Wildtierschäden Wann die Versicherung bezahlt

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Wildtierschäden - Wann die Versicherung bezahlt

Wildtiere. Sie haben keine Besitzer, die für ihre Schäden haften könnten. © mauritius images / Stiftung Warentest (M)

Wenn Marder oder Reh Schäden anrichten, helfen Versicherungen nur selten. Die Experten der Stiftung Warentest sagen, wann sich ein Blick in den Vertrag dennoch lohnt.

Meist bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen

Bei Haustieren ist es einfach: Verursachen sie Schäden, haften die Halter. Angelt eine Katze etwa Koifische aus Nach­bars Teich, zahlt dafür die Halterin. Bei Wildtieren ist das anders. Sie haben keine Besitzer, die für ihre Schäden haften könnten. Menschen bleiben daher meist auf den Kosten sitzen, wenn Wild­schweine den Garten umpflügen oder ein Wasch­bär den Keller verwüstet. Versicherungen helfen nur selten. Lediglich bei Wild­schäden am Auto stehen die Chancen gut, dass die Teil- oder Vollkaskoversicherung zahlt. Auch bei einigen Tarifen der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung gibt es Ausnahmen.

Das Wichtigste in Kürze

Versicherung.
Auf den Kosten vieler Wildtierschäden bleiben Versicherte sitzen. Prüfen Sie im Schadens­fall dennoch, was Ihr Versicherungs­vertrag abdeckt. Für Schäden am Auto kommt die Kfz-Teilkasko- oder Voll­kasko­versicherung infrage, für Schäden an der Einrichtung die Hausrat­versicherung und für Schäden am Wohn­eigentum die Wohn­gebäude­versicherung.
Klein­gedrucktes.
Schauen Sie in die Bedingungen Ihres Vertrags. Womöglich gibt es für bestimmte Wildtierschäden eine Ausnahme. In der Auto­versicherung stehen die Chancen dafür am besten.

Wild ist nicht gleich Wild

Bei der Frage, ob eine Versicherung für einen Wildtierschaden zahlt, kommt es unter anderem darauf an, um was für ein Wildtier es sich genau handelt. Wenn in Versicherungs­bedingungen die Rede von Haarwild ist, sind laut Bundesjagdgesetz alle jagd­baren Säugetiere wie Füchse, Hasen und Marder gemeint. Als Schalenwild gelten nur Paarhufer wie Wild­schweine, Rehe und Hirsche. Zum Federwild zählen jagd­bare Vögel wie Fasane, Rebhühner und Wildgänse.

Kommt ein Wildtier ins Haus

Die Terrassentür steht offen, ein Wild­schwein spaziert herein, es schmeißt erst eine teure Vase um und klaut dann den Teppich. Diese absurde Szene beschreibt eine der wenigen Konstellationen, in denen einige Hausrat­tarife über­haupt bei Wildtierschäden zahlen könnten. Denn je nach Vertrag beschränkt sich der Schutz darauf, dass Wildtiere ins versicherte Heim gelangen, Schäden am Hausrat verursachen oder Sachen abhanden­kommen. Außerdem ist die Höhe der Entschädigungs­leistung meist begrenzt und der Schutz gilt oft nur für Schalenwild.

Dass die meisten Hausratversicherungen nicht für Wildtierschäden zahlen, liegt daran, dass der eigene Hausrat dort vor allem gegen Einbruch, Feuer, Blitz­schlag, Leitungs­wasser und Hagel versichert ist. Für diese Gefahren gilt der Schutz oft welt­weit. Die Versicherung springt also auch ein, wenn Einbrecher eine Hand­tasche aus einem Hotel­zimmer stehlen.

