Wasser­schaden und Wohn­gebäude­versicherung Versichert ist die ganze Dusche

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Entsteht ein Wasser­schaden, weil unbe­merkt Wasser hinter die Fliesen der Dusch­wand läuft, muss die Gebäude­versicherung zahlen (zum Vergleich Wohngebäudeversicherung). Damit gab das Ober­landes­gericht Magdeburg einer Haus­besitzerin Recht, bei der Wasser an der Stelle in die Zwischenwand gelaufen war, wo die Armaturen aus der gefliesten Wand kommen.

Der Versicherer wollte nicht zahlen. Es seien nur Schäden durch Wasser versichert, das aus Leitungen, Rohren oder Armaturen austritt. Doch in den Versicherungs­bedingungen stand die Formulierung, versichert seien auch „mit dem Rohr­system verbundene sons­tige Einrichtungen“.

Das sei so allgemein gehalten, meinte das Gericht, dass ein Durch­schnitts­kunde darunter die gesamte Dusche verstehen dürfe, inklusive Dusch­wanne und Außenwände. Es sprach der Frau 7 500 Euro Entschädigung zu, nachdem es zu Nässeschäden in der Dämmung, zu Stock­flecken sowie zu Schimmel in der Wand und massiven Rost­ansätzen in deren Metall­ständer­werk gekommen war (Az. 4 U 67/17).

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