Autos. Wir halten einen Selbst­behalt von 300 Euro für sinn­voll.

Schadenfrei­heits­klassen – viel Geld sparen

Wichtig sind in der Auto­versicherung die Schadenfrei­heits­klassen. Wer unfall­frei bleibt, rutscht jedes Jahr in eine höhere SF-Klasse. In den meisten Fällen fällt die Rechnung dann nied­riger aus. Die Versicherer ordnen jeder Klasse einen Prozent­satz zu. Das ist der Anteil der Grund­prämie, den der Kunde tatsäch­lich zahlt. So wird man zum Beispiel nach 15 unfall­freien Jahren meist in die SF 15 einge­stuft. Das entspricht bei vielen Versicherern einem Beitrags­satz von 30 Prozent. Der Kunde zahlt also weniger als ein Drittel der Grund­prämie. In der Praxis wirkt sich das aus als Rabatt für bestimmte Alters­stufen: Vor allem ältere Fahrer sind in den güns­tigen SF-Klassen.

Manche Versicherer gehen bis SF 50 oder 60

Einige Versicherer verlängern extra für Ältere sogar die Rabatt­staffel. Üblicher­weise reicht sie bis zur Schadenfrei­heits­klasse 35. Sie ist nach 35 unfall­freien Jahren erreicht, danach ist Schluss. In vielen Tarifen sind dann nur noch 20 Prozent des Grund­beitrags fällig – ein erheblicher Rabatt also. Wer dann weiter ohne Unfall bleibt, wird nicht besser einge­stuft. Doch einige Gesell­schaften gehen weiter bis SF 50, oder sogar bis SF 60.

Tipp: Wird die Police nach einer Rück­stufung sehr viel teurer, kann es sich besonders lohnen, zum Jahres­ende den Kfz-Versicherer zu wechseln. Güns­tige Policen nennt Ihnen der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest.

Rück­stufung nach dem Unfall

Wer einen Unfall verursacht, wird zurück­gestuft – in der Regel um mehrere Stufen. Der Schadenfrei­heits­rabatt verschlechtert sich dann deutlich. Die Rechnung wird nicht nur im Folge­jahr teurer, sondern auch in den Jahren danach. Insgesamt kann das je nach Tarif mehrere tausend Euro ausmachen. Oft sind es gerade die besonders preisgüns­tigen Tarife, die nach einem Unfall besonders drastisch zurück­stufen (Details im Special So langen Versicherer zu). Die Rück­stufung gibt es aber nur in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung und in der Voll­kasko­versicherung – nicht in der Teilkasko. Sie kennt keine SF-Klassen, denn sie versichert in erster Linie Schäden, die der Kunde durch seine Fahr­weise gar nicht beein­flussen kann, beispiels­weise Diebstahl oder Hagel.

Tipp: Wenn Sie einen Auto­unfall verursacht haben, können Sie kostenlos unseren Rückstufungsrechner nutzen. Damit können Sie schnell heraus­finden, ob Sie nach einem Crash einen Schaden besser selbst zahlen sollten und damit eine unwirt­schaftlichere Rück­stufung vermeiden. Wichtig ist nach einem Unfall auch, sich nicht blind auf die Regulierungs­praxis der Kfz-Versicherung zu verlassen. Wie manche Gesell­schaften bei der Schaden­regulierung tricksen, beleuchten wir in unserem Special Schadensabwicklung nach Autounfall.

Unfall­opfer haben Anrecht auf kostenlosen Anwalt und Gutachter

Wer unver­schuldet in einen Unfall verwickelt wurde, kann sich auf Kosten des Unfall­ver­ursachers einen Rechts­anwalt nehmen, egal wie teuer der Schaden ist. Das Unfall­opfer darf sich auch einen eigenen Sach­verständigen nehmen. Hier gilt aber eine Bagatell­grenze: In der Regel muss der Schaden über etwa 1 000 Euro liegen. Mehr dazu steht in unserem Special Eigener Gutachter bei Schadenregulierung.

