Versorgungs­ausgleich Wann die Scheidung zum Risiko für die Rente wird

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Versorgungs­ausgleich - Wann die Scheidung zum Risiko für die Rente wird

Aus und vorbei. Bei einer Scheidung teilt das Familien­gericht die Alters­vorsorge. © Getty Images

Eine Scheidung kann große Auswirkungen auf die Alters­vorsorge haben. Wir zeigen, was der Versorgungs­ausgleich für die Rente bedeutet und worauf Paare achten müssen.

Wenn zwei sich scheiden lassen, steht die Rente nicht unbe­dingt im Vordergrund. Sorgerecht, Unterhalt, Haus oder Auto sind erst einmal wichtiger, um im getrennten Alltag klar zu kommen. Schließ­lich zeigen sich die praktischen Folgen der Scheidung für die Alters­vorsorge meist erst viele Jahre später.

Im Jahr 2022 waren Männer bei der Scheidung durch­schnitt­lich 47,8 Jahre alt, Frauen 44,7 Jahre, so Daten des Statistischen Bundes­amts. Die Nach­wirkungen im Alter können aber drastisch sein. Deshalb – auch wenn einem der Kopf so gar nicht danach steht: genau hinschauen, was mit den Renten­ansprüchen geschieht. Wir zeigen, wie das geht.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.03.2021 um 17:04 Uhr
    Versorgungsausgleich

    @kclark: Den Versorgungsausgleich kann man im Ehevertrag oder gleich in der Scheidungsfolgevereinbarung ausschließen. Das muss vertraglich geregelt werden. (TK)

  • kclark am 21.03.2021 um 13:32 Uhr
    Versorgungsausgleich

    Inwieweit ist der Versorgungsausgleich verpflichtend?
    Sollten beide Parteien sich einig sein, dass sie einen Ausgleich ablehnen, würde ein Gericht dies akzeptieren?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.04.2020 um 11:23 Uhr
    Garantiezins des neu begründeten Anrechts

    @WoKa2506: Neuere höchstrichterliche Urteile zu diesem Thema sind uns nicht bekannt. (PH)

  • WoKa2506 am 21.04.2020 um 19:02 Uhr
    Garantiezins des neu begründeten Anrechts

    Guten Tag, gibt es zu diesem Thema neuere Erkenntnisse aus den letzten drei Jahren. Ggf Rechtssprechung?
    Herzlichen Dank

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.06.2017 um 15:03 Uhr
    Garantiezins des neu begründeten Anrechts

    @Antje68: Das ist nach unsere Kenntnis in der Praxis ein immer wiederkehrender Streitpunkt, an deren Ende oft eine individuelle Vereinbarung getroffen wird. Eine Rechtsprechung zu dieser Frage ist uns nicht bekannt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an einen gericht­lich zugelassenen Rentenberater zu wenden und über diesen zu versuchen, mit dem Versicherer eine für Sie bessere Lösung auszuhandeln: www.rentenberater.de . (maa)