Von-Holst-Anlage­skandal Tochter als Betrügerin verurteilt

0

Urteil in Sachen Wurst­welten und Halb­strom: Anne und Alexander von Holst bleiben in Haft. Das Land­gericht Augs­burg hat die Kinder des in die USA geflüchteten Rainer von Holst zu 46 Monaten Haft wegen 43fachen Betrugs und zu 34 Monaten Haft wegen Beihilfe zum 80fachen Betrug verurteilt. Zahlreiche Anleger büßten Millionen Euro ein. Treibende Kraft war offen­bar Vater Rainer von Holst.

Auch Vertriebs­leiter hinter Gittern

Anne und Alexander von Holst sitzen bereits seit August 2018 in Unter­suchungs­haft. Ihre Schwester Antonia von Holst wurde ebenfalls zunächst verhaftet, kam aber wieder auf freien Fuß, als das Gericht den Verdacht auf Betrug gegen sie schwinden sah. Urteil gegen sie am Ende: Zehn Monate Haft wegen einiger Konkurs­straftaten sowie Veruntreuung von Arbeits­entgelt. Sie muss zumindest vor­erst nicht ins Gefäng­nis. Außerdem verurteilte das Gericht einen Vertriebs­leiter unter anderem der betrügerischen Geld­anlagen Wurst­welten und Halb­strom zu 36 Monaten Haft. Das Urteil ist nicht rechts­kräftig. Sowohl die Angeklagten als auch die Staats­anwalt­schaft können Revision zum Bundes­gerichts­hof einlegen. Grund­lage des Urteils ist eine straf­prozessuale Verständigung zwischen den Beteiligten. Das Gericht beschränkte das Verfahren auf bestimmte Vorwürfe und sicherte eine Ober­grenze für die Bestrafung zu. Im Gegen­zug legten die Angeklagten ein Geständnis ab.

Wurst­waren und Halb­strom

Rück­blende: Mit Hoch­glanz­broschüren und dreist gefälschten Gutachten warb der von Holst-Clan für Investitionen untere anderem in eine Fleisch­waren­handels­kette mit einem angeblich einzig­artigen Sortiment („Wurst­welten“) und eine Technologie zur Halbierung des Strom­verbrauchs von Elektrogeräten („Halb­strom“). Die Geld­anlagen sollten verführerisch hohe Zinsen bringen. 15 Prozent in 180 Tagen sollten die Investitionen bringen. Tausende von Anlegern fielen darauf herein. Sie steckten zum Teil sechs­stel­lige Beträge in die Projekte.

Groß­angelegter Betrug

Ein groß angelegter Betrug, urteilte das Land­gericht Augs­burg am Ende. Insgesamt 12 Millionen Euro haben Anleger nach den Ermitt­lungen der Kriminal­polizei an die Betrügerbande über­wiesen. Als der Vertrieb für die dubiosen Geld­anlagen ins Stocken geriet, brachen die Unternehmen hinter den Wurst­welten und dem Konzept Halb­strom zusammen. Der größte Teil der Anlegermillionen dürfte verloren sein. Ein Teil des Geldes steckt wohl in Rainer von Holsts Villa in den USA, sagte der Vorsitzende bei der Urteils­begründung. Er habe seine Kinder und den Vertriebs­leiter manipuliert und so im Hintergrund die Fäden gezogen. Die Angeklagten selbst profitierten offen­bar nicht direkt von den ergaunerten Millionen, sondern erhielten nur vergleichs­weise bescheidene Gehälter.

Vater von Holst flüchtete in die USA

Vor Gericht belasteten seine Kinder und der Vertriebs­leiter den Vater Rainer von Holst. Der hatte sich recht­zeitig in die USA abge­setzt und lebt dort bisher unbe­helligt. Von Holst hat bereits eine lange kriminelle Karriere hinter sich. test.de berichtet bereits seit Jahren immer wieder über seine Machenschaften und warnte Anleger vor den Projekten. Auch von den USA aus betreibt Rainer von Holst seine krummen Geschäfte weiter. Mit dem Online­dienst Gerlachreport erpresst er Unter­nehmens­vorstände, Politiker und Prominente. Er kassiert dafür, dass er keine negativen Berichte mehr über sie im Gerlachreport veröffent­licht. Viele Erpresste zahlen, weil sie sich anders gegen die rufschädigenden Artikel nicht wehren können. Denn der Gerlachreport nennt im Impressum keine ladungs­fähige Adresse und kann deshalb kaum auf Unterlassung verklagt werden.

Weitere Einzel­heiten: Abzocke, Drohungen, Rufmord - Rainer von Holst und der Gerlachreport

Jetzt bessere Chance auf Schaden­ersatz

Opfern des Wurst­welten- und Halb­strom-Skandals kann das Straf­urteil zumindest indirekt etwas weiterhelfen: Sie können gegen gegen Anne und Alexander von Holst sowie den Wurst­welten-Vertriebs­leiter jetzt gestützt auf die Fest­stel­lungen des Land­gerichts Augs­burg Schaden­ersatz wegen Betrugs oder wegen Beihilfe zum Betrug fordern (Land­gericht Augs­burg, Urteil vom 14.10.2019, Aktenzeichen: 9 KLs 510 Js 102146/19 [nicht rechts­kräftig]).

Die Verurteilten haften jeweils mit ihrem ganzen Vermögen. Geschädigte haben damit eine Chance, doch noch etwas von ihrem Geld zurück zu bekommen. Allerdings: Um alle Ansprüche auszugleichen, wird das Vermögen der drei wohl kaum ausreichen. Ob Rainer von Holst jemals persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist weiter offen. Die Staats­anwalt­schaft in Augs­burg hat die Auslieferung beantragt. Wann die Behörden in den USA darüber entscheiden, ist unklar. Immerhin: Wenn Rainer von Holst ausgeliefert wird, dürfte es eng für ihn werden. Die gericht­lichen Aussagen seiner Kinder gegen ihn sind auch dann verwert­bar, wenn diese sich später auf ihr Zeug­nisverweigerungs­recht als Angehörige berufen sollten.

[Update 04.11.2019] Trotz des auf einer Verständigung zwischen Angeklagten, Gericht und Staats­anwalt­schaft beruhenden Urteils haben Tochter Anne und Sohn Alexander Haft­beschwerde und Revision einge­legt. Beide saßen bei Urteils­verkündung seit über einem Jahr in Unter­suchungs­haft.Mit der Haft­beschwerde wollen sie erreichen, zumindest bis zur Entscheidung des Bundes­gerichts­hofs über die Revision auf freien Fuß gesetzt zu werden. Auch Vertriebs­leiter Cosimo T., der kurz nach seiner Verhaftung im Sommer 2018 wieder frei kam, hat gegen das Urteil Revision einge­legt. Über die Haft­beschwerden ist noch nicht entschieden. [Ende Update]

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.