Diese Leistungen der Kfz-Versicherung sind wichtig

Der Umfang einer Kfz-Versicherung kann je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich sein. Was sie kosten, können Sie mit dem Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest heraus­finden, indem sie dort die verschiedenen Leistungen zu- oder abwählen. Hier in aller Kürze die wichtigsten Leistungen der Kfz-Versicherung und unsere Tipps dazu:

Deckungs­summe. Dies ist in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung wichtig. Für wenig Aufpreis bietet sie höhere Deckungs­summen als die gesetzlich vorgeschriebenen. Wählen Sie 50 Millionen Euro, besser noch 100 Millionen Euro. So hohe Schäden sind zwar selten, kommen aber mitunter vor. Für Personenschäden liegt die Deckungs­summe pro geschädigter Person jedoch darunter, oft bei zwölf oder 15 Millionen Euro.

Mietwagen. Auch dies ist ein Zusatz in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Bei Mietwagen im Ausland sind die gesetzlichen Deckungs­summen in einigen Urlaubs­ländern nied­rig. Mit diesem Zusatz erhöht der eigene Kfz-Haft­pflicht­versicherer die Deckung für den geliehenen Wagen. Mehr dazu in den Specials Mietwagen im Ausland und Kein Ärger mit dem Mietwagen.

Auslands­schaden­schutz. Ebenfalls ein Zusatz in der Kfz-Haft­pflicht. Wird man im Ausland ohne Schuld in einen Unfall verwickelt, reguliert der eigene Kfz-Haft­pflicht­versicherer den Schaden mit der ausländischen Gesell­schaft. Das spart Nerven.

Grobe Fahr­lässig­keit. In der Kfz-Teilkasko­versicherung sowie in der Kfz-Voll­kasko­versicherung ist diese Klausel wichtig: Wenn jemand grob fahr­lässig einen Schaden verursacht, dürfen Teil- und Voll­kasko­versicherung ihre Entschädigung kürzen oder komplett streichen. Viele Tarife bieten als Extra den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahr­lässig­keit“ an. Dann zahlen sie auch, wenn es gekracht hat, weil man zum Beispiel eine rote Ampel über­fahren hat. Wir empfehlen, diese Klausel unbe­dingt abzu­schließen.

Neuwert­entschädigung. In Teil- und Voll­kasko ist diese Klausel wichtig: Gerade neue Autos verlieren schnell an Wert, oft schon Wochen nach dem Kauf. Passiert dann ein Unfall, gibt es entsprechend weniger von der Kfz-Teilkasko- oder Voll­kasko­versicherung. Deshalb sollte der Vertrag eine Entschädigung zum Neuwert vorsehen. Die Frist sollte mindestens zwölf Monate betragen. Ähnliches gibt es auch für Gebraucht­wagen. Dann ersetzt der Versicherer den Kauf­preis.

Folgeschäden. Einfache Teilkaskotarife versichern oft nur den direkten Schaden, beispiels­weise den Ersatz eines von Mardern durch­gebissenen Schlauchs. Viel teurer sind die daraus resultierenden Folgeschäden. Oft bemerkt man den undichten Kühlerschlauch zunächst gar nicht. Das kann zu einem teuren Motordefekt führen. Folgeschäden sollten deshalb mitversichert sein.

Wild. Viele Tarife in der Kfz-Teilkasko­versicherung zahlen bei Wild­unfällen nur, wenn es Haarwild war – zum Beispiel Hirsche, Rehe, Wild­schweine. Unfälle mit einem Fasan, einer ausgebüxten Kuh oder einem entlaufenen Hund zählen nicht dazu. Besser ist es, wenn im Vertrag „alle Tiere“ steht. Wie Sie sich bei einem Wild­unfall am besten verhalten, steht im Special Wildunfälle.

Rück­kauf. Mit der Vertrags­klausel „Schadenrück­kauf“ haben Sie sechs, oft auch zwölf Monate Zeit, einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen – auch wenn der Versicherer bereits reguliert hat. Dann wird der Schadenfrei­heits­rabatt nicht zurück­gestuft.

Fahrer­schutz. Dies ist ein eigen­ständiger Zusatz zur Kfz-Versicherung. Gibt es bei einem Auto­unfall Verletzte, zahlt der Kfz-Haft­pflicht­versicherer des Schuldigen. Er leistet zum Beispiel Schmerzens­geld und Verdienst­ausfall. Doch sie trägt nur die Kosten für die Unfall­opfer, sie zahlt nicht Schmerzens­geld oder andere Kosten für die Person, die den Unfall verursacht hat, sie bekommt also nichts. Für diesen Fall hilft eine Fahrer­schutz­police. Mehr dazu steht im Special Fahrerschutz.

