Online zum Arzt Wie gut funk­tionieren Video­sprech­stunden?

5
Online zum Arzt - Wie gut funk­tionieren Video­sprech­stunden?

Telemedizin. Viele Patienten nutzen die Möglich­keit, mit einem Online-Arzt per Video­chat zu sprechen. © Alamy / Luciano de Polo Stokkete

Online zum Arzt? Geht nicht erst seit Corona. Aber ist es wirk­lich bequemer, die Video­sprech­stunde zu besuchen, als im Warte­zimmer zu sitzen? Wir geben Antworten.

Online zum Arzt Alle Testergebnisse für Telemedizi­nische Platt­formen freischalten

Liste der 4 getesteten Produkte
Telemedizi­nische Platt­formen
  • Fernarzt Hauptbild
    Fernarzt
  • Kry Hauptbild
    Kry
  • Teleclinic Hauptbild
    Teleclinic
  • Zava Hauptbild
    Zava

Video­sprech­stunde beim Online-Arzt

Ärzte haben unter bestimmten Voraus­setzungen die Möglich­keit, ihre Patienten – zumindest teil­weise – auch per Video­sprech­stunde zu behandeln. Organisation und tech­nische Voraus­setzungen sind einfach.

Telemedizin: Das sind die Voraus­setzungen

  • Zertifizierter Dienst­leister. Ärzte oder Psycho­therapeuten müssen zur Abwick­lung einen Video­dienst­anbieter auswählen, der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert ist. Dieser sorgt für einen reibungs­losen und sicheren tech­nischen Ablauf der Video­sprech­stunde.
  • Tech­nische Ausrüstung. Mitt­lerweile reichen Smartphone oder Tablet, da die meisten Anbieter den Service per App anbieten. Eine weitere zusätzliche Software ist nicht notwendig.

Im kostenlosen Bereich dieses Specials finden Sie alle wichtigen Infos zum Thema Video­sprech­stunde. Wir haben zudem telemedizi­nische Platt­formen getestet, die solche Fernbe­hand­lungen anbieten und organisieren – von der Termin­buchung bis zur Sprech­stunde. Die Test­ergeb­nisse finden Sie im kosten­pflichtigen Teil des Specials. Das erwartet Sie nach dem Frei­schalten:

Telemedizin-Platt­formen im Test

  • Test­ergeb­nisse. Die Tabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für die Telemedizin-Platt­formen Fern­arzt, Kry, Teleclinic und Zava. Sechs Test­personen nutzten die Video­sprech­stunden verdeckt, zwei medizi­nische Fach­gut­achter und weitere Experten, etwa für den Daten­schutz, werteten sie aus. Nur der Testsieger schneidet gut ab. Hinweis: Seit Januar 2023 bieten Kry und Zava keine Video­sprech­stunde in Deutsch­land mehr an (mehr dazu weiter unten im Text).
  • Hintergrund und Tipps. Wir stellen die Telemedizin-Platt­formen einzeln vor und beant­worten die wichtigsten Fragen rund um ihre Leistungen. Klicken Sie dafür nach dem Frei­schalten auf das Logo des jeweiligen Anbieters in der Tabelle.
  • Heft­artikel. Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Heft 7/2022.

In welchen Fällen sind Sprech­stunden online möglich?

Aufgrund der Corona-Pandemie gab es lange Zeit keine Beschränkungen: Ärzte konnten ihren Patienten unbe­grenzt Video­sprech­stunden anbieten, und auch für zahlreiche psycho­therapeutische Behand­lungen gab es telemedizi­nische Angebote. Seit April 2022 ist das vorbei, und es gibt eine Begrenzung der Behand­lungs­fälle auf 30 Prozent: Ärzte können pro Quartal also etwa jeden dritten Patienten ausschließ­lich per Video behandeln. Bei weiteren Patienten kann die Ärztin die Video­sprech­stunde flexibel anwenden, wenn mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal erfolgt ist.

