Vermögens­wirk­same Leistungen

So haben wir getestet

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Im Test

VL-Fonds­sparpläne bei Filial­banken, Direkt­banken, Fonds­banken und Robo-Advisors sowie Bank­sparpläne und Sparpläne bei Wohnungs­baugenossenschaften.

VL mit Bank­sparplan

Wir haben mehrere Banken und Sparkassen ange­schrieben und nach VL-Bank­sparplänen gefragt. Nur wenige bieten einen an. Wir nennen die lukrativsten Angebote. Für Sparpläne mit varia­blem oder festem Basiszins und Schluss­bonus haben wir die Rendi­teerwartung nach sieben Jahren berechnet. Es ist berück­sichtigt, dass nach sechs Jahren keine weiteren Einzahlungen mehr statt­finden.

VL bei Wohnungs­baugenossenschaften

Wir haben 13 Wohnungs­baugenossenschaften mit Spar­einrichtung ange­schrieben und nach VL-Verträgen gefragt, die lukrativsten nennen wir im Text. Wir haben die jähr­liche Rendite aus festem Basiszins und Schluss­bonus berechnet.

VL mit ETF und Fonds

Wir haben Angebote von Filial­banken, Direkt­banken, Fonds­banken und Robo-Advisors untersucht, den Vertriebsweg dargestellt und die Vertrags­kosten, Mindest­raten sowie die Kosten für die Sparplan­ausführung verglichen. Außerdem zeigen wir, welche empfehlens­werten Welt-ETF oder akzeptablen aktiv gemanagten Welt-Aktienfonds für VL angeboten werden.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.02.2024 um 18:03 Uhr
    VL-Depot / Übertragung

    @Ralf70-H: Vielen Dank für Ihre Informationen. Es gibt mehrere Gründe, woran der Depotübertrag von Fondsanteilen scheitern kann. Wenn Sie herausgefunden haben, woran es im konkreten Fall liegt, freuen wir uns über eine Rückmeldung:
    finanztest@stiftung-warentest.de

    Soweit das noch nicht geschehen ist, sollten die Bankkunden sich zuerst direkt bei der Bank beschweren. Bei der FNZ kommt man über den virtuellen Assistenzen an das Beschwerdeformular dafür. Bleibt die Beschwerde erfolglos, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
    https://fnz.de/banking/impressum

    In Fällen, in denen der Depotübertrag nicht klappt oder der Zugriff auf das Depot beschränkt ist, können Sie auch die Bafin informieren:
    www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/beschwerdenstreitschlichtung_node.html

    Ebenfalls für uns interessant: Hat Ihnen die Einschaltung der Schlichtungsstelle oder Bafin geholfen? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit.

  • Ralf70-H am 31.01.2024 um 21:32 Uhr
    VL-Depot Fondsdepotbank

    Vor der Fondsdepotbank kann ich nur warnen. Die Bank meldet sich zwar frühzeitig vor dem Ablaufende und man kann auch angeben wohin die Anteile nach Ende der Sperrfrist übertragen werden sollen. Übertragen werden die Anteile dann aber nicht. Telefonisch ist seit Wochen niemand erreichbar und auf Emails erhält man keine Antwort. Ich weiß nicht, wie ich an meine Anteile herankomme.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.11.2023 um 17:57 Uhr
    Arbeitgeberzuschuss

    @Flips: Unserer Ansicht nach sind es maximal 40 Euro pro Monat. Hintergrund ist keine gesetzliche Grundlage, sondern der Umstand, dass viele Depotanbieter nicht mehr als 40 Euro pro Monat zulassen. Wir kennen keinen Arbeitgeber der mehr bezahlt. Bei manchen Anbietern kann man als Arbeitnehmer aber aufstocken, teilweise auch auf einen Betrag über 40 Euro.

  • Flips am 28.11.2023 um 20:56 Uhr
    Arbeitgeberzuschuss unbegrenzt

    Sie schreiben, dass der Arbeitgeberzuschuss auf 40 € brutto pro Monat begrenzt sei. Haben Sie hierfür eine Quelle? Denn ich habe auch gelesen, dass die 40 € eigentlich nur eine Grenze bezüglich der Arbeitnehmersparzulage sind, die mittlerweile gerne als generelle Obergrenze verkauft wird. Wenn man die Arbeitnehmersparzulage jedoch außen vor lässt, etwa weil das Einkommen zu hoch ist, dann kann der Arbeitgeber doch beliebige Beträge zuschießen, oder?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.10.2023 um 10:48 Uhr
    Anbieterwechsel

    @nils1896: Sie können die vermögenswirksamen Leistungen jederzeit in einen neuen Vertrag einfließen lassen. Eine Kopie des Vertrages geben Sie dem Arbeitgeber, damit er die VL zukünftig auf den neuen Vertrag einzahlen kann. Ob Sie das angesparte Guthaben in dem Banksparplan belassen ist Ihre Entscheidung, evtl. müssen Sie auf einen vereinbarten Schlussüberschuss verzichten.