E-Auto. Für Elektro­autos sollten zusätzlich auch spezi­fische Schadenfälle rund um Akku und Lade­vorgang versichert sein, etwa Schäden und Folgeschäden durch Kurz­schluss oder der Diebstahl des Lade­kabels. Wir empfehlen für E-Autos grund­sätzlich den Voll­kasko-Schutz mit Allgefahren­deckung. Detaillierte Infos zu wichtigen Leistungen für E-Autos und Tarifen, die sie abdecken, stehen in unserem Kfz-Versicherungsvergleich.

Weniger wichtige Zusatz­leistungen

Abzug Neu für Alt. Wenn das Auto des Kunden nach einem Unfall mit Neuteilen repariert wird, kann es vorkommen, dass der Versicherer nicht die volle Werk­statt­rechnung über­nimmt. Schließ­lich können die Neuteile einen Wert­zuwachs des Autos bedeuten, zum Beispiel eine neue Lackierung. Diesen Gewinn zieht er von der Entschä­digung ab. Mit dieser Klausel verzichtet er auf den Abzug, der Kunde bekommt also den vollen Rechnungs­betrag.

Rabattretter. Mit dieser Klausel behalten Auto­besitzer ihren bisherigen Prozent­satz, wenn sie einen Unfall bauen. In alten Verträgen kann das automa­tisch für Kunden in sehr güns­tigen SF-Klassen gratis enthalten sein. In neuen Verträgen gibt es den Rabattretter nur noch selten.

Rabatt­schutz. Dies ist der Ersatz für den Rabattretter, kostet aber meist Aufpreis. Damit wird der Kunde nach einem Unfall nicht zurück­gestuft. In einigen Tarifen darf er bis zu drei Schäden insgesamt melden. Anders als den Rabattretter können diese Klausel auch Kunden abschließen, die noch nicht in einer sehr nied­rigen SF-Klasse sind. Den Schutz gibt es oft ab SF-Klasse 4. Wechselt der Kunde später den Versicherer, gilt dort die SF-Klasse, die er ohne Rabatt­schutz hätte. Dann zählt der Unfall also doch.

Leasing. Die GAP-Deckung (eng­lisch für „Lücke“) greift, wenn die Versicherung nach Totalschaden oder Diebstahl nur den Wiederbeschaffungs­wert des Fahr­zeugs zahlt. Bei geleasten Autos liegt er aber oft unter dem im Vertrag vereinbarten Rest­wert.

Direkt­regulierung. Erleidet der Kunde im Inland schuldlos einen Unfall, ersetzt der eigene Versicherer den Schaden so, als wäre der Unfall­gegner bei ihm versichert.

Verzicht­bare Leistungen

Einige Zusatz­leistungen sind in manchen Tarifen kostenlos enthalten. Einen Aufpreis wären sie auch nicht wert:

  • Vignette. Wenn die Front­scheibe kaputt ist und ausgetauscht werden muss, sind meist auch die dort aufgeklebten Plaketten hinüber und müssen nachgekauft werden. Doch das sind keine so hohen Beträge, dass dafür Versicherungs­schutz nötig wäre.
  • Park­schaden. Dieser Zusatz­schutz greift oft nur, wenn lediglich ein einziges Bauteil betroffen ist. Außerdem darf es in einigen Tarifen höchs­tens hand­flächen­groß sein. Hinzu kommen häufig 50 Euro Selbst­beteiligung.
  • Fähre. Mit dieser Klausel ist das Auto versichert, falls es bei einem Fähr­unglück im Wasser untergeht oder beschädigt wird.
  • Handy. Diese Klausel versichert Handys, die im geparkten Pkw liegen, gegen Diebstahl. Das gilt aber nur, wenn das Gerät nicht von außen zu sehen ist.

So können Sie in der Kfz-Versicherung sparen

Eines vorweg: Richtig viel sparen können Sie in aller Regel durch einen Anbieter­wechsel. Güns­tige und gute Policen nennt Ihnen der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest. Aber auch ohne einen Wechsel gibt es eine ganze Reihe von Spar­möglich­keiten:

Selbst­beteiligung. In der Kasko halten wir eine Selbst­beteiligung für sinn­voll. Dann muss der Kunde den Schaden bis zur Höhe dieser Summe aus eigener Tasche bezahlen. In der Teilkasko­versicherung empfehlen wir 150 Euro Selbst­behalt, in der Voll­kasko­versicherung 300 Euro (inklusive 150 Euro in Teilkasko). Höhere Beträge bringen kaum Beitrags­vorteile.