Zusätzlich zum klassischen Besuch bei Ärzten sind Video­sprech­stunden auch bei folgenden Behand­lungen, Verordnungen oder Kursen regelhaft möglich:

  • Heil­mittel­therapien, wenn diese aus therapeutischer Sicht statt­finden können und der Versicherte einge­willigt hat. Derzeit gilt dies nur für Krankengymnastik für Einzel­personen und Gruppen, bei Mukoviszidose, Bobath (für Kinder und Erwachsene) sowie manueller Therapie. Allerdings ist der Umfang begrenzt (mehr dazu auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung).
  • Heb­ammen dürfen trotz Ende der Sonder­regelungen zur Coronapandemie per Video­telefonie beraten. Das ist etwa bei individuellen Vorgesprächen und Aufklärungs­gesprächen möglich oder um Basis­daten von Patientinnen zu erheben. Wichtig: Der Video­call muss tech­nisch in Echt­zeit möglich sein, und den versicherten Frauen sollen keine zusätzlichen Kosten (etwa für eine bestimmte Software) entstehen. Die Heb­ammen sollen zudem auf eine private Atmosphäre achten. Geburts­vorbereitungs- und Rück­bildungs­kurse können ebenfalls als digi­taler Live-Kurs angeboten werden. Derzeit gilt eine Über­gangs­ver­einbarung bis Ende Juni 2023. Danach soll die Video­beratung als Regel­leistung für gesetzlich Kranken­versicherte möglich sein.
  • Psycho­therapie, wenn bereits ein persönlicher Erst­kontakt zur Eingangs­diagnostik, Indikations­stellung und Aufklärung statt­gefunden hat und der unmittel­bare persönliche Kontakt mit der Patientin aus therapeutischer Sicht nicht notwendig ist. Eine Therapie per Video ist auch für Akutbe­hand­lungen und Gruppen­therapien möglich, nicht aber für eine psycho­therapeutische Sprech­stunde und probatorische Sitzungen (neuro­psychologische Therapien). Es gilt eine Ober­grenze von 30 Prozent je Quartal für alle per Video möglichen Leistungen.
  • Präventions­kurse von Krankenkassen können oft auch per Video durch­geführt werden. Oft sind das Angebote, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention geprüft und zertifiziert sind.
  • Zahn­ärzte. Seit Oktober 2020 sind Video­sprech­stunden auch beim Zahn­arzt möglich. Bisher gilt dies aber nur für Versicherte mit Pfle­gegrad oder mit Behin­derungen, wenn sie Einglie­derungs­hilfe erhalten. Ohne viel Aufwand kann etwa der Erst­kontakt zum Zahn­arzt per Video erfolgen, ebenso die Nach­kontrolle einer Behand­lung oder eine erste Beratung bei der Versorgung mit Prothesen. Auch Video­fall­konferenzen zwischen Zahn­arzt und Personal in Pfle­geheimen sind möglich, um einen Behand­lungs­bedarf von Pfle­geheimbe­wohnern zu klären.

Tipp: Alle Infos zum Thema Krankenkassen finden Sie kostenlos in unserem Special Gesetzliche Krankenversicherung.

Wer über­nimmt die Kosten

Behandelt eine Ärztin ihre gesetzlich versicherten Patienten auch per Video­sprech­stunde, ist das grund­sätzlich eine Kassen­leistung, für die Versicherte nicht extra zahlen müssen.

Wie finde ich einen Arzt, der das anbietet?

Bietet der eigene Haus- oder Fach­arzt noch keine Video­sprech­stunde an, können sich Versicherte auch an eine andere Ärztin oder Arzt wenden. Portale wie Doctolib, Jameda oder Dr. Flex listen Ärzte, die Video­sprech­stunden anbieten. Oft können Versicherte über das Portal auch gleich einen Termin für die Video­sprech­stunde buchen. Ist der eigene Arzt dort schon gelistet, können Patienten über das Portal bei diesem eine Video­sprech­stunde buchen oder sich ansonsten einen anderen Behandler auswählen.

