Elektronische Patienten­akte im Test Noch läuft es nicht rund

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Elektronische Patienten­akte im Test - Noch läuft es nicht rund

Per App stets verfügbar. Die elektronische Patienten­akte (ePA) lässt sich bequem vom Sofa aus auf dem Handy verwalten. © Getty Images

Seine Gesund­heits­daten stets im Blick haben und digital verwalten – die elektronische Patienten­akte ist sinn­voll für Versicherte. Noch hakt es aber bei der Umsetzung.

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Immer und über­all Arzt­befunde, Labor­werte oder den Impf­pass dabei haben, keine Röntgen­bilder von einer Arzt­praxis zur anderen schleppen müssen, mit ein paar Klicks wissen, wann die letzte Mammografie war: Das und mehr bietet die elektronische Patienten­akte, kurz ePA – ein digitales Management­system für die Gesund­heits­daten von gesetzlich Kranken­versicherten. In der Regel verwalten Versicherte die digitale Akte über eine App. Für Privatversicherte ist sie noch in der Entwick­lung.

In einem exemplarischen Praxis­test hat die Stiftung Warentest drei ePA-Apps von drei Krankenkassen unter die Lupe genommen: AOK, Mobil Krankenkasse und Techniker Krankenkasse. Fazit: Die elektronische Patienten­akte bringt Versicherten viele Vorteile, doch noch läuft beim Einrichten, Navigieren und Verwalten von Dokumenten nicht alles reibungs­los. Wir zeigen, worauf Versicherte achten sollten. Außerdem haben wir die sieben größten Krankenkassen und die AOK gefragt, was ihre ePA-Apps so bieten.

Warum sich der Test der elektronischen Patienten­akte für Sie lohnt

  • Praxis­test. Drei Versicherte von AOK, Mobil Krankenkasse und Techniker Krankenkasse haben die Apps zur elektronischen Patienten­akte ihrer Krankenkasse für uns unter die Lupe genommen und schildern ihre Erfahrungen. Wir beant­worten zudem wesentliche Fragen rund um die ePA-App, etwa wo Sie die App bekommen, wie sie funk­tioniert, welche Vorteile sie bietet und wie die Kassen Ihre sensiblen Gesund­heits­daten schützen.
  • Detaillierte Info-Tabelle. Wir haben die sieben größten Krankenkassen sowie die AOKs zu ihren ePA-Apps befragt: zum Beispiel wie Einrichtung und Log-in-Prozesse funk­tionieren, welche Funk­tionen die App bietet und wie Sie die Hilfe-Hotline bei Problemen erreichen. Alle Antworten finden Sie über­sicht­lich aufbereitet in einer Info-Tabelle.
  • Heft­artikel. Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Report aus test 10/2022 zum Download – inklusive der Tabelle mit vertieften Infos zu den ePA-Apps der größten Krankenkassen.

Drei ePA-Apps im Praxis­test

Für unseren Check luden drei Frauen die ePA-App ihrer Krankenkasse in der Android-Variante herunter und richteten ihre Patienten­akte ein. Entwickelt wurden die Apps jeweils von einem der drei tech­nischen Betreiber in Deutsch­land – Bitmarck/Rise, IBM und ITSG/x-tention.

Die Patientinnen stießen auf einige Hürden – zum Beispiel beim Registrieren der App oder wenn sie einem Arzt oder einer Ärztin online Zugriff auf Dokumente wie einen Laborbe­richt oder persönlichen Medikations­plan gewähren wollten. Unser Praxis­test zeigt: Der Weg zur digitalen Akte ist noch holp­rig und fordert viel Geduld.

Elektronische Patienten­akte ist keine Pflicht

Einge­führt wurde die digitale Patienten­akte Anfang 2021. Seither wird sie stetig weiter­entwickelt. Die ePA-App ist mit mobilen Geräten wie Smartphone oder Tablet über­all abruf­bar – vernetzt mit Arzt­praxen, Kliniken und anderen medizi­nischen Leistungs­erbringern.

Die Nutzung der ePA ist freiwil­lig und kostenlos, aktuell müssen sich Versicherte aktiv um die Einrichtung kümmern. Die Ampel­regierung möchte aber auf ein sogenanntes Opt-out-Verfahren umschwenken: Die Kassen sollen die ePA auto­matisch zur Verfügung stellen. Wer keine haben möchte, muss dann der Nutzung aktiv wider­sprechen.

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Jede Kasse mit eigener ePA-App

Jede Krankenkasse hat ihre eigene ePA-App, die teils zusätzlich zu den gesetzlich vorgegebenen Stan­dard­funk­tionen wie etwa Notfall­daten und Impf­pass weitere Funk­tionen anbietet. Auch über­tragen die Kassen auf Wunsch Abrechnungs­daten beispiels­weise zu Arzt­besuchen oder verordneten Medikamenten in die Patienten­akte.