Zahlungs­termin. Statt viertel- oder halb­jähr­liche Raten zu zahlen, ist es wirt­schaftlicher, die gesamte Jahres­rech­nung für die Versicherung auf einmal zu über­weisen. Das kann rund fünf Prozent Beitrags­rabatt bringen.

Jahres­kilometer. Die Gesamt­kilometer, die man voraus­sicht­lich pro Jahr fährt, möglichst genau zu schätzen, lohnt sich oft. Sind gegen Jahres­ende zu viele Kilo­meter auf dem Tacho, ist es möglich, sie nach­zumelden. Einige Versicherer berechnen dann die zu wenig gezahlte Prämie nach. Viele Kfz-Versicherungen fragen alle paar Jahre den Kilo­meter­stand nach. Welche Folgen es haben kann, wenn Sie unrichtige Kilo­meter­angaben machen, steht im Special Autoversicherung: Was passiert, wenn Sie schummeln.

Fahrer­kreis. Wenn nur der Auto­halter oder die Halterin das Auto fährt, ist das deutlich billiger, als wenn auch weitere Personen ans Steuer dürfen. Ist das nur der Partner oder die Part­nerin, macht das meist keinen Unterschied. Ein unbe­grenzter Fahrer­kreis kann die Prämie aber – je nach Anbieter – locker um 50 Prozent oder mehr verteuern.
Wichtig: Bei einem begrenzten Fahrer­kreis dürfen nur die entsprechenden Personen ans Steuer. Fährt jemand anderes, erlischt nicht gleich der Versi­che­rungs­schutz, aber die Kfz-Versicherung darf dann ­einen Beitrags­nach­schlag fordern. Einige Versicherer nehmen zusätzlich eine Strafe, zum Beispiel ­einen halben oder ganzen Jahres­beitrag der Versicherungs­prämie. Soll trotz des begrenzten Fahrer­kreises ausnahms­weise doch mal jemand anders ans Steuer, erlauben viele Versicherer das ohne Aufpreis. Dies muss der Kunde aber vorher anmelden. Mehr dazu steht im Special Wenn der Fahrer nicht eingetragen ist.

Werk­statt­bindung. Bei Tarifen mit Werk­statt­bindung verpflichtet der Kunde sich, nach Unfällen nur eine der Werk­stätten anzu­fahren, die die Kfz-Versicherung empfiehlt. Viele Anbieter haben ein dichtes Netz an Part­nerbetrieben, die ihnen güns­tige Preise bieten. Werk­statt­tarife gibt es nur in Kasko­policen. Bei sons­tigen Reparaturen, bei Inspektionen oder nach einem unver­schuldeten Unfall (den ­reguliert der gegnerische Kfz-Versicherer) darf sich der Kunde die Werk­statt aussuchen.

Telematik. Bei diesen Spezial­tarifen misst ein kleines ­Gerät das Fahr­verhalten. Es wird fest einge­baut oder in den Ziga­retten­anzünder gesteckt. Einige Kfz-Versicherungen arbeiten statt­dessen mit Apps, die man aufs Handy lädt. Sie re­gistrieren Voll­bremsungen, Kavalier­starts, schnelle Kurven, zu hohes Tempo und mehr. Vorsichtige Fahrer erhalten Rabatt. Einige Telematik­tarife sind aber selbst beim höchsten Rabatt teurer als güns­tige Normal­tarife anderer Anbieter.
Tipp: Oft ist für Fahr­anfänger eine Ersparnis von 10 bis 30 Prozent gegen­über dem Normal­tarif desselben Versicherers drin. Mehr zum Thema in unserem Special Telematik in der Autoversicherung.

Berufs­rabatt. Einige Kfz-Versicherer geben bestimmten Berufs­gruppen Rabatt, vor allem Beamten und Angestellten im öffent­lichen Dienst, aber auch Mitarbeitern von Firmen, die dem gleich­gestellt sind, zum Beispiel Stiftungen.

