Vermögens­wirk­same Leistungen

Von Abschluss bis Zulage – Fakten zum VL-Sparen

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Vermögens­wirk­same Leistungen - Wie Sie den Zuschuss von der Firma am besten vermehren

Nichts verschenken. Manche Arbeit­geber unterstützen den Vermögens­aufbau mit bis zu 40 Euro. © Getty Images / Westend61

In der Regel können sich Angestellte ihren VL-Vertrag frei aussuchen. Ob Bank­sparplan, Fonds­sparplan oder Bauspar­vertrag – wir beant­worten die häufigsten Fragen.

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Ihre Fragen, unsere Antworten

Läuft ein Vertrag eigentlich immer genau sieben Jahre?

Das ist selten der Fall, nämlich nur, wenn Sie am 1. Januar mit den Einzahlungen beginnen. Wenn der Vertrag zu einem anderen Datum gestartet wird, läuft er weniger als sieben Jahre. Beispiel: Wer am 1. Mai 2023 mit dem VL-Sparen begonnen hat, zahlt die letzte Rate im April 2029 ein. Danach ruht der Vertrag bis Ende des Jahres 2029.

Kann ich notfalls vor Ablauf der sieben Jahre aussteigen?

Wenn Sie keine staatliche Förderung erhalten, ist das in der Regel möglich. Wer die Arbeitnehmer­spar­zulage bekommen hat, muss sie beim vorzeitigen Ausstieg zurück­zahlen. Bei Bank­sparplänen ist der vorzeitige Ausstieg mit dem Verzicht auf einen möglichen Schluss­bonus verbunden. Bei Bauspar­verträgen kommen Sparer zwar vorzeitig an ihr Geld, aber die anfangs gezahlte Abschluss­gebühr wirkt sich dann besonders negativ aus. Ratsam ist der Abbruch eines VL-Vertrages nicht. Unpro­blematisch ist es dagegen, bei einem Fonds­sparplan zwischen­zeitlich den besparten Fonds zu wechseln.

Was wird mit meinem VL-Vertrag, wenn ich in Eltern­zeit gehe?

In der Eltern­zeit fließen zwar keine Leistungen des Arbeit­gebers mehr, die Vertrags­lauf­zeit bleibt aber unver­ändert. Ob weiter einge­zahlt werden kann, hängt vom Anbieter und der Vertrags­art ab. Eine Einzahlung durch den Sparer während der Eltern­zeit oder bei Kurz­arbeit ist meist möglich. Betroffene sollten sich beim Sparplananbieter recht­zeitig nach der genauen Regelung erkundigen. Unter bestimmten Voraus­setzungen können VL-Sparer auch die staatliche Förderung für die Zeit erhalten, in der sie nicht arbeiten und kein Gehalt beziehen. Die VL-Beiträge für den betreffenden Zeitraum können vom Sparenden über­nommen werden, sie müssen allerdings vom Arbeit­geber­konto fließen. Ob und wie sich das organisieren lässt, sollten VL-Sparer mit ihrem Arbeit­geber klären.

Kann ich meinen VL-Vertrag aufstocken? Mein Arbeit­geber zahlt weniger als 10 Euro.

Ja, in der Regel ist das auch sinn­voll, um am Ende eine nennens­werte Summe anzu­sparen. Das Geld muss allerdings in jedem Fall der Arbeit­geber über­weisen. Beim Bank­sparplan der Degussa Bank, dessen Rendite sich auch am herkömm­lichen Zins­markt sehen lassen kann, sind sogar Einzahlungen von bis zu 100 Euro pro Monat möglich.

Was passiert, wenn ich vor Ablauf der sieben Jahre in Rente gehe?

Wenn Sie das Geld brauchen, können Sie den Vertrag auflösen. Der Renten­beginn führt nicht zu einer vorzeitigen Auszahlung. Sie können den Vertrag auch bis zum Ende laufen lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem VL-Anbieter, ob es möglich ist, ihn auf eigene Rechnung zu besparen.

Muss ich meinen VL-Fonds­sparplan am Vertrags­ende auszahlen lassen – selbst unmittel­bar nach einem Börsencrash?

Nein, und es wäre auch eine sehr schlechte Idee, so zu verfahren. Fonds­sparer haben die Wahl, ob sie nach Ablauf des Sparplans über ihr Geld verfügen oder die Fonds­anteile behalten wollen. Wenn die Aktien­kurse zu diesem Zeit­punkt sehr ungünstig sind, sollten Sie mit dem Verkauf auf jeden Fall warten. Viele Sparer nutzen das VL- Fonds­sparen ohnehin für ihren lang­fristigen Vermögens­aufbau, indem sie nach Ablauf eines Vertrages sofort den nächsten folgen lassen. Das ist dann fast wie ein normaler ETF-Sparplan. Nachdem der Sparplan beendet ist, lassen sich die Fonds­anteile auch auf ein anderes Wert­papierdepot über­tragen. Das kann sinn­voll sein, wenn die Verwahrung dort kostenlos ist.

Muss ich dem Finanz­amt Belege schi­cken, um die Spar­zulage zu bekommen?