Auch hier gilt: Video­sprech­stunden, die Versicherte über die Portale gebucht und genutzt haben, sind eine Kassen­leistung, wenn es sich um Ärzte mit Kassen­zulassung handelt und diese ihre Video­sprech­stunde in diesem Rahmen anbieten. Dann müssen Patienten auch hier nur ihre Versichertenkarte vorzeigen – indem sie diese etwa vor die Kamera halten.
Tipp: Wir haben sieben Arzttermin-Portale getestet und geben wichtige Hinweise für Patienten.

Online zum Arzt Alle Testergebnisse für Telemedizi­nische Platt­formen freischalten

Video-Chat über die Krankenkasse

Versicherte können auch über ihre Krankenkasse Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fach­richtungen aufnehmen, ohne dafür eine Arzt­praxis aufzusuchen. Die meisten Kassen bieten eine Telefonhotline, unter der Ärztinnen zu medizi­nischen Fragen beraten. Die Krankenkassen beschäftigen dabei meist nicht selbst Ärzte, sondern sie koope­rieren mit externen Beratungs­zentren.

Video­sprech­stunde: Kassen koope­rieren mit Anbietern

Knapp die Hälfte der insgesamt 71 Kassen aus unserem Krankenkassenvergleich bieten ihren Versicherten die Möglich­keit, per Video­chat mit Ärzten verschiedener Fach­richtungen zu sprechen. Auch hier koope­rieren die Krankenkassen meist mit spezialisierten Anbietern für Video­sprech­stunden.

Tipp: Unser Krankenkassenvergleich nennt alle Kassen, die Video­chat, Medizinhotline oder andere Angebote der Telemedizin als Extra­leistung bieten. Die Daten­bank enthält für jede dieser Kassen Informationen über die Art des Angebots, Sprech­zeiten und Kontakt­möglich­keiten.

Rezept und Krank­schreibung digital

Bei manchen Kassen können Versicherte das Online-Beratungs­angebot voll­umfäng­lich nutzen, manchmal aber auch nur für bestimmte medizi­nische Fach­richtungen oder spezielle Angebote, wie die Betreuung durch Heb­ammen. Bei einigen Koope­rationen dürfen die Tele­ärzte zusätzlich Rezepte ausstellen.

Meist handelt es sich bei den Rezepten, die Tele­ärzte ausstellen, um Privatrezepte, bei denen Versicherte die Medikamente selbst bezahlen müssen. Ein reguläres elektronisches Kassen­rezept gibt es noch immer nicht flächen­deckend. Die Test­phase wurde vor­erst Ende 2022 gestoppt. Allerdings soll das E-Rezept mittels Gesund­heits­karte laut Gematik (Gesell­schaft für Telematikanwendungen der Gesund­heits­karte mbH, verantwort­lich für das die Umsetzung des E-Rezepts) noch 2023 kommen.

Anders ist es bei der elektronischen Krankschreibung (eAU). Diese ist seit Jahres­anfang 2023 Pflicht. Arzt oder Ärztin über­mitteln der jeweiligen Krankenkasse auf elektronischem Weg die Arbeits­unfähigkeit mit den erforderlichen Daten. Bei Video­behand­lungen dürfen Ärzte neue Patienten aber nur maximal drei Tage krank schreiben.

Telemedizi­nische Platt­formen

Weniger Anbieter seit Dezember 2022

Zu den bekannten und größeren Anbietern, die einen virtuellen Arzt­besuch auf einer eigenen Platt­form anbieten, gehörten in Deutsch­land bislang Teleclinic, Kry und Zava. Doch mitt­lerweile ist von diesen nur noch Teleclinic per App erreich­bar. Kry hat sein Angebot deutsch­land­weit im Dezember 2022 komplett beendet. Bei Zava ist die Video­sprech­stunde per App nicht mehr möglich.