Garage. Wer in einer Garage parkt statt am Straßenrand, sollte dies angeben, denn das senkt das Diebstahlrisiko und daher auch den Beitrag. Das Auto muss dann nicht immer in der Garage stehen. Ausnahmen sind erlaubt, etwa beim Besuch von Freunden.

Immobilien­besitzer. Wer im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung lebt, erhält manchmal Preis­nach­lass. Wer ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung hat, fährt vorsichtiger, zeigen Statistiken einiger Kfz-Versicherer.

Typklasse. Wer noch über­legt, welches Auto er anschaffen möchte, kann auf die Typklasse achten. Die Versicherer stufen alle Auto­modelle in Klassen ein, je nach den üblichen Schäden und Repara­turkosten. In der Kfz-Haft­pflicht­versicherung sind es 16 Typklassen von 10 bis 25, in der Teilkasko­versicherung reichen sie von 10 bis 33, in der Voll­kasko 10 bis 34. Je höher die Typklasse, desto teurer die Versicherung. In welche Typklasse ein bestimmter Pkw einge­stuft ist, steht auf der Webseite typklasse.de. Oft macht beim gleichen Pkw-Modell die Motorisierung einen entscheidenden Unterschied.

Bahnfahrer. Rabatte für Besitzer einer BahnCard oder ­einer Monats­karte für den Nahverkehr sind selten, aber es gibt sie noch. Ersparnis: bis zu 7 Prozent.

Erst­besitzer. Einige Kfz-Versicherer geben Erst­besitze­rinnen und Erst­besitzern eines Fahr­zeugs Rabatt. Sie gehen davon aus, dass Leute, die ein neues Auto kaufen, ihren Wagen besonders vorsichtig fahren.

Baujahr. Für Neuwagen oder junge Gebraucht­wagen gibt es manchmal zusätzlich Rabatt.

Kinder. Wer minderjäh­rige Kinder versorgt, fährt vorsichtiger, glauben einige Kfz-Versicherungen. Sie geben Rabatt, wenn Kinder im Haushalt leben.

Elektro­autos. Für Elektro­autos geben einige Kfz-Versicherer Rabatt, sowohl für reine Elektro­autos als auch für Hybridmodelle.

Kraft­stoff­verbrauch. Manche Kfz-Versicherer gewähren Rabatt für ein besonders spritsparendes Auto.

Sicher­heits­training. Die Teil­nahme an einem Fahr­sicher­heits­training kann bei manchen Kfz-Versicherern einen Preis­nach­lass bringen.

Wechsel. Eine Preis­ersparnis von oft weit über 100 Euro kann es bringen, den Versicherer zu wechseln. Selbst wer schon jahre­lang bei einer preisgüns­tigen Kfz-Versicherung ist, kann – gerade zur Wechsel­saison im Oktober und November – als Neukunde bei einer anderen Gesell­schaft viel Geld sparen. Güns­tige Tarife nennt Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest.

Spartipps für Fahr­anfänger

Für Führer­scheinneulinge ist die Kfz-Versicherung besonders teuer. Oft lohnt es sich, das erste eigene Auto als Zweitwagen der Eltern anzu­melden. Nach einigen Jahren können Anfängerin oder Anfänger dann den Rabatt auf sich selber über­tragen lassen. Auch den ersten eigenen Vertrag beim Versicherer der Eltern abzu­schließen, kann Geld sparen (5 Spartipps für Fahranfänger).

Spartipps für Senioren

Auch ältere Leute werden von den Kfz-Versicherungen kräftig zur Kasse gebeten. Zwar profitieren sie von güns­tigen Schadenfrei­heits­klassen, was wie eine Alters­einstufung wirkt. Aber ab etwa 60 Jahren steigen die Beiträge dennoch. Die Statistiken der Kfz-Versicherer zeigen, dass das Unfall­risiko ab diesem Alter steigt – allerdings nur für kleine Blech­schäden. Schwere Unfälle von älteren Leuten sind eher selten. Warum das so ist und was Betroffene machen können, erklären wir in unserem Special Wie ältere Fahrer zur Kasse gebeten werden.

