Müssen Kunden im Versandhandel bestellte Ware zur Reparatur einschicken, wenn sie sich als mangelhaft herausstellt? Oder muss der Händler sie abholen? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt nun etwas Klarheit: Bei besonders schwerer, sperriger oder zerbrechlicher Ware muss der Händler die Ware zur Mangelbehebung („Nacherfüllung“) zu Hause abholen. Ist die Ware ohne große Unannehmlichkeiten zu verpacken und zu versenden, muss der Kunde sie einschicken (Az. C-52/18).
Der Fall: Mängel am Zelt
Entwickelt hat der EuGH diese Leitlinien im Partyzelt-Fall. Ein Kunde aus Deutschland hatte beim Versandhändler Toolport in Norderstedt ein fünf mal sechs Meter großes Partyzelt geordert. Der Kunde reklamierte nach der Lieferung Mängel am Zelt. Der Händler wies die Reklamation als unbegründet zurück. Der Verkäufer holte die Ware nicht ab, der Kunde schickte sie nicht ein und forderte Mangelbehebung bei sich zu Hause. Als nichts passierte, erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte vor dem Amtsgericht Norderstedt den Kaufpreis zurück. Das Amtsgericht legt den Fall dem EuGH vor.
Händler oder Käufer – wer ist am Zug?
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs ist beim „Verbrauchsgüterkauf“ der Erfüllungsort für die Mangelbehebung von Fall zu Fall zu bestimmen. Wendet man die EuGH-Kriterien an, dürfte Folgendes gelten: Eine defekte Waschmaschine (schwer), einen großen Schrank (sperrig) oder einen Spiegel (zerbrechlich) muss der Händler abholen. Den Rückversand von Ware, die leicht zu verpacken und zurückzuschicken ist, muss dagegen der Kunde organisieren.
Verkäufer muss Versandkosten tragen
Auch wenn Kunden den Versand erledigen müssen, trägt der Händler das Porto (Paragraf 439 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Kunde kann sogar Vorschuss fürs Porto verlangen (Paragraf 475 Absatz 6 Bürgerliches Gesetzbuch).
-
- Je nachdem, ob Sie im Laden oder online einkaufen, gelten unterschiedliche Regeln für Umtausch und Widerruf. Wir sagen, was zu beachten ist und wann es Geld zurück gibt.
-
- Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beantworten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.
-
- Mieser Service, Ärger mit der Tischreservierung, verdorbenes Essen: Diese Rechte haben Gäste, wenn beim Restaurantbesuch etwas schiefläuft.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Sior811: Reklamiert der Verbraucher einen Mangel an einem sperrigen Kaufgegenstand, findet die Prüfung des Mangels und die Nacherfüllung (Reparatur bzw. Ersatzlieferung) am Wohnort des Verbrauchers statt. In der Praxis schicken die Händler meist einen Spediteur vorbei, der die Sache verpackt und mitnimmt (de facto findet die Mangelüberprüfung dann also am Geschäftssitz des Händlers statt, in dessen Werkstatt oder beim Hersteller). Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die sperrige Ware zu verpacken (wir wüssten auch nicht, wie ein Verbraucher eine Waschmaschine transportfähig verpacken sollte). Das ist Sache des Händlers/Transporteurs. Verpackt der Verbraucher die Ware dennoch, auf Wunsch des Händlers, hat der Händler die Verpackungskosten zu tragen.
Wie verhält es sich denn mit der Verpackung? Angenommen ich habe ein Solarmodul welches beschädigt geliefert wurde - bin ich verantwortlich das für die Abholung entsprechend zu verpacken? Ich sehe da ein Risiko, da mir ggf. bei nicht fachgerechter Verpackung und ggf. entstandenen "Folgeschäden" bei dem Transport wieder ein Strick daraus gemacht wird?
Hallo,
es wäre schön, wenn Artikel, in denen es um Urteile geht, die Urteils-/Aktenzeichen automatisiert auf eine öffentliche Datenbank verlinken, damit man mit einem Klick das Urteil selbst nachlesen kann. Bei solch gewichtigen Entscheidungen von obersten Gerichten dürften die Entscheidungen häufig öffentlich zugänglich sein und in einer Urteilsdatenbank stehen. Vielen Dank!
Beste Grüße