Internet-Bestel­lungen im Ausland Zoll und Steuern – unser Zoll­rechner hilft beim Kalkulieren

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Internet-Bestel­lungen im Ausland - Zoll und Steuern – unser Zoll­rechner hilft beim Kalkulieren

Gut kalkulieren. Unser Rechner über­schlägt Zoll und Einfuhrs­teuern. © Alamy Stock Photo / Stephen Barnes/Transport

Bei Online-Käufen außer­halb der EU werden Steuern und Zoll fällig. Paket­dienste verlangen Extra-Gebühren. Hier finden Sie Infos zu Zoll und Steuern und einen Zoll­rechner.

Wer außer­halb der EU online-shoppt, muss mit einigen Über­raschungen rechnen. Dies betrifft nicht nur ungewisse Liefer­zeiten, sondern auch schwer zu kalkulierende Einfuhr­abgaben, die der Paket­dienst bei Lieferung verlangt. Zoll und Steuern können eine scheinbar güns­tige Online-Bestellung deutlich verteuern. Einfuhr­umsatz­steuer wird für fast jede Bestellung fällig, Zoll ab einem bestimmtem Waren­wert. Je nach Waren­art gibt es sehr unterschiedliche Zoll­sätze.

Es kommt oft auf Details an – unser Zoll­rechner über­schlägt die Gebühren für Sie. Darüber hinaus können Extra­kosten für den Paket­dienst anfallen. Was Online-Shopper wissen müssen, erklären die Expertinnen der Stiftung Warentest.
Hier geht es direkt zum Zollrechner.

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.09.2022 um 12:07 Uhr
    Berechnung der EUSt und des Zolls

    @Ronnycol: Wenn Sie individuelle Fragen zur Bemessung des Zolls zu einem bestimmten Kauf (von gebrauchten Autoteilen) haben, bitten wir Sie, sich an die Zollauskunft zu wenden:
    www.zoll.de/DE/Unternehmen/Buerger-Geschaeftskundenportal/buerger-geschaeftskundenportal_node.html
    Die Rechtsgrundlagen für die Berechnung des Zolls sind unseres Erachtens zu komplex, dass es einen Sinn machen würde, diese einfach nur aufzuzählen. Unter dem folgenden Link finden Sie die Darstellung des Zolls zu den Abgaben bei einer Internetbestellung:
    www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html
    Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der EuSt enthält den Zollwert der Ware, den auf die Ware anfallenden Zoll, zusätzliche Steuern, wie z.B. die Verbrauchssteuer und die Beförderungskosten.
    Die Grafik („Mit diesen Einfuhrabgaben müssen Sie rechnen“) stellt keinen Berechnungsweg dar. Die Infografik stellt lediglich dar, dass bis zu einem Warenwert von 150 Euro „nur“ VSt und EUSt fällig werden und ab einem Warenwert von über 150 Euro zusätzlich Zoll. Über die Art und Weise, wie diese Einfuhrabgaben berechnet werden, trifft die Infografik keine Aussage.

  • Ronnycol am 01.09.2022 um 14:56 Uhr
    Ihr Zollrechner; EUSt, Zoll

    In Ihrem Zollrechner berechnen Sie auf den Wert mit Versand erst den Zoll, dann auf die Summe der 3 Beträge EUSt. In der bildhaften, schematischen Darstellung ist die Folge jedoch: Wert - VSt - EUSt - Zoll. Was stimmt?
    Warum wird (auch) auf eine staatliche Abgabe/Gebühr (Zoll) eine staatliche Steuer (EUSt) erhoben? Warum besteuert sich der Staat (seine Abgabe) nochmals selbst? Klingt sehr unzulässig.
    Welche Vorschrift gibt das her?
    Sie geben einen Zollsatz von 3,5-4,5% für Autoteile aus GB an. Wovon ist welcher %-Satz abhängig? Bei meiner noch nicht erfolgten Bestellung geht es um GEBRAUCHTE Teile. Hilft diese Angabe, den Zollsatz zu drücken, vielleicht auf 0 ?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.10.2021 um 15:39 Uhr
    Widerruf Kauf: Rückerstattung von Einfuhrgebühren?

    @TomBarnloher: Die Rückerstattung von Zoll/ Steuern ist direkt beim Zoll zu beantragen. Zu der Frage, wie lange das dauern kann, haben wir leider noch keine Erfahrungswerte. Gerne können Sie über den Fortgang hier berichten, wir sind an solchen Informationen sehr interessiert.
    https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0083_verzollte_sendung_zurueckschicken.html?nn=289528&faqCalledDoc=289538

  • TomBarnloher am 29.09.2021 um 20:37 Uhr
    Widerruf Kauf: Rückerstattung von Einfuhrgebühren?

    Schlittschuhe nichts Böses ahnend bei einem englischen online-shop gekauft, knapp 100€ Einfuhrgebühren brav gezahlt, Produkt erhalten.
    Da sich die Schlittschuhe als etwas zu groß herausstellten, hab ich den Kauf widerrufen und das Produkt zurückgesendet.
    Nach Rücksendung und meiner ersten Bitte an DPD um entsprechende Rückerstattung der Einfuhrgebühren sind mittlerweile 4 Wochen und 2x Nachfragen bei DPD vergangen, ohne dass DPD oder Zoll mir irgendeine sinnvolle Nachricht gesendet haben (lediglich Eingangsbestätigungen gleich inclusive der Bitte um Geduld und dem "Absehen von weiteren Nachfragen" sendete mir DPD).
    Wie erhalte ich meine knapp 100€ doch noch zurück (und idealerweise "noch vor dem St.-Nimmerleins-Tag")?

  • Gelöschter Nutzer am 03.08.2021 um 11:37 Uhr
    Wieder eine Verschlechterung für den Bürger

    Ein Buch in Groß-Britannien für 17,56 € bestellt. Zusteller der Deutschen Post läutet und sagt, ich müsse die Sendung (Polsterumschlag) in einer Post-Filiale abholen, er könne kein Geld annehmen. Daher in den Hauptort gefahren, 3,34 € Einfuhrumsatzsteuer (19 %, obwohl Sendung als "Book" richtig deklariert war) und 6,00 € für den "Service" der Deutschen Post gezahlt. Abholung beim Zollamt kommt für uns hier kaum infrage, da über 30 km entfernt. Die ganze Neuregelung ist bürgerunfreundlich und auch nicht klimafreundlich!