Typklassen und Regionalklassen

Einen starken Einfluss auf den Preis hat die Region, in der Auto­besitze­rinnen und Auto­besitzer leben. Die Kfz-Versicherer ordnen die bundes­weit mehr als 400 Zulassungs­bezirke in Regionalklassen ein – je nach Schaden­aufkommen in den vergangenen fünf Jahren. In der Kfz-Haft­pflicht­versicherung gibt es 12 Klassen, in der Teilkasko 16 Klassen, in der Voll­kasko­versicherung 9 Klassen. In diese Einteilung fließt die Unfall­häufig­keit im jeweiligen Zulassungs­bezirk ein, ebenso die Straßenverhält­nisse und die Zahl der zugelassenen Autos. In der Kasko kommen Diebstähle, Sturm- und Hagelschäden oder die Anzahl der Wild­unfälle hinzu. Die Preis­unterschiede können je nach Region beträcht­lich sein. Welche Regionalklasse wo gilt, steht in der Rechnung des Versicherers und auf regionalklasse.de.

Tipp: Die für Sie individuell beste Kfz-Versicherung ermittelt der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest.

Typklasse – auf das Modell kommt es an

Auch auf das jeweilige Auto­modell kommt es an. Einige Pkw-Typen sind oft in Unfälle verwickelt oder besonders teuer zu reparieren. Die Kfz-Versicherer schauen bei den rund 32 000 verschiedenen Modellen, die auf den Straßen unterwegs sind, nach Schäden und Reparatur­kosten der vergangenen drei Jahre. Danach werden die Autos in Typklassen einge­teilt. In der Kfz-Haft­pflicht­versicherung sind es 16 Typklassen von 10 bis 25, in Teilkasko 24 Typklassen von 10 bis 33, in Voll­kasko 25 Typklassen von 10 bis 34. Ein Blick auf die Typklasse empfiehlt sich vor dem Kauf eines Pkw. Oft gibt es beim gleichen Pkw-Modell große Unterschiede, je nach Motorisierung. Häufig sind die Diesel­varianten teurer als die Benziner. Welche Typklasse gilt, steht unter typklasse.de.

Viele Infos im FAQ Auto­versicherung

Viele weitere Fragen rund um Kfz-Policen beant­wortet unser FAQ Autoversicherung. Ist zum Beispiel eine Kfz-Versicherung mit Rabatt­schutz sinn­voll? Und was ist der Unterschied zum Rabattretter? Sind Direkt­versicherer bei der Schaden­regulierung schlechter? Können Groß­eltern ihren Schadenfrei­heits­rabatt auf Enkel­kinder über­tragen, wenn sie ihr Auto abgeben? Was ist mit Sonder­tarifen für Behinderte? Was ist ein Werk­statt­tarif?

Preise vergleichen, wechseln und sparen

Unser individueller Preis­vergleich für die Kfz-Versicherung hilft Ihnen

In der Kfz-Versicherung herrscht ein enormer Konkurrenz­druck. Gerade im Herbst versuchen die Anbieter, sich gegen­seitig Kund­schaft abzu­jagen – vor allem durch Preissenkungen für Neuabschlüsse. Es lohnt sich deshalb jedes Jahr aufs Neue, Preise zu vergleichen. Dabei hilft der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest. Den Kfz-Versicherer zu wechseln, ist nicht schwer. Auf was Sie dabei achten müssen, erklären wir hier Schritt für Schritt.

Schritt 1: Kfz-Versicherung kündigen

Termingerecht kündigen. Die meisten Verträge laufen bis 31. Dezember und verlängern sich dann auto­matisch um ein Jahr. Dann muss das Kündigungs­schreiben bis 30. November beim Versicherer sein. Anders ist das bei den wenigen Verträgen, die unterjäh­rig immer zu dem Termin enden, an dem die Police abge­schlossen wurde. Da läuft die Kündigungs­frist jeweils einen Monat vor diesem Termin ab. Es reicht ein formloses Schreiben: „Hier­mit kündige ich.“ Nicht vergessen: Unter­schrift, Vertrags­nummer und Kfz-Kenn­zeichen. Bitten Sie aus Beweisgründen außerdem um eine Kündigungs­bestätigung. Kommt keine, schi­cken Sie das Ganze erneut los, diesmal per Einschreiben. Die Kündigung einer Auto­versicherung ist aber auch ohne schriftliche Bestätigung wirk­sam (OLG Braunschweig, Az. 11 U 103/18).

