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Testergebnisse für 13 Vermögenswirksame LeistungenIm Test
VL-Fondssparpläne bei Filialbanken, Direktbanken, Fondsbanken und Robo-Advisors sowie Banksparpläne und Sparpläne bei Wohnungsbaugenossenschaften.
VL mit Banksparplan
Wir haben mehrere Banken und Sparkassen angeschrieben und nach VL-Banksparplänen gefragt. Nur wenige bieten einen an. Wir nennen die lukrativsten Angebote. Für Sparpläne mit variablem oder festem Basiszins und Schlussbonus haben wir die Renditeerwartung nach sieben Jahren berechnet. Es ist berücksichtigt, dass nach sechs Jahren keine weiteren Einzahlungen mehr stattfinden.
VL bei Wohnungsbaugenossenschaften
Wir haben 13 Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung angeschrieben und nach VL-Verträgen gefragt, die lukrativsten nennen wir im Text. Wir haben die jährliche Rendite aus festem Basiszins und Schlussbonus berechnet.
VL mit ETF und Fonds
Wir haben Angebote von Filialbanken, Direktbanken, Fondsbanken und Robo-Advisors untersucht, den Vertriebsweg dargestellt und die Vertragskosten, Mindestraten sowie die Kosten für die Sparplanausführung verglichen. Außerdem zeigen wir, welche empfehlenswerten Welt-ETF oder akzeptablen aktiv gemanagten Welt-Aktienfonds für VL angeboten werden.
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Testergebnisse für 13 Vermögenswirksame Leistungen-
- Wie geht es weiter mit der Riester-Rente? Die Pläne der neuen Bundesregierung sind noch vage. Bestandskunden sollten sich aber nicht verunsichern lassen.
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- Wer mit ETF für die Rente sparen will, kann zu Fondspolicen greifen. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen im Vergleich zeigt sich aber: Die Kosten sind meist hoch.
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- Die digitale Rentenübersicht ist am Start. Sie soll über die eigene Altersvorsorge informieren. Wir sagen, was sie Verbrauchern bringt und was nicht klappt.
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Kommentarliste
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@Ralf70-H: Vielen Dank für Ihre Informationen. Es gibt mehrere Gründe, woran der Depotübertrag von Fondsanteilen scheitern kann. Wenn Sie herausgefunden haben, woran es im konkreten Fall liegt, freuen wir uns über eine Rückmeldung:
finanztest@stiftung-warentest.de
Soweit das noch nicht geschehen ist, sollten die Bankkunden sich zuerst direkt bei der Bank beschweren. Bei der FNZ kommt man über den virtuellen Assistenzen an das Beschwerdeformular dafür. Bleibt die Beschwerde erfolglos, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
https://fnz.de/banking/impressum
In Fällen, in denen der Depotübertrag nicht klappt oder der Zugriff auf das Depot beschränkt ist, können Sie auch die Bafin informieren:
www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/beschwerdenstreitschlichtung_node.html
Ebenfalls für uns interessant: Hat Ihnen die Einschaltung der Schlichtungsstelle oder Bafin geholfen? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit.
Vor der Fondsdepotbank kann ich nur warnen. Die Bank meldet sich zwar frühzeitig vor dem Ablaufende und man kann auch angeben wohin die Anteile nach Ende der Sperrfrist übertragen werden sollen. Übertragen werden die Anteile dann aber nicht. Telefonisch ist seit Wochen niemand erreichbar und auf Emails erhält man keine Antwort. Ich weiß nicht, wie ich an meine Anteile herankomme.
@Flips: Unserer Ansicht nach sind es maximal 40 Euro pro Monat. Hintergrund ist keine gesetzliche Grundlage, sondern der Umstand, dass viele Depotanbieter nicht mehr als 40 Euro pro Monat zulassen. Wir kennen keinen Arbeitgeber der mehr bezahlt. Bei manchen Anbietern kann man als Arbeitnehmer aber aufstocken, teilweise auch auf einen Betrag über 40 Euro.
Sie schreiben, dass der Arbeitgeberzuschuss auf 40 € brutto pro Monat begrenzt sei. Haben Sie hierfür eine Quelle? Denn ich habe auch gelesen, dass die 40 € eigentlich nur eine Grenze bezüglich der Arbeitnehmersparzulage sind, die mittlerweile gerne als generelle Obergrenze verkauft wird. Wenn man die Arbeitnehmersparzulage jedoch außen vor lässt, etwa weil das Einkommen zu hoch ist, dann kann der Arbeitgeber doch beliebige Beträge zuschießen, oder?
@nils1896: Sie können die vermögenswirksamen Leistungen jederzeit in einen neuen Vertrag einfließen lassen. Eine Kopie des Vertrages geben Sie dem Arbeitgeber, damit er die VL zukünftig auf den neuen Vertrag einzahlen kann. Ob Sie das angesparte Guthaben in dem Banksparplan belassen ist Ihre Entscheidung, evtl. müssen Sie auf einen vereinbarten Schlussüberschuss verzichten.