Zahlt der Versicherer nicht oder kürzt die Leistung, können Kunden die Schlichtungsstelle einschalten. Rund 50 Prozent der Beschwerden sind erfolgreich.
Der Versicherer zahlt nicht
Der Versicherer zahlt nicht, kürzt die Leistung oder verweigert die Deckungszusage? Wer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist kann sich an die staatlich anerkannte Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. wenden und eine Schlichtung beantragen. Die Organisation ist ein eigenständiger Verein unter der Leitung der Ombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf. Die Schlichtungsstelle tritt als Vermittler auf und versucht, zwischen den Streitenden eine Einigung herbeizuführen. Maßstab sind dabei Recht und Gesetz. Das Einschalten der Schlichtungsstelle hindert Versicherungskunden nicht daran, später den Rechtsweg zu beschreiten.
So gehen Sie vor
Bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro dürfen die Schlichter verbindlich entscheiden.
Auf der Internetseite versicherungsombudsmann.de können Unzufriedene ihre Beschwerde online einreichen oder ein Beschwerdeformular herunterladen und alles per Post erledigen. Das Formular kann auch telefonisch angefordert werden (Telefon kostenfrei: 0800 3696000). Das Verfahren ist für Versicherungsnehmer kostenlos. Die Schlichter prüfen die eingereichten Unterlagen und holen gegebenenfalls eine Stellungnahme des Versicherungsunternehmens ein. Folgende Unterlagen sollten vorliegen:
Die Personalien des Versicherungsnehmers.
Kopien des Schriftwechsels, der für die Beschwerde wichtig ist.
Das Beschwerdeziel (zum Beispiel Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, Vertragsauflösung).
Kurze Beschreibung des Sachverhalts.
Name des Versicherers oder des Vermittlers, Versicherungsschein- oder Schaden-Nummer.
Sonstige Unterlagen (zum Beispiel Gutachten, Kostenvoranschlag, Reparaturrechnungen).
Bis 10 000 Euro verbindliche Entscheidung
Bis zu einem Streitwert von 100 000 Euro können Kunden ihr Anliegen prüfen lassen. Um eine solche Summe kann es schon mal bei einem Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Wohngebäudeversicherungsvertrag gehen. Eine auch für den Versicherer verbindliche Entscheidung dürfen die Schlichter jedoch nur bis zum Streitwert von 10 000 Euro aussprechen. Kunden können trotzdem noch vor Gericht ziehen, wenn Ihnen die Entscheidung nicht passt.
Versicherer muss Mitglied sein
Die Schlichtungsstelle wird nur tätig, wenn der Versicherer auch Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. ist. Die gute Nachricht: Das trifft auf die meisten in Deutschland ansässigen Versicherer zu. In unseren Tests weisen wir regelmäßig aus, ob ein Versicherer am Schlichtungsverfahren teilnimmt, oder nicht. Wer Ärger mit einem ausländischen Versicherer hat, der nicht Mitglied ist und zum Beispiel in Liechtenstein ansässig, kann sich an die dort ansässige Schlichtungsstelle wenden.
Tipp: Welche Schlichtungsstelle für Verbraucherstreitigkeiten zuständig ist, steht in der Regel im Versicherungsvertrag.
Beschwerde über Vermittler
Auch für einen Streit mit einem Versicherungsvermittler und -makler ist die Schlichtungsstelle zuständig, wenn der Streit im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss eines Versicherungsvertrages steht. Hierfür gibt es ein Extra-Beschwerdeformular.
Über 18 000 Beschwerden – im Schnitt rund 50 Prozent erfolgreich
Im Jahr 2023 wandten sich 18 037 Versicherungskunden mit einer zulässigen Beschwerde an die Schlichtungsstelle. Besonders häufig ärgerten sich Kunden über ihre Lebens-, Rechtsschutz-, Kfz- und Wohngebäudeversicherung. Mit Ausnahme der Lebensversicherung waren im Schnitt etwa 50 Prozent der Schlichtungen erfolgreich im Sinne der Versicherungsnehmer. Das heißt, Kunden bekamen vollständig oder zum Teil den gewünschten rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteil zugesprochen. In anderen Fällen kam es zu einem Vergleich, einer Rücknahme der Beschwerde oder die Schlichter sprachen eine Empfehlung aus. Ein Beschwerdeverfahren dauert etwa zwei bis drei Monate.