Termin verpasst? Meist kommt die Jahres­rechnung im Oktober oder November. Manchmal aber auch erst im Dezember. Wenn Sie so lange warten, haben Sie den Kündigungs­termin verpasst und bleiben ein weiteres Jahr an die Kfz-Versicherung gebunden. Wenn die Jahres­rechnung nicht bis spätestens Mitte November einge­troffen ist, sollten Sie schon vorher kündigen. Falls sich später zeigt, dass der bisherige Kfz-Versicherer doch der güns­tigste ist, können Sie einfach dort neu abschließen. Eventuell bekommen Sie dann sogar einen besonderen Rabatt für Neuabschlüsse.

Treuebonus rauskitzeln. Wer sich die Mühe des Wechselns nicht machen will, kann es auch mit einem Anruf beim Kfz-Versicherer versuchen. Oft reicht der Hinweis, man habe anderswo ein güns­tigeres Angebot und über­lege zu wechseln – schon zauber manche Sach­bearbeitung einen Treuebonus oder ähnliches heraus.

Ihre Rechte. Hat Ihr Kfz-Versicherer den Beitrag erhöht, dürfen Sie außer­ordentlich kündigen mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Rechnung – also auch nach dem 30. November. In der Regel steht in der Jahres­rechnung ein Vergleichs­beitrag. Das ist die Summe, die Sie hätten zahlen müssen, wenn der neue Schadenfrei­heits­rabatt schon im Vorjahr gegolten hätte. Liegt der Vergleichs­beitrag unter dem neuen Beitrag, wurde der Preis ange­hoben. Schauen Sie genau hin: Einige Kfz-Versicherer verstecken den Vergleichs­beitrag im Klein­gedruckten.

Schritt 2: Leistungen fest­legen

Prüfen Sie Ihren Versicherungs­schutz. Bei alten Pkw von geringem Wert reicht die Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Für gut erhaltene Gebraucht­wagen sollte eine Teilkasko­versicherung hinzukommen, um zumindest bei Unwetterschäden, Glasbruch und Diebstahl versichert zu sein. Eine Voll­kasko ist für teure Autos sinn­voll. Wichtig sind auch einzelne Leistungen wie der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der groben Fahr­lässig­keit, Erweiterung der Wild­schaden­deckung auf alle Tiere (nicht nur Haarwild), nach Marderbissen die Versicherung auch der Folgeschäden sowie bei Neuwagen eine Neuwert­entschädigung über mindestens zwölf Monate.

Schritt 3: Preise vergleichen mit Kfz-Versicherungs­vergleich

Der Preis­druck am Markt für Kfz-Versicherungen ist enorm. Rund 90 Gesell­schaften bieten Policen an. Häufig hängt der Preis stark von individuellen Merkmalen ab wie Alter, Beruf, Wohn­ort, Jahres­kilometer, Pkw-Modell. Daher kann selbst ein Tarif, der ansonsten eher günstig ist, im Einzel­fall teuer sein. Da hilft nur ein individueller Preis­vergleich. Den bietet die Stiftung Warentest mit ihrem unabhängigen Kfz-Versicherungsvergleich. Wir ermitteln für Sie ganz individuell passende Policen, mit denen Sie möglichst viel sparen.

Schritt 4: Neuen Vertrag abschließen

Danach ist Zeit, einen neuen Vertrag abzu­schließen. Sie können den Versicherer per Post anschreiben und um ein Angebot bitten oder in eine Filiale gehen. Besonders einfach ist der Abschluss übers Internet. Am Bild­schirm nennen die Kfz-Versicherungen gleich den Preis für den neuen Vertrag. Die Police kommt dann wenige Tage später auf dem Postweg.

Annahme­zwang in Kfz-Haft­pflicht­versicherung, nicht in Kasko

Nach diesem Muster können die meisten Betroffenen vorgehen. Anders kann das aber bei besonders teuren Pkw sein. In der Kfz-Haft­pflicht­versicherung herrscht Annahme­zwang. Da müssen die Versicherer jeden Antrag annehmen, mit wenigen Ausnahmen (siehe oben). Nicht aber in der Kasko: Da dürfen sie auch ablehnen. In der Praxis ist das höchst selten. Aber bei besonders teuren Autos kann das schon mal passieren. Einige Kfz-Versicherer bieten schon bei Pkw mit einem Wert von über 60 000 Euro keine Voll­kasko an oder nehmen Aufpreise. Andere orientieren sich nicht am Preis, sondern an der Typklasse. Wer so ein Auto fährt, sollte sich im ersten Schritt zunächst um einen neuen Vertrag kümmern und erst danach die bisherige Police kündigen.

