Private Zusatz­rente So funk­tioniert der Pleite-Schutz für Ihre Alters­vorsorge

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Private Zusatz­rente - So funk­tioniert der Pleite-Schutz für Ihre Alters­vorsorge

Sicher­heits­seil. Für private Renten­versicherungen und Betriebs­renten gibt es Schutz­einrichtungen. Wie gut halten sie? © Getty Images / Stefanie Degner

Betriebs- und Privatrente, Riester, Rürup, Lebens­versicherung: Die Stiftung Warentest sagt, wie gut Ihre private und betriebliche Alters­vorsorge geschützt ist.

Die gesetzliche Rente ist sicher, die Beamtenpension sowieso. Dank parlamentarisch kontrolliertem, sozialstaatlichem Sicherungs­system fließen die monatlichen Zahlungen pünkt­lich auf die Konten von Rentnern und Pensionären. Mit der Gewiss­heit: eine Kürzung ist gesetzlich ausgeschlossen. Was aber gilt für private Zusatz­renten? Ein insolventes Versicherungs­unternehmen oder Pensions­kassen, die in schweres Fahr­wasser geraten sind, können Spare­rinnen und Sparer verunsichern.

Wie steht es also um den Schutz bei den von der Versicherungs­wirt­schaft angebotenen Produkten für eine private Zusatz­rente? Und wer schützt die betriebliche Alters­vorsorge? Die Renten­experten der Stiftung Warentest haben genauer hingeschaut und sagen, wie die Sicherungs­systeme für Lebens­versicherung, private Renten­versicherung, Riester-, Rürup-Rente und Betriebs­rente funk­tionieren, was passiert, wenn Anbieter in dauer­hafte Zahlungs­schwierig­keiten kommen, und ob private Renten und Betriebs­renten auch sinken können.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.07.2023 um 12:03 Uhr
    berufsständische Versorgungswerke

    @uwe20152015: Wir leiten Ihren Kommentar an die Fachabteilung weiter. Einen Test der Ärzteversorgungswerke finden Sie hier:
    www.test.de/Aerzteversorgung-im-Vergleich-Das-sollten-Aerzte-ueber-ihre-Rente-wissen-5308454-0/

  • Gelöschter Nutzer am 15.07.2023 um 21:19 Uhr
    An HannesKahnes

    Das Grundgesetz ist seit 1949 schon unzählige Male geändert worden. Das geht sehr schnell. Es gibt fast keine Legislaturperiode, wo nicht das Grundgesetz ein oder sogar mehrere Male geändert wird. Und Gesetze können sogar noch sehr viel einfacher geändert werden. Und was hat das mit Beamtenpensionen zu tun? Altersrenten und natürlich auch die Pensionen von Beamten können jederzeit per Gesetz gekürzt werden. Genauso können sich Bundestagsabgeordnete oder Minister von diesen Kürzungen ausnehmen. Kein Problem. Und das meinte ich. Zu argumentieren, dass Renten und Pensionen ja sicher seien, weil deren Grundlagen gesetzlich festgelegt sind, ist nicht nur lächerlich, es ist im hohen Maße irreführend und schlicht Fake News.

  • uwe20152015 am 15.07.2023 um 14:10 Uhr
    Und berufsständische Versorgungswerke ?

    Haben Sie diese auch geprüft und wenn nein, warum nicht ? Dort sind Millionen Bürger versichert (Ärzte, Rechtsanwälte, Richter, Architekten...).

  • HannesKahnes am 15.07.2023 um 12:25 Uhr
    Holleradio!

    @: do_not_believe_everything - das wäre doch mal ein Schritt, wenn "die da oben" die Verfassung ändern würden, damit ihre eigenen (Beamten)Renten gekürzt werden können. Hut ab vor diesem Schritt! Das wäre mal authentisch, das wäre solidarische, soziale Politik für das Volk und den Staat, nicht für das eigene Säckel. Gibt es sowas? Träumen Sie? Sie haben im Sozialkunde u. politischer Bildung anscheinend nicht aufmerksam zugehört - Eine Verfassungsänderung hat hohe Hürden und ist nur mit gleichzeitiger 2/3-Mehrheit von Bundestag (Landesregierung) und Bundesrat (Länderregierungen) möglich...also nicht ganz so einfach, wie Sie es wirken lassen ;-)

  • Gelöschter Nutzer am 13.07.2023 um 19:33 Uhr
    Sprachlos

    Renten oder Beamtenpersonen sind also sicher, weil sie gesetzlich festgelegt sind. Eine Kürzung sei gesetzlich ausgeschlossen. Diese Aussage lässt mich wirklich sprachlos zurück. Fast zumindest. Beim ersten Lesen dachte ich noch an Satire. Aber das ist ja wohl ernst gemeint. Dann vielleicht nur das zur Aufklärung: Gesetze können jederzeit geändert werden. Auch unsere Verfassung kann jederzeit geändert werden. Mehr braucht es eigentlich nicht als Erläuterung. Dass sich aber oben dargestellte Aussage bei der Stiftung Warentest findet, die ja nun ein Hort der objektiven und unvoreingenommen Berichterstattung sein sollte, das ist dann doch mehr als nur überraschend.