Ein einmaliger Test auf Hepatitis B und C beim Check-up, der Gesundheitsuntersuchung ab 35 Jahren, zudem zwei zusätzliche Tests im Rahmen des Neugeborenen-Screenings: Seit Oktober sind diese medizinischen Angebote neu im Rahmen der Früherkennung verfügbar. Die Kosten tragen die Krankenkassen, wie für eine Reihe weiterer Früherkennungsuntersuchungen auch. Doch welche sind das? Und wer bekommt welchen Test?
Früherkennungsuntersuchungen sind Kassenleistungen
In Deutschland sind etwa 73 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert. Sie haben Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung. Dazu gehört die Früherkennung mit ihren Untersuchungen. Das heißt: Zahlreiche Vorsorgeangebote werden von allen Krankenkassen gleichermaßen übernommen.
Ziel: Krankheiten früh entdecken
Diese haben zum Ziel, gesundheitliche Leiden wie Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen, auch Diabetes oder Nierenprobleme so früh wie möglich zu entdecken, um Therapie und Heilungschancen zu verbessern. Krankheitsanzeichen muss es dafür keine geben. Bei Kindern soll zudem von klein auf die körperliche und geistige Entwicklung im Fokus stehen.
Teilweise geschlechterabhängig
Je nach Alter und Geschlecht werden verschiedene Untersuchungen angeboten (Vorsorgeangebote im Detail). Es gibt aber auch einige, die unabhängig vom Geschlecht sind: Ab 35 Jahren ist alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening, alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung (oft auch Check-Up 35 genannt) möglich. Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren können den Check-up einmalig machen lassen.
Zudem finanzieren die Kassen im Rahmen der Darmkrebsvorsorge zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren – für Frauen ab 55, für Männer ab 50 Jahren (Special Darmkrebs-Vorsorge). Ab 50 Jahre ist auch ein regelmäßiger Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl möglich.
Tipp: Mehr Informationen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Früherkennungsuntersuchungen sind freiwillig
Für die Vorsorgeuntersuchungen zu Darm- und Gebärmutterhalskrebs gibt es spezielle Programme. Die Krankenkassen schicken Versicherten, die daran teilnehmen, regelmäßig Einladungen und Informationen zu. Das gilt für Frauen ab 50 Jahren auch für das Mammografie-Screening, die Röntgenuntersuchung der Brust. Dazu wurde eine zentrale Stelle eingerichtet. Dennoch gilt: Die Angebote sind freiwillig. Auch wenn jemand später doch erkrankt, gibt es keine Konsequenzen.
Ausnahme: Kinderuntersuchungen
In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen sind die ersten „U-Untersuchungen“ (Vorsorgeangebote im Detail) beim Kinderarzt indes verpflichtend. Kommen Eltern den vorgegebenen Terminen nicht nach, kann der Kinderarzt das Gesundheits- oder Jugendamt einschalten.
Ärztliche Aufklärungspflicht
Grundlegend gilt: Ärztinnen und Ärzte sollen vor den Untersuchungen aufklären, Ablauf, Nutzen und Risiken nennen. So werden beim Check-up Herz, Lunge, Kopf, Hals, Bauch, Wirbelsäule, Bewegungsapparat, Nervensystem und Sinnesorgane untersucht. Mittels Blutprobe überprüft der Arzt Cholesterinwert und Blutzucker, um Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen aufzuspüren. Der Urin wird auf Nieren- und Blasenerkrankungen untersucht.
Schattenseiten der Vorsorgeuntersuchungen
Gut zu wissen: Öfter gibt es auffällige Befunde, die sich nach weiteren Tests als harmlos erweisen. Das kann psychischen Stress verursachen. Und: Eine Röntgenuntersuchung etwa belastet den Körper mit Strahlung, eine Darmspiegelung kann zu Blutungen führen. Zu Risiken wie Nutzen vieler Früherkennungsuntersuchungen informiert etwa das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen unter gesundheitsinformation.de.
IGeL-Leistungen zählen nicht zur Früherkennung
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind keine Kassenleistung. Ärzte bieten sie oft im Rahmen der Vorsorge kostenpflichtig an. Bei vielen ist der Nutzen aber umstritten. Dazu zählt die Glaukom-Vorsorge bei der Augenärztin, zu der die Messung des Augeninnendrucks gehört. Nur sehr wenige profitieren davon (Special Grüner Star). Als „tendenziell negativ“ bewertet sie der „IGeL-Monitor“ des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.
Wichtig: Hat der Arzt einen konkreten Krankheitsverdacht oder der Patient Beschwerden, bezahlen die Kassen alles Nötige, auch die Augeninnendruck-Messung.