Warn­liste Verbot für Conet-Angebot

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Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht untersagte der Conet Verbrauchergenossenschaft, Drochtersen, im Dezember 2019, öffent­lich Anteile anzu­bieten. Conet habe keinen gebil­ligten Verkaufs­prospekt veröffent­licht. Die Anwältin von Conet nennt die Entscheidung „rechts­fehler­haft“. Conet werde Wider­spruch einlegen.

Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Warn­liste Geld­anlage.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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