Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagte der Conet Verbrauchergenossenschaft, Drochtersen, im Dezember 2019, öffentlich Anteile anzubieten. Conet habe keinen gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht. Die Anwältin von Conet nennt die Entscheidung „rechtsfehlerhaft“. Conet werde Widerspruch einlegen.
Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Warnliste Geldanlage.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
-
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat der Karatbit Foundation, Belize, im 21. Oktober 2019 auferlegt, den „KaratGoldCoin“ nicht mehr...
-
- Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin weist darauf hin, dass die Anbieter „EXW Global AG“ und „Bitcoin Era“ in Deutschland keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften...
-
- Der Verdacht auf Untreue, Insolvenzverschleppung und gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug bei der Geno Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg scheint sich zu...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.