Gründe für das Aus

Zava begründet das Aus der Video­behand­lung unter anderem mit der Mengen­beschränkung – derzeit dürfen Kassen­ärzte nur etwa ein Drittel ihrer Patienten per Video behandeln. Und auch andere strukturelle Anforderungen würden die Angebote an Video­sprech­stunden für Ärzte erschweren. Auch Kry begründet den Schritt mit veränderten Markt­bedingungen. Das Unternehmen ist derzeit gar nicht mehr in Deutsch­land aktiv.

Behand­lung per Fragebogen

Statt dessen bietet Zava über das Internet noch die Möglich­keit einer Fernbe­hand­lung für etwa 35 medizi­nische Anliegen und auch für eine Rezept­anfrage – dafür müssen Patienten zuvor einen Fragebogen ausfüllen und relevante Gesund­heits­fragen beant­worten. Eine Ärztin sieht sich die Anfragen an, kontaktiert den Patienten gegebenenfalls über dessen Account und stellt ein Rezept aus, wenn aus medizi­nischer Sicht nichts dagegen spricht. Oft wird das Rezept gleich auf elektronischem Weg an eine Apotheke vers­endet, die dann die Medikamente an die Patienten verschickt.

Ein weiterer Anbieter ist Fernarzt. Auch dieser bietet eine Video­sprech­stunde bei vielen Beschwerden – allerdings nicht über eine App, sondern über den Browser von PC, Tablet oder Smartphone. Für eine Rezept­anfrage müssen Patienten einen Fragebogen ausfüllen.

Wichtig: Für die Behand­lung oder Rezept­anfrage ist bei allen Anbietern das Einrichten eines Nutzer­kontos erforderlich.

Was kostet das?

Für die Fernbe­hand­lung fallen unterschiedlich hohe Kosten an – je nach Umfang und Sprech­zeit und nach Art der Kranken­versicherung. Gesetzlich Kranken­versicherte können in der Regel ihre Versichertenkarte vorzeigen und die Kasse über­nimmt die medizi­nische Behand­lung per Video. Ist kein Termin für Kassenpatienten verfügbar, müssen sie den Online-Arzt­besuch selbst bezahlen – wie ein Privatpatient. Bei den digital erstellten Rezepten müssen gesetzlich Versicherte die Medikamente derzeit selbst bezahlen. Für Behand­lungen per Fragebogen zahlen Versicherte auch selbst.

Privatversicherte können sich oft einen Teil oder sogar die kompletten Kosten für eine Video- oder Telefonbe­hand­lung erstatten lassen. Auch digital verordnete Medikamente können beim privaten Krankenversicherer einge­reicht werden. Eine Behand­lung per Fragebogen muss dagegen auch von Privatversicherten selbst bezahlt werden.

Elektronische Krank­schreibungen

Mitt­lerweile sind auch elektronische Krank­schreibungen (eU) über Video­sprech­stunden möglich. Diesen senden die Online­ärzte wie nieder­gelassene Ärzte direkt an die Krankenkasse und Sie erhalten eine Kopie in ihrem Nutzer­konto. Wichtig: Bei Neupatienten dürfen Ärzte eine Krankschreibung per Video­call nur für maximal drei Tage ausstellen. Stellen die Video­behandler noch private Arbeits­unfähigkeits­bescheinigungen aus, sind diese für den Arbeit­geber recht­lich gültig. Sie werden in der Regel für drei bis sieben Tage ausgestellt. Die Krankenkasse akzeptiert die privaten Bescheinigungen aber nicht, für Krankengeld, das Sie beantragen oder verlängern möchten. Dafür müssen Sie dann eventuell eine nieder­gelassene Ärztin aufsuchen.

Spezielle Koope­rationen mit Krankenkassen

Einige Krankenkassen haben spezielle Koope­rationen mit Teleclinic. Dann können die Versicherten das jeweilige Angebot oft in vollem Umfang nutzen – und etwa auch nachts ohne zusätzliche Kosten einen Arzt sprechen.
Hinweis: In unserem Krankenkassenvergleich sind die Koope­rationen aufgeführt.

