![Werbungskosten - Partys von der Steuer absetzen](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/85/72/7de7e6f7-6253-450a-908d-931428c6a5c5-web/6012667_fiskus-party-feiern-f202307.jpg)
Feiern und sparen. Feste zu großen Anlässen können ordentlich ins Geld gehen – unter Umständen können Feiernde jedoch das Finanzamt beteiligen. © Getty Images / Guido Mieth
Wer feiert, kann die Kosten steuerlich geltend machen – zumindest, wenn Kollegen dabei und einige weitere Bedingungen erfüllt sind.
Die letzten Gäste sind verabschiedet und das größte Chaos ist beseitigt – nun kommt der unangenehme Teil für die Gastgeber: Sie müssen die Rechnungen für ihre Fete bezahlen. Die Kosten können sie aber unter Umständen in der Steuererklärung geltend machen. Bei rein privaten Partys funktioniert das allerdings nicht. Die Feier muss einen beruflichen Hintergrund haben.
Wann und wie das geht, zeigen wir an einem Modellfall, der an einen realen angelehnt ist: Abteilungsleiter Martin Müller feiert seinen 40. Geburtstag mit vielen Freunden und Kollegen im heimischen Garten – Getränke, Essen und Musik kosten insgesamt 4 466 Euro. Bei der nächsten Steuererklärung setzt er 1 085 Euro seiner Ausgaben ab und spart 481 Euro Steuern. Er muss jedoch einige Regeln einhalten.
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