Warn­liste Verein empfahl riskante Beteiligung

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Warn­liste - Verein empfahl riskante Beteiligung

Achtung. Manche Empfehlungen des Deutsche Gemeinschaft für Anleger- & Daten­schutz e. V. sollten mit Vorsicht genossen werden. © Getty Images

Ein vermeintlicher Anleger­schutz­ver­ein empfiehlt riskante Beteiligungen – an denen der Vereins­vorsitzende mittel­bar beteiligt ist.

Beratung angeblich zum Schutz von Anlegern

Die Deutsche Gemeinschaft für Anleger- & Daten­schutz e. V. aus Duisburg will laut eigenen Angaben Mitgliedern und Verbrauchern „Beratungs- und Hilfs­leistungen“ zur Verfügung stellen, insbesondere „beim Anleger­schutz“. Dennoch empfahl der Verein äußerst riskante atypische stille Beteiligungen an einem Unternehmen, der Performica Immobilien & Kapital­pflegegesell­schaft mbH aus Duisburg.

Fragwürdige Interes­sens­verknüpfung

In diesem Fall zusätzlich problematisch ist eine Verquickung der Interessen: Der Vorsitzende des Vereins, Peter Kirstein, ist mittel­bar der Eigentümer. Ihm gehören 100 Prozent der Performica Vermögens­bildungs- und Verwaltungs­gesell­schaft mbH aus Duisburg. Diese Firma wiederum hält die Anteile der Performica Immobilien & Kapital­pflegegesell­schaft mbH.

Keine Antworten vom Verein

Der Beteiligungs­vertrag über die stille Beteiligung beinhaltet auch eine Klausel, die ein Widerrufs­recht vorzeitig außer Kraft setzen soll. Finanztest fragte dazu bei dem Verein nach, ebenso zu den Verflechtungen, erhielt aber keine Antworten. Der Verein, der bereits im Zusammen­hang mit dubiosen Ratschlägen nach der Insolvenz der Prokon GmbH auf die Warnliste Geldanlage von Finanztest kam, kommt erneut auf die Liste, ebenso die beiden Firmen von Peter Kirstein.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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