Docdirekt: Modell­projekt in Baden-Württem­berg

Gesetzlich Kranken­versicherte aus Baden-Württem­berg können einen virtuellen Arzt­besuch mittels Docdirekt vereinbaren – ohne zusätzliche Kosten. Ursprüng­lich war das ein befristetes Angebot der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Die KVBW entschied sich aber kürzlich dafür, Docdirekt ohne Enddatum weiterzuführen.

Wie funk­tioniert das?

Docdirekt funk­tioniert ähnlich wie Teleclinic und Kry. Versicherte laden zunächst die entsprechende App herunter und registrieren sich mit ihren Kranken­versicherungs-Daten. Danach können sie einen Video­anruf tätigen, der von einer speziell geschulten medizi­nischen Fach­angestellten (MFA) angenommen wird, die Personalien und Krank­heits­symptome aufnimmt und die Dringlich­keit klärt. Bei Bedarf verabredet die MFA mit dem Patienten eine Rück­rufzeit, zu der sich ein Tele-Arzt meldet. App und Platt­form wurden von der Teleclinic gebaut, inzwischen hat die KVBW mit Minxli einen anderen tech­nischen Partner.

Online zum Arzt Alle Testergebnisse für Telemedizi­nische Platt­formen freischalten

5

Mehr zum Thema

5 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • jimbob24 am 26.06.2022 um 15:40 Uhr
    Nicht erbrachte Leistungen

    Ihr Hinweis im Artikel zu Videosprechstunden aus 07/22, das gelegentlich nicht erbrachte Leistungen abgerechnet werden, verwundert kaum. Als Privatversicherter und beihilfeberechtigter Beamter erhalte ich zunächst alle Rechnungen. Hinweise an die PKV und Beihilfe, dass zweifelsfrei nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt wurden, interessieren dort nicht. Lieber wird gezahlt, als sich Ärger einzuhandeln. Was man dann selber gegenüber dem Arzt bereit ist zu zahlen interessiert dort nicht.

  • informiert am 26.11.2020 um 11:46 Uhr
    Datenschutz Gesundheitsdaten

    Liebe Redaktion,
    würden Sie bitte zusätzlich Aspekte zum Datenschutz bewerten? Gerade die Gesundheitsinformationen sind sehr sensibel, und können schlecht geschützt z.B. bei Erbkrankheiten negative Folgen auch für weitere Menschen haben.
    Danke.

  • Andreas-Schmied am 03.07.2020 um 11:57 Uhr
    Nix kostenlos

    Im Beitrag S. 83 aus Heft 7/20 (den ich online nicht finde, deshalb kommentiere ich hier) heißt es Kry und Zava seien für Privatpatienten meist kostenlos. Das ist eine sehr fragwürdige Aussage. Gemeint ist wahrscheinlich, dass die Online-Sprechstunden eine erstattungsfähige Versicherungsleistung sind, oder? So kann man es ja auch diesem Online-Artikel hier entnehmen. Für eine Redaktion aus Finanz- und Versicherungsexperten finde ich auch die Aussage "für Kassenpatienten kostenlos" sehr fragwürdig. Eine bezahlte Versicherungsleistung ist nicht kosternlos.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2020 um 15:31 Uhr
    Bitte versuchen Sie es noch einmal

    @dadax: Gerade eben hat der Link funktioniert. Versuchen Sie es bitte noch einmal.
    Bitte versuchen Sie den Aufruf des Links einmal mit dem Chrome oder Firefox-Browser*, wenn Sie einen anderen Browser nutzen. Das Problem, des Aufrufes des Links über Edge haben wir gefixt. * (maa)

    *ergänzt am 29.5.2020

  • dadax am 04.05.2020 um 14:43 Uhr
    Toter Link

    Der Link https://www.minxli.com/ führt ins Nichts.