Lebensversicherungen
Zur Sparte mit den höchsten Beschwerdezahlen zählen Lebens- und Rentenversicherungen, dazu gehören auch Risikolebens- und fondsgebundene Versicherungen, Riesterrenten-, Sterbegeld-, Rürup-, Schwere-Krankheiten-, Pflegerenten- und Restschuldversicherungen. Die Erfolgsquote für Beschwerden lag im Jahr 2023 bei rund 23 Prozent. Häufige Beschwerdegründe waren:
Der Versicherer hat einen Widerruf des Lebens- und Rentenversicherungsvertrags trotz fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht zurückgewiesen.
Die Höhe der Ablaufleistungen und Rückkaufswerte, die in der Regel unter den bei Vertragsschluss vorgenommenen Hochrechnungen lagen und hinter den Erwartungen der Kunden zurückblieben. Zu einer Nachzahlung führte die Beschwerde in der Regel nicht.
Beteiligung der Kunden an Bewertungsreserven, auch stille Reserven genannt. Versicherer sind verpflichtet, die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und den Verträgen rechnerisch zuzuordnen. Versicherungskunden beschweren sich zum Beispiel, wenn sich innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums von nur wenigen Monaten die Bewertungsreserven erheblich verringern. Der Ombudsmann beurteilt allerdings nicht, ob die Höhe der ausgezahlten Bewertungsreserven korrekt ist, da er die Bilanzen der Unternehmen nicht prüft. Er beschränkt sich auf eine Plausibilitätsprüfung. Durch verständliche Erklärungen, was Bewertungsreserven sind und wie diese unmittelbar von den Kapitalmärkten abhängen, konnte er in vielen Fällen zur Streitschlichtung beitragen.
„Doppelte Abschlusskosten“ bei Riesterrenten. Die Schlichter trafen hier keine verbindliche Entscheidung, mit Verweis auf von der Rechtsprechung noch zu klärende Rechtsfragen.
Rechtsschutzversicherung
Die Schlichter bearbeiteten 2 637 Beschwerden, rund 30 Prozent waren erfolgreich. Häufige Beschwerdegründe:
Der Rechtsschutzversicherer lehnte die Regulierung ab, weil der Rechtsschutzfall vor Beginn des Vertrages und nicht innerhalb des versicherten Zeitraums lag. Die Schlichter konnten hier kaum Abhilfe schaffen, aber immerhin die Rechtslage erklären. Im Jahresbericht für das Jahr 2024 gibt es den Hinweis, dass Kunden häufig nicht klar ist, dass es nicht auf die (subjektive) Kenntnis vom Rechtsverstoß ankommt, sondern auf die tatsächliche zeitliche Einordnung des Rechtsschutzfalles.
Der Versicherer weigerte sich, den Gebührenanspruch einer Anwältin oder eines Anwalts anzuerkennen. Teilweise konnten die Schlichter hier Abhilfe verschaffen.
Besonders häufig ging es um die Ablehnung einer Deckungszusage, wenn Nutzer von Social-Media-Plattformen Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend machten, weil bei den Plattformen ein Datenleck aufgetreten war. Die Beschwerden waren kaum erfolgreich. Die Schlichter hielten eine Entscheidung im vereinfachten Schlichtungsverfahren aufgrund der sehr umfangreichen und uneinheitlichen Rechtsprechung oft nicht für geeignet, außerdem läge die umfangreiche Rechtsmaterie des Datenschutzrechts außerhalb des Versicherungsrechts.
Kfz-Haftpflicht und -Kasko
Wegen Ärger mit ihrer Kfz-Haftpflicht oder -Kaskoversicherung wandten sich 2 407 Versicherte – rund 29 Prozent mehr als im Vorjahr – an die Schlichter. Die Erfolgsquote lag in dieser Sparte bei knapp 60 Prozent. Häufige Beschwerdegründe:
Die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse oder die Übertragung der Einstufung bei Versichererwechsel. Aus Sicht der Schlichter sind die Schadenfreiheitsklasseneinstufungen sehr problemanfällig. Häufig gibt es Sondereinstufungen und Rabatte, die der neue Versicherer nicht reibungslos übernimmt. Durch das Einschalten der Schlichtungsstelle konnten einige Angelegenheiten geklärt werden.
Schäden, die der Versicherer aus Sicht des Versicherten zu Unrecht zugunsten des Unfallgegners regulierte. In der Regel waren die Entscheidungen des Versicherers nicht zu beanstanden, teilt der Ombudsmann im Jahresbericht mit.