Was genau die sieben größten Krankenkassen – DAK-Gesundheit, IKK Classic, KKH, SBK, Barmer, Knapp­schaft, Techniker Krankenkasse – sowie die AOKs in ihren ePA-Apps anbieten und welche speziellen Anforderungen es beim Einrichten gibt, haben wir in einer detaillierten Info-Tabelle zusammen­gestellt, auf die Sie nach dem Frei­schalten des Themas zugreifen können.

Tipp: Alle Infos zum Thema gesetzliche Krankenkasse finden Sie in unserem Special Gesetzliche Krankenversicherung. Wollen Sie sich neu versichern oder die Krankenkasse wechseln, hilft Ihnen unser aktueller Krankenkassen-Vergleich von 71 gesetzlichen Krankenversicherungen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • SilverHair am 28.03.2023 um 21:31 Uhr
    Pro ePa

    Genau solche Bedenken wie sie Googleneindanke hat, sorgen dafür, dass DE immer mehr vom digitalen Fortschritt abgekoppelt wird.
    Dadurch ist es auch zu erklären, dass sogar Unikliniken der Meinung sind, die ePa sei noch nicht Praxis. Ich habe bei für mich relevanten Krankenhäusern und Ärzten nachgefragt und niemand ist bis jetzt in der Lage die ePa zu unterstützen.
    Davon mal abgesehen, dass die Einrichtung der App kompliziert ist, habe ich doch gehofft, dass die meisten Daten meiner Arztbehandlungen und Krankenhausaufenthalte an einer Stelle einsehbar sind. Jetzt kopiere ich den Befund eines Herzinfarktes auf Papier, damit beim Besuch des Kardiologen dieser feststellen kann, was jetzt z. B. an Medikamenten noch notwendig ist. Oder was ist mit dem Befund meines Orthopäden, der von einem Neurologen verifiziert werden soll? Befund (Papier) und Röntgenbild (CD) darf ich zum Termin nicht vergessen.
    Und bei der Paranoia wurde verschwiegen: Ich bestimme mit meiner PIN, wer Zugriff hat!

  • Googleneindanke am 19.10.2022 um 13:08 Uhr
    Intimste Daten für div. Dritte sind zu gefährlich

    Ob man z.B. bei einem Neurologen oder Psychologen in Behandlung ist, geht doch andere Ärzte und deren Gehilfen meist gar nichts an ! Eine zweite Meinung ist meist auch nur ganz unbeeinflußt von der ersten sinnvoll. Zentrale Datenbanken mit allgemeinem Zugriff durch diverse Personen sind niemals sicher, das zeigen alle Erfahrungen mit diversen Datenskandalen der letzten Jahre. Ich würde so einer Totalüberwachung meiner Gesundheitsdaten keinesfalls zustimmen. Unsere Ärzte sind idR. weder Willens, noch in der Lage, auch nur eine verschlüsselte e-Mail zu empfangen. Medizinische Daten sind die intimsten, gefährlichsten Daten, welche sich in fremden Händen katastrophal auswirken können; Z.B. bei Schule, Arbeit, auf Reisen, Bekannten, Krediten, der Suche nach einer Versicherung usw. Vorurteile bei anderen medizinischem Personal (Alkohol? Selber Schuld!) sind gefährlich. Sucht, Geschlechts-, längst überwundene neuro- o. psychologische Krankheiten, Vorurteile bei Prozessen usw. Klares Nein !

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.10.2022 um 16:29 Uhr
    Was ist mit Privatpatienten?

    @bubi: Für privat versicherte Personen lässt sich noch nichts sagen, da sich die digitale Krankenakte hier noch in der Entwicklung befindet.

  • Bubi am 17.10.2022 um 10:19 Uhr
    Was ist mit Privatpatienten?

    Aus dem Artikel geht leider nicht hervor, welche Möglichkeiten es für Privatpatienten gibt ...

  • eddi0102 am 02.10.2022 um 10:36 Uhr
    Wie lange ist die Android-Version 9 ausreichend?

    Es ist bekannt, dass die Anforderung für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte sehr hoch ist. Aktuell ist die Android-Version 9 Mindestvoraussetzung. Ich selbst konnte die App TK-Safe während des Modellversuchs mit meinem Smartphone mit der Android-Version 8 nutzen. Doch seit über 2 Jahren ist Schluß damit. Mein damals 3 Jahre altes Smartphone war „veraltet“.
    Ich hätte mir daher gewünscht, dass sie bei den Anbietern (bzw. Gematik) kritisch nachhaken (da es sich ja um ein bekanntes „Problem“ handelt!), für welchen Zeitraum denn die Android-Version 9 ausreichend ist. Denn wenn man um die ePA nutzen zu können alle 3 Jahre eine neues Smartphone anschaffen muß, dann ist sie eine „Totgeburt“.