Zehn Irrtümer über die Auto­versicherung

Viele Menschen haben falsche Vorstel­lungen von der Auto­versicherung. In unserem Print-Magazin Finanztest haben wir zehn Irrtümer richtig­gestellt. Sie können den Artikel aus Finanztest 3/2021 hier als PDF herunterladen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.07.2023 um 09:38 Uhr
    Versicherung beim Leasinggeber?

    @Loewenjaeger: Ob das Angebot preislich attraktiv ist, können Sie mit dem Vergleichsrechner selbst ermitteln. Sonst sind uns keine Vor- oder Nachteile bekannt, sofern es sich um den gleichen Versicherungsinhalt handelt.

  • Loewenjaeger am 18.07.2023 um 16:23 Uhr
    Versicherung beim Leasinggeber?

    Wir leasen seit etlichen Jahren unsere Autos. Auch dieses Mal bietet uns der Leasinggeber eine KfZ-Versicherung an. Diese Versicherungen (hier: AUDI) finde ich nicht in Ihrem Versicherungsvergleich. Preislich ist es attraktiv.
    Gibt es Vor-/Nachteile, wenn man die Versicherung ebenfalls beim Lesinggeber abschließt?

  • Gierhartz am 07.02.2023 um 09:35 Uhr
    Auslandschutz

    Hubert Gierhartz ehem. Versicherungsmakler, heute Rentner, 72 Jahre
    Das Schadensbild erweitere ich dahingehend, dass nicht nur die Familienkutsche einen Totalschaden erlitten hat, sondern es auch zu erheblichen Personenschäden gekommen ist. Bewusst verzichte ich darauf ein worst case szenario zu beschreiben, sondern beschränke mich darauf, die Leistungen im Auslandschutz (erweitere Schutzbrief) darzulegen.
    Der Auslandschutz reguliert den Schaden nach dem deutschen Recht für Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wie sie in der eigenen Kfz-Versicherung besteht.
    z.B. Hinterbliebenen Versorgung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen, Pflegegelder etc.
    Kosten für den Auslandschutz je nach Anbieter zwischen 20 – 50 € im Jahr.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.02.2023 um 09:36 Uhr
    Totalschaden im Ausland

    @Gierhartz: Vielen Dank für das Beispiel. Die Voll­kasko greift auch, wenn der Kunde unver­schuldet einen Unfall hatte und der Verursacher Unfall­flucht begeht. Außerdem kann sie bei Unfällen im Ausland Nerven sparen, falls es Streit mit der ausländischen Versicherung gibt (weitere Details im Special www.test.de/Autounfall-im-Ausland-4387473-0/)

  • Gierhartz am 04.02.2023 um 13:17 Uhr
    Totalschaden im Ausland

    Hubert Gierhartz, ehemaliger Versicherungsmakler, jetzt Rentner und 72 Jahre alt
    Schadensbeispiel: Da fährt die 4-köpfige Familie mit ihrer Familienkutsche, 6 Jahre alt und 12.000 € Zeitwert, in den wohlverdienten Sommerurlaub nach Italien.
    Vollkaskoversicherung ist die Familienkutsche nicht versichert, da lt. Stiftung Warentest eine Vollkaskoversicherung nur für „wertvolle“ Fahrzeuge sinnvoll ist. Ein erweiterter Schutzbrief (Auslandsschutz) wird auch nicht empfohlen.
    Die Familienkutsche erleidet durch einen nicht selbstverschuldeten Unfall in Italien einen Totalschaden. Die Ansprüche müssen gegenüber dem italienischen Versicherer geltend gemacht werden. Auch mit einem Rechtsanwalt ist das ein schwieriges Unterfangen und kann eine Bearbeitungszeit von 2 Jahren und mehr in Anspruch nehmen.
    Fehlender Versicherungsschutz führt dazu, dass die Kosten für ein Ersatzfahrzeug womöglich die finanziellen Rahmen der Familie sprengen.