Streit mit dem Kasko-Versicherer über die Schadenhöhe nach einem Diebstahl. Da die Schlichter selbst keine Sachverständigen beauftragen können, haben sie in der Regel „nur“ die Rechtslage erklärt und vermittelt.
Wohngebäude- und Hausratversicherer
Beschwerden über die Wohngebäudeversicherung gingen im Vergleich zum Vorjahr zurück. 1 523 Kunden wandten sich an die Schlichter. Oft ging es darum, ob überhaupt ein Schaden eingetreten war und in welchem Umfang der Versicherer leistet. Besonders häufig ging es um Bruchschäden und Frostschäden an wasserführenden Leitungen. Die Schlichter konnten hier kaum Entscheidungen treffen. Hatten Versicherungsnehmer jedoch Maßnahmen ergriffen, um die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verringern, konnten Schlichter in einigen Fällen den Versicherer dazu bewegen, mehr zu leisten und die Kürzungsquote zu reduzieren.
Hauptthema bei der Hausratversicherung waren Beschwerden über eine aus Sicht der Kunden unzureichende Schadenregulierung. Auch die Kündigung einer bestehenden Hausratversicherung durch Versicherungsnehmer war oft problematisch.
Beschwerden über eine Glasversicherung haben zugenommen. Häufig ist Kunden nicht klar, dass nur der betroffene Glasschaden, nicht aber die insgesamt erforderlichen Reparaturkosten vom Versicherungsschutz umfasst sind. Die Schlichter konnten hier kaum Abhilfe schaffen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Zahlt der Berufsunfähigkeitsversicherer im Leistungsfall nicht, ist es sinnvoll, sich professionelle Hilfe zu holen und an Fachanwälte für Versicherungsrecht zu wenden. Das Schlichtungsverfahren eignet sich nicht in allen Fällen zur abschließenden Klärung einer Beschwerde, darauf weisen die Schlichter hin. Anders als bei staatlichen Gerichten können etwa keine medizinischen Gutachten in Auftrag gegeben oder eine persönliche Befragung vorgenommen werden.
Kontakt. Versicherungs-Ombudsmann, Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Telefon kostenfrei: 0 800/36 96 00 0 oder www.versicherungsombudsmann.de.
Versicherungsunternehmen. Achten Sie bei Abschluss einer Versicherung auch darauf, ob Ihr Versicherer Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann ist. Die Versicherer sind verpflichtet, dies in ihren Bedingungen auszuweisen. Eine Mitglieder-Liste finden Sie im Internet direkt beim versicherungsombudsmann.de.
Eine Beschwerde über ein Versicherungsunternehmen ist auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) möglich. Die Behörde entscheidet jedoch nicht den Einzelfall, sondern prüft lediglich, ob Ihr Versicherer gegen Gesetze oder Urteile verstoßen hat. Kontakt: Bafin, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Telefon 0 22 8/29 97 02 99, www.bafin.de.
Private Krankenversicherung. Für Streit mit dem privaten Krankenversicherer oder der privaten Pflegeversicherung ist der PKV-Ombudsmann zuständig. Im Gegensatz zur Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann entscheiden die Schlichter jedoch nicht verbindlich, sondern sprechen eine Empfehlung aus. Kontakt: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Tel. 0 180 2/55 04 44, www.pkv-ombudsmann.de.
Schlichtungsstellen im Überblick. Der Versuch, sich außergerichtlich zu einigen, ist in vielen Fällen sinnvoll. Für viele Verbraucherkonflikte gibt es Schlichtungsstellen, egal ob es um die Bank, Bahn, Post, Energieverträge, Reisen oder Telekommunikation geht.
- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
- Kunden müssen Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Versicherungspolice korrekt beantworten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beantwortung.
- Auch Versicherer dürfen einen Versicherungsvertrag kündigen. Tun sie das, sind Kunden oft überrascht. Die Stiftung Warentest klärt auf, welche Regeln gelten.
4 Kommentare
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Stiftung_Warentest am 23.05.2017 um 11:27 Uhr
LV Tarif, Überschussbeteiligung nicht ermittelbar
@JaHou: Für Alttarife werden in den (gekürzten) Geschäftsberichten mancher Versicherungen oft keine Überschussätze mehr genannt. In diesem Fall wenden Sie sich direkt an den Versicherer und fragen konkret nach, wie Sie an die gewünschte Information herankommen . (maa)
Guten Tag, ich habe eine Generali Lebensversicherung. Diese läuft unter einem bestimmten Tarifkürzel, das die Veruinsung und Überschussbeteiligung ersichtlich macht. Nun wollte ich mich im Geschäftsbericht der Generali Lebensversicheurung über die Merkmale informieren, doch mein Tarif taucht dort nicht auf. Was kann ich tun?
