Wohn­gebäude­versicherung Enorme Preis­sprünge für Haus­besitzer

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Wohn­gebäude­versicherung - Enorme Preis­sprünge für Haus­besitzer

Wohn­häuser. Eigentümer sollten ihr Zuhause unbe­dingt gut gegen Brand, Sturm, Leitungs­wasser und Naturgefahren versichern – auch wenn der Schutz teuer ist. © Getty Images / Westend61

Wohn­gebäude­versicherungen werden aktuell um bis zu 30 Prozent teurer – wegen massiv höherer Baukosten. Wichtig: Den Altvertrag nicht ohne neuen Vertrag kündigen!

Viel teurer als im Vorjahr

Viele Haus­eigentümer erhalten zurzeit die Jahres­rechnung für ihre Wohngebäudeversicherung – und sind geschockt. Denn der Versicherungs­schutz wird viel teurer als im Vorjahr. Teils gibt es Preis­sprünge von 20 oder 30 Prozent – deutlich mehr also als die ohnehin schon hohe Inflation. Die Versicherer begründen die starken Erhöhungen mit erheblichen Mehr­kosten.

Erst kündigen, wenn neuer Vertrag sicher

Dennoch lautet unser Rat: Kündigen Sie nicht vorschnell. Wer jetzt die Rechnung nicht zahlt oder kündigt, steht am Ende womöglich ohne Versicherung da, denn nicht jeder Versicherer versichert jede Immobilie. Das sollte niemand riskieren, denn ihr eigenes Haus ist für die meisten Menschen das teuerste, was sie besitzen. Guter Versicherungs­schutz ist unentbehr­lich.

Die Grund­regel ist daher: Wer kündigen will, sollte vorher Angebote vergleichen, neben Preisen auch die Leistungen. Welche Leistungen in der Wohn­gebäude­versicherung in welchem Umfang über­nommen werden, ist sehr wichtig, schließ­lich geht es bei Schäden am Haus meist um viel Geld.

Baupreis­index steigt rasant

Der Grund für die massive Preissteigerung in den bestehenden Verträgen sind nicht einfach nur Preis­anhebungen der Versicherer, sondern vor allem die massiv gestiegenen Baukosten. Der Kosten­anstieg ist auf die hohe Inflation und die stetig teurer werdenden Baustoffe zurück­zuführen.

Die Preise für den Neubau eines konventionellen Hauses lagen im Mai 2022 um 17,6 Prozent über denen des Vorjahres­monats, stellte das Statistische Bundes­amt fest. Entsprechend deutlich legte der Baupreisindex zu, den das Bundes­amt jähr­lich erfasst: von 1 668,2 im Jahr 2022 auf voraus­sicht­lich 1 961,4 ab 1. Januar 2023. Die Wohn­gebäude­versicherer sind verpflichtet, ihre Beiträge jähr­lich an diese Index­erhöhung anzugleichen. Sie müssen also die Preise anheben.

Anpassungs­faktor knapp 15 Prozent höher

In den Rechnungen verweisen die Versicherer auf den so genannten Anpassungs­faktor. Er steigt von 20,97 im aktuellen Jahr auf 24,06 ab 1. Januar 2023. Das ist ein drastischer Anstieg von knapp 15 Prozent, während die jähr­lichen Steigerungen in den vergangenen zehn Jahren jeweils nur bei etwa drei Prozent pro Jahr lagen. Der Anpassungs­faktor wird jähr­lich vom Statistischen Bundes­amt errechnet. In den Faktor fließt der Baupreis­index mit 80 Prozent ein, der Tarif­lohn­index für das Baugewerbe mit 20 Prozent. Er gilt für alle Versicherungs­gesell­schaften, die eine Wohn­gebäude­versicherung zum so genannten gleitenden Neuwert anbieten.

Versicherung zum Neuwert

Die gleitende Neuwert­versicherung ist in den meisten Verträgen üblich. Dabei wird der Wert des versicherten Hauses laufend den Kosten für einen gleich­wertigen Neubau angeglichen. Die Häuser sind also nicht mit einer fest vereinbarten Versicherungs­summe versichert, sondern die Summe wird jedes Jahr angepasst. Das ist wichtig, wenn ein Haus zum Beispiel abbrennt und komplett neu errichtet werden muss. Dann muss die Versicherungs­summe ausreichen, um einen Neubau in gleicher Art und Qualität zu bezahlen.

Mit der Preis­anhebung fürs nächste Jahr ist somit auch eine höhere Leistung im Schadens­fall verbunden. So hatte zum Beispiel ein Haus, das im Jahr 2023 einen Versicherungs­wert von 434 450 Euro hat, im Jahr 2022 nur 369 506 Euro Versicherungs­wert.

Policen häufig ein Zuschuss­geschäft

So ärgerlich diese Preissteigerung für Versicherte ist: Sie spiegelt lediglich das wider, was sich derzeit am Markt abspielt. Dass viele Versicherer ihre Preise noch darüber hinaus anheben, steht auf einem anderen Blatt. Für viele Gesell­schaften war die Wohn­gebäude­versicherung in den letzten Jahren ein Zuschuss­geschäft.

Große Unterschiede bei Preisen und Leistungen

Allerdings gibt es bei den Preisen gewaltige Unterschiede, zeigen unsere Untersuchungen. Teure Verträge kosten dreimal soviel wie güns­tige, teils noch mehr. Doch gerade bei älteren Häusern, die womöglich in den letzten Jahren schon Schäden hatten, gehen viele Versicherer auf Abstand. Da kann es für Eigentümer schwierig werden, eine neue Police zu finden. Deshalb ist es wichtig, erst zu kündigen, wenn man anderswo einen neuen Vertrag sicher hat.

Versicherungs­schutz prüfen

Außerdem empfiehlt es sich, bei dieser Gelegenheit den eigenen Versicherungs­schutz zu über­prüfen. Ungefähr jedes zweite Haus steht ohne eine Versicherung gegen Naturgefahren da, den so genannten Elementarschaden­schutz. Er greift bei Stark­regen, Über­schwemmung, Lawinen, Erdbeben und anderen Naturgefahren.

Vor allem Stark­regen ist unbe­rechen­bar und kann über­all urplötzlich nieder­gehen – mit verheerenden Folgen. Beispiels­weise gingen in Münster 2014 fast 300 Liter pro Quadrat­meter in nur sieben Stunden herunter, bei der Katastrophe im Ahrtal, bei der zum Teil komplette Häuser wegschwammen, waren es 115 Liter in drei Tagen. Den Elementar­schutz halten wir daher für unver­zicht­bar.

Tipp: Auch in der Hausratversicherung sollten Sie an Elementar­schutz denken, denn Stark­regen schädigt nicht nur Gebäude, sondern auch das, was drin steht.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.11.2022 um 15:30 Uhr
    Wohn­gebäude­versicherungen im Vergleich

    @ennobur: In diesem Jahr werden wir hierzu keinen neuen Test veröffentlichen. Weiter in die Zukunft hinein kann ich Ihnen leider nicht mit Informationen zu geplanten Testthemen dienen.

  • ennobur am 08.11.2022 um 10:51 Uhr
    Wohn­gebäude­versicherungen im Vergleich

    Hallo,
    haben Sie schon eine Aktualisierung des Versicherungsvergleichs geplant, welche die beschriebenen Entwicklungen in Betracht zieht?
    MfG Enno B.