Kein Fall für die Gebäude­versicherung

Ähnliche Risiken sichert eine Wohngebäudeversicherung ab. Sie zahlt, wenn durch Feuer, Leitungs­wasser, Sturm oder Hagel Schäden am Wohn­eigentum entstehen. Nistet sich eine Marderfamilie im Dachboden ein und zerstört die Dämmung, ist das kein typischer Fall für die Wohn­gebäude­versicherung.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Im Schadens­fall kann sich dennoch ein Blick in die Versicherungs­bedingungen lohnen. Die Bedingungen rund um Wildtierschäden in den Tarifen der Wohn­gebäude­versicherung fallen sehr unterschiedlich aus. Einige schließen bestimmte Schäden von Wildtieren ein. So werden beispiels­weise teils Ausgaben für die Wiederbepflan­zung eines Gartens über­nommen, der von Wild­schweinen zerstört wurde. In anderen Tarifen ist ein Teil der Kosten für Marderschäden im Dach oder Schäden durch Tierbisse an elektrischen Leitungen gedeckt. Allerdings ist die Höhe der Entschädigung oft begrenzt. Ein zusätzlicher Schutz gegen Wildtierschäden wird von Versicherern nicht als Tarif­baustein angeboten.

Geringe Schäden lieber selbst zahlen

Selbst wenn die Wohn­gebäude­versicherung einen bestimmten Schaden durch Wildtiere einschließt, könnte es sinn­voll sein, die Leistung nicht in Anspruch zu nehmen. Vor allem, wenn es sich nur um einen kleineren Schaden handelt.

Denn Versicherer dürfen Verträge nach jedem Schadens­fall kündigen. Für ehemals Versicherte kann es gerade beim Wohn­gebäude­schutz schwierig werden, schnell einen guten und güns­tigen neuen Tarif zu bekommen.

Zusammen­stöße auf der Straße

Insbesondere im Früh­jahr und zum Jahres­ende kracht es auf deutschen Straßen häufig zwischen Autos und Wildtieren. Den Schaden am Wagen begleichen nur Voll- und Teilkasko­versicherungen. Personen, die lediglich eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung haben, müssen Schäden am eigenen Auto selbst zahlen.

Auch in Kasko­versicherungen ist die Leistung nicht garan­tiert. Ob die Versicherung für einen Wild­unfall zahlt, hängt vom Klein­gedruckten ab. Einige Versicherer leisten beispiels­weise nur bei Unfällen mit Haarwild. Ein Zusammen­stoß mit einem Fasan oder einer ausgebüxten Kuh wäre in diesem Fall nicht versichert. Besser ist es daher, wenn im Vertrag steht, dass die Versicherung Unfälle mit allen Tieren oder zumindest mit allen Wirbeltieren abdeckt.

Nach Wild­unfällen die Polizei rufen

Wer einen Wild­unfall hatte, sollte die Polizei rufen. Sie kann den örtlichen Jäger verständigen. Der wiederum kann eine Wild­unfall­bescheinigung ausstellen, mit der sich gegen­über der Versicherung beweisen lässt, dass wirk­lich ein Wildtier am Unfall beteiligt war.

Ausweichen oder über­fahren

Kompliziert kann es für Auto­fahre­rinnen und Auto­fahrer werden, die einen Unfall­schaden hatten, weil sie einem Wildtier ausgewichen sind. Sie müssen beweisen, dass am Unfall tatsäch­lich das Tier schuld war. Hilf­reich ist dafür etwa eine Zeugen­aussage. Wer einem kleinen Wildtier ausgewichen ist, muss damit rechnen, eine Mitschuld am Unfall zu bekommen. Das könnte beispiels­weise bei einem Kanin­chen der Fall sein. Die Gerichte wägen dann ab, ob der Schaden geringer ausgefallen wäre, wenn die Person hinterm Steuer das Tier einfach über­fahren hätte.

Auch einem Fuchs auf der Bundes­straße sollte man laut Bundes­gerichts­hof besser nicht ausweichen. (Az. IV ZR 276/02). Das Tierleben zählt hier leider nicht.

Marderbiss und Folgeschäden

Auch am stehenden Auto können Wildtiere Schäden anrichten. Handelt es sich um Tierbisse wie den klassischen Marderbiss, zahlen Teilkasko­versicherungen in der Regel. Manche Versicherer über­nehmen aber nur direkte Schäden. Wer sich besser versichern möchte, sollte darauf achten, dass auch Folgeschäden versichert sind. Die Versicherung zahlt dann auch, wenn durch unbe­merkte Marderbisse ein Motorschaden entsteht.

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