@alle: Auch wenn nicht jeder Antrag auf Schlichtung für den Verbraucher zum Erfolg führt, gibt es auch die Verfahren, bei denen der Konflikt außergerichtlich zu Gunsten des Versicherten gelöst wird. Dass die Kosten der Ombudsmannes von den Versicherungen getragen werden, schließt eine Streitbeilegung zugunsten der Verbraucher nicht aus. Die meisten Schlichtungsstellen sind wirtschaftsgetragen. So sieht es auch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor, dass in 2016 in Kraft getreten ist und das Ziel hat, dass z.B. die Wirtschaftsverbände eine Schlichtungsstelle für ihre Branche gründen und diese finanziell (mit-)tragen. So ärgerlich ein erfolgloser Antrag ist, die Anrufung des Ombudsmannes versperrt nicht den Weg vors Gericht. Wer mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden ist, kann seinen Streit weiterhin vors Gericht tragen. (maa)
Versicherungen , die Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann sind .. sagt schon alles. Unabhängige Entscheidungen kann man hier genauso gut erwarten wie vom Vorstandsmitglied Bayern München, dass er Hoeness wegen der Steuerhinterziehung anzeigen würde. Wir haben erlebt, dass nicht nur die Versicherungen untereinander sich verbünden gegen ihre Versicherten, sondern das auch noch weiter fortgeführt wird beim Ombudsmann, der nur Kenntnis nimmt von den Infos, die er haben will und die anderen einfach ignoriert. Von Ton im Umgang mal ganz zu schweigen. Mag andere Mitarbeiter geben , aber diese eine Erfahrung reicht schon aus.Und ein Einzelfall ist das offenbar auch nicht, wenn man mal googelt.
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@JaHou: Für Alttarife werden in den (gekürzten) Geschäftsberichten mancher Versicherungen oft keine Überschussätze mehr genannt. In diesem Fall wenden Sie sich direkt an den Versicherer und fragen konkret nach, wie Sie an die gewünschte Information herankommen . (maa)
Guten Tag, ich habe eine Generali Lebensversicherung. Diese läuft unter einem bestimmten Tarifkürzel, das die Veruinsung und Überschussbeteiligung ersichtlich macht.
Nun wollte ich mich im Geschäftsbericht der Generali Lebensversicheurung über die Merkmale informieren, doch mein Tarif taucht dort nicht auf.
Was kann ich tun?
@alle: Auch wenn nicht jeder Antrag auf Schlichtung für den Verbraucher zum Erfolg führt, gibt es auch die Verfahren, bei denen der Konflikt außergerichtlich zu Gunsten des Versicherten gelöst wird. Dass die Kosten der Ombudsmannes von den Versicherungen getragen werden, schließt eine Streitbeilegung zugunsten der Verbraucher nicht aus. Die meisten Schlichtungsstellen sind wirtschaftsgetragen. So sieht es auch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor, dass in 2016 in Kraft getreten ist und das Ziel hat, dass z.B. die Wirtschaftsverbände eine Schlichtungsstelle für ihre Branche gründen und diese finanziell (mit-)tragen. So ärgerlich ein erfolgloser Antrag ist, die Anrufung des Ombudsmannes versperrt nicht den Weg vors Gericht. Wer mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden ist, kann seinen Streit weiterhin vors Gericht tragen. (maa)
Versicherungen , die Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann sind .. sagt schon alles.
Unabhängige Entscheidungen kann man hier genauso gut erwarten wie vom Vorstandsmitglied Bayern München, dass er Hoeness wegen der Steuerhinterziehung anzeigen würde.
Wir haben erlebt, dass nicht nur die Versicherungen untereinander sich verbünden gegen ihre Versicherten, sondern das auch noch weiter fortgeführt wird beim Ombudsmann, der nur Kenntnis nimmt von den Infos, die er haben will und die anderen einfach ignoriert. Von Ton im Umgang mal ganz zu schweigen. Mag andere Mitarbeiter geben , aber diese eine Erfahrung reicht schon aus.Und ein Einzelfall ist das offenbar auch nicht, wenn man mal googelt.