Weniger Anbieter seit Dezember 2022
Zu den bekannten und größeren Anbietern, die einen virtuellen Arztbesuch auf einer eigenen Plattform anbieten, gehörten in Deutschland bislang Teleclinic, Kry und Zava. Doch mittlerweile ist von diesen nur noch Teleclinic per App erreichbar. Kry hat sein Angebot deutschlandweit im Dezember 2022 komplett beendet. Bei Zava ist die Videosprechstunde per App nicht mehr möglich.
Gründe für das Aus
Zava begründet das Aus der Videobehandlung unter anderem mit der Mengenbeschränkung – derzeit dürfen Kassenärzte nur etwa ein Drittel ihrer Patienten per Video behandeln. Und auch andere strukturelle Anforderungen würden die Angebote an Videosprechstunden für Ärzte erschweren. Auch Kry begründet den Schritt mit veränderten Marktbedingungen. Das Unternehmen ist derzeit gar nicht mehr in Deutschland aktiv.
Behandlung per Fragebogen
Statt dessen bietet Zava über das Internet noch die Möglichkeit einer Fernbehandlung für etwa 35 medizinische Anliegen und auch für eine Rezeptanfrage – dafür müssen Patienten zuvor einen Fragebogen ausfüllen und relevante Gesundheitsfragen beantworten. Eine Ärztin sieht sich die Anfragen an, kontaktiert den Patienten gegebenenfalls über dessen Account und stellt ein Rezept aus, wenn aus medizinischer Sicht nichts dagegen spricht. Oft wird das Rezept gleich auf elektronischem Weg an eine Apotheke versendet, die dann die Medikamente an die Patienten verschickt.
Ein weiterer Anbieter ist Fernarzt. Auch dieser bietet eine Videosprechstunde bei vielen Beschwerden – allerdings nicht über eine App, sondern über den Browser von PC, Tablet oder Smartphone. Für eine Rezeptanfrage müssen Patienten einen Fragebogen ausfüllen.
Wichtig: Für die Behandlung oder Rezeptanfrage ist bei allen Anbietern das Einrichten eines Nutzerkontos erforderlich.
Was kostet das?
Für die Fernbehandlung fallen unterschiedlich hohe Kosten an – je nach Umfang und Sprechzeit und nach Art der Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte können in der Regel ihre Versichertenkarte vorzeigen und die Kasse übernimmt die medizinische Behandlung per Video. Ist kein Termin für Kassenpatienten verfügbar, müssen sie den Online-Arztbesuch selbst bezahlen – wie ein Privatpatient. Bei den digital erstellten Rezepten müssen gesetzlich Versicherte die Medikamente derzeit selbst bezahlen. Für Behandlungen per Fragebogen zahlen Versicherte auch selbst.
Privatversicherte können sich oft einen Teil oder sogar die kompletten Kosten für eine Video- oder Telefonbehandlung erstatten lassen. Auch digital verordnete Medikamente können beim privaten Krankenversicherer eingereicht werden. Eine Behandlung per Fragebogen muss dagegen auch von Privatversicherten selbst bezahlt werden.
Elektronische Krankschreibungen
Mittlerweile sind auch elektronische Krankschreibungen (eU) über Videosprechstunden möglich. Diesen senden die Onlineärzte wie niedergelassene Ärzte direkt an die Krankenkasse und Sie erhalten eine Kopie in ihrem Nutzerkonto. Wichtig: Bei Neupatienten dürfen Ärzte eine Krankschreibung per Videocall nur für maximal drei Tage ausstellen. Stellen die Videobehandler noch private Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, sind diese für den Arbeitgeber rechtlich gültig. Sie werden in der Regel für drei bis sieben Tage ausgestellt. Die Krankenkasse akzeptiert die privaten Bescheinigungen aber nicht, für Krankengeld, das Sie beantragen oder verlängern möchten. Dafür müssen Sie dann eventuell eine niedergelassene Ärztin aufsuchen.
Spezielle Kooperationen mit Krankenkassen
Einige Krankenkassen haben spezielle Kooperationen mit Teleclinic. Dann können die Versicherten das jeweilige Angebot oft in vollem Umfang nutzen – und etwa auch nachts ohne zusätzliche Kosten einen Arzt sprechen.
Hinweis: In unserem Krankenkassenvergleich sind die Kooperationen aufgeführt.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Ihr Hinweis im Artikel zu Videosprechstunden aus 07/22, das gelegentlich nicht erbrachte Leistungen abgerechnet werden, verwundert kaum. Als Privatversicherter und beihilfeberechtigter Beamter erhalte ich zunächst alle Rechnungen. Hinweise an die PKV und Beihilfe, dass zweifelsfrei nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt wurden, interessieren dort nicht. Lieber wird gezahlt, als sich Ärger einzuhandeln. Was man dann selber gegenüber dem Arzt bereit ist zu zahlen interessiert dort nicht.
Liebe Redaktion,
würden Sie bitte zusätzlich Aspekte zum Datenschutz bewerten? Gerade die Gesundheitsinformationen sind sehr sensibel, und können schlecht geschützt z.B. bei Erbkrankheiten negative Folgen auch für weitere Menschen haben.
Danke.
Im Beitrag S. 83 aus Heft 7/20 (den ich online nicht finde, deshalb kommentiere ich hier) heißt es Kry und Zava seien für Privatpatienten meist kostenlos. Das ist eine sehr fragwürdige Aussage. Gemeint ist wahrscheinlich, dass die Online-Sprechstunden eine erstattungsfähige Versicherungsleistung sind, oder? So kann man es ja auch diesem Online-Artikel hier entnehmen. Für eine Redaktion aus Finanz- und Versicherungsexperten finde ich auch die Aussage "für Kassenpatienten kostenlos" sehr fragwürdig. Eine bezahlte Versicherungsleistung ist nicht kosternlos.
@dadax: Gerade eben hat der Link funktioniert. Versuchen Sie es bitte noch einmal.
Bitte versuchen Sie den Aufruf des Links einmal mit dem Chrome oder Firefox-Browser*, wenn Sie einen anderen Browser nutzen. Das Problem, des Aufrufes des Links über Edge haben wir gefixt. * (maa)
*ergänzt am 29.5.2020
Der Link https://www.minxli.com/ führt ins Nichts.