Nein, die Spar­zulage wird zwar über die Steuererklärung beantragt, aber Belege müssen Sie nicht beifügen. Der VL-Anbieter über­mittelt die Daten direkt an das Finanz­amt.

Lohnt sich ein VL-Vertrag angesichts der recht kleinen Summen über­haupt?

Klar. Wenn Sie Ihre VL-Verträge als zusätzliche Alters­vorsorge betrachten, dann können Sie einige Tausend Euro ansammeln. Ein Beispiel: Sie schließen einen VL-Sparplan mit ETF auf den Welt­aktien­index MSCI World ab und sparen 40 Euro monatlich. Entwickelt der Index sich weiter mit 7,7 Prozent pro Jahr wie im Schnitt der vergangenen 30 Jahre, dann können nach Abzug von Kosten nach 30 Jahren rund 44 000 Euro heraus­kommen.

Kann ich auch einen VL-Vertrag abschließen, wenn ich von meiner Firma gar keine VL kriege?

Ja, das geht. Sie geben eine Vertrags­durch­schrift in der Personal­stelle ab. Ihr Arbeit­geber über­weist den von Ihnen gewünschten Betrag. Das ist interes­sant, wenn Sie Zulagen erhalten oder einen gut verzinsten Vertrag abschließen wollen, den Sie ohne VL nicht bekommen.

Kann ich Arbeitnehmer­spar­zulage für zwei Verträge bekommen?

Ja, Sie können sowohl einen Aktienfonds­sparplan als auch einen Bauspar­vertrag abschließen und jeweils bis zur Höchst­grenze Förderung dafür bekommen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.02.2024 um 18:03 Uhr
    VL-Depot / Übertragung

    @Ralf70-H: Vielen Dank für Ihre Informationen. Es gibt mehrere Gründe, woran der Depotübertrag von Fondsanteilen scheitern kann. Wenn Sie herausgefunden haben, woran es im konkreten Fall liegt, freuen wir uns über eine Rückmeldung:
    finanztest@stiftung-warentest.de

    Soweit das noch nicht geschehen ist, sollten die Bankkunden sich zuerst direkt bei der Bank beschweren. Bei der FNZ kommt man über den virtuellen Assistenzen an das Beschwerdeformular dafür. Bleibt die Beschwerde erfolglos, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
    https://fnz.de/banking/impressum

    In Fällen, in denen der Depotübertrag nicht klappt oder der Zugriff auf das Depot beschränkt ist, können Sie auch die Bafin informieren:
    www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/beschwerdenstreitschlichtung_node.html

    Ebenfalls für uns interessant: Hat Ihnen die Einschaltung der Schlichtungsstelle oder Bafin geholfen? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit.

  • Ralf70-H am 31.01.2024 um 21:32 Uhr
    VL-Depot Fondsdepotbank

    Vor der Fondsdepotbank kann ich nur warnen. Die Bank meldet sich zwar frühzeitig vor dem Ablaufende und man kann auch angeben wohin die Anteile nach Ende der Sperrfrist übertragen werden sollen. Übertragen werden die Anteile dann aber nicht. Telefonisch ist seit Wochen niemand erreichbar und auf Emails erhält man keine Antwort. Ich weiß nicht, wie ich an meine Anteile herankomme.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.11.2023 um 17:57 Uhr
    Arbeitgeberzuschuss

    @Flips: Unserer Ansicht nach sind es maximal 40 Euro pro Monat. Hintergrund ist keine gesetzliche Grundlage, sondern der Umstand, dass viele Depotanbieter nicht mehr als 40 Euro pro Monat zulassen. Wir kennen keinen Arbeitgeber der mehr bezahlt. Bei manchen Anbietern kann man als Arbeitnehmer aber aufstocken, teilweise auch auf einen Betrag über 40 Euro.

  • Flips am 28.11.2023 um 20:56 Uhr
    Arbeitgeberzuschuss unbegrenzt

    Sie schreiben, dass der Arbeitgeberzuschuss auf 40 € brutto pro Monat begrenzt sei. Haben Sie hierfür eine Quelle? Denn ich habe auch gelesen, dass die 40 € eigentlich nur eine Grenze bezüglich der Arbeitnehmersparzulage sind, die mittlerweile gerne als generelle Obergrenze verkauft wird. Wenn man die Arbeitnehmersparzulage jedoch außen vor lässt, etwa weil das Einkommen zu hoch ist, dann kann der Arbeitgeber doch beliebige Beträge zuschießen, oder?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.10.2023 um 10:48 Uhr
    Anbieterwechsel

    @nils1896: Sie können die vermögenswirksamen Leistungen jederzeit in einen neuen Vertrag einfließen lassen. Eine Kopie des Vertrages geben Sie dem Arbeitgeber, damit er die VL zukünftig auf den neuen Vertrag einzahlen kann. Ob Sie das angesparte Guthaben in dem Banksparplan belassen ist Ihre Entscheidung, evtl. müssen Sie auf einen vereinbarten Schlussüberschuss verzichten.