Werbungs­kosten Partys von der Steuer absetzen

0
Werbungs­kosten - Partys von der Steuer absetzen

Feiern und sparen. Feste zu großen Anlässen können ordentlich ins Geld gehen – unter Umständen können Feiernde jedoch das Finanz­amt beteiligen. © Getty Images / Guido Mieth

Wer feiert, kann die Kosten steuerlich geltend machen – zumindest, wenn Kollegen dabei und einige weitere Bedingungen erfüllt sind.

Die letzten Gäste sind verabschiedet und das größte Chaos ist beseitigt – nun kommt der unangenehme Teil für die Gast­geber: Sie müssen die Rechnungen für ihre Fete bezahlen. Die Kosten können sie aber unter Umständen in der Steuererklärung geltend machen. Bei rein privaten Partys funk­tioniert das allerdings nicht. Die Feier muss einen beruflichen Hintergrund haben.

Wann und wie das geht, zeigen wir an einem Modell­fall, der an einen realen angelehnt ist: Abteilungs­leiter Martin Müller feiert seinen 40. Geburts­tag mit vielen Freunden und Kollegen im heimischen Garten – Getränke, Essen und Musik kosten insgesamt 4  466 Euro. Bei der nächsten Steuererklärung setzt er 1 085 Euro seiner Ausgaben ab und spart 481 Euro Steuern. Er muss jedoch einige Regeln einhalten.

Angebot auswählen und weiterlesen

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.