Vermögens­wirk­same Leistungen (VL) Regeln für Eltern­zeit und Rente

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Vermögens­wirk­same Leistungen gibt es zum Gehalt. Arbeitnehmer suchen einen Vertrag aus, das Geld über­weisen die Chefs. Finanztest hat bei Anbietern aus dem Test Vermögenswirksame Leistungen vor drei Monaten nachgefragt, wie sie verfahren, wenn jemand in der Eltern­zeit oder zu Renten­beginn keine VL mehr bekommt. Die vereinbarte Vertrags­lauf­zeit ändert sich dadurch nicht. Ob ein VL-Vertrag in der Eltern­zeit oder zu Beginn der Rente weiterbespart werden kann, hängt vom Anbieter ab.

Bank­sparpläne

Bei der Degussa-Bank, deren Sparplan am besten abge­schnitten hatte, können Anleger maximal drei Monate lang selbst einzahlen. Dann bleibt ihr Vertrag bis zum Laufzeit­ende beitrags­frei. Den Bonus gibt es nur auf bisherige Einzahlungen. Wer nach der Eltern­zeit wieder einsteigt, braucht einen neuen Vertrag. Bei der ING und der VTB Bank können Anleger während der Pause selbst einzahlen oder den Vertrag vorüber­gehend ruhen lassen.

Fonds

Bei Deka, der Fil Fonds­bank, Triodos, Union Investment und Targo­bank können Sparer während der Pause kein eigenes Geld einzahlen. Der Vertrag ruht bis nach der Eltern­zeit. Bei Commerz­bank, DWS und Fonds­depot­bank sowie Ebase, Comdirect, Finvesto und der Wüstenrot Bank sind eigene Einzahlungen erlaubt.

Bausparen

Bei der Bausparkasse Mainz ist es möglich, selbst einzuzahlen oder den Vertrag nach der Baby­pause fort­zuführen.

Renten­beginn

Gehen Sparer vor Ablauf der Vertrags­lauf­zeit in Rente, sind die Regeln ähnlich wie in der Eltern­zeit. Rentner können den Vertrag auch auflösen. Das kann je nach Vertrag zu zusätzlichen Kosten oder geringerer Rendite führen. Eventuell verlieren sie die Arbeitnehmer­spar­zulage.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2020 um 14:12 Uhr
    Ebase und Finvesto erlauben keine Einzahlungen

    @fredfrog84: Ja bitte, senden Sie uns Ihren Schriftverkehr an: finanztest@stiftung-warentest.de (maa)

  • fredfrog84 am 02.05.2020 um 19:23 Uhr
    Ebase und Finvesto erlauben keine Einzahlungen

    @Stiftung_Warentest: Ich leite Ihnen den gesamten Schriftverkehr mit beiden Banken gerne per E-Mail weiter. Hieraus geht dann hervor, dass die Einzahlungen eben NICHT in das VL-Konto einfliessen.
    Hier einige Auszüge aus dem Schriftverkehr, die meine Aussagen bestätigen:
    1.
    Die künftigen privaten Einzahlungen haben mit dem VL-Vertrag nichts zu tun. Das bedeutet, der VL-Vertrag bleibt bis 01.01.2027 gesperrt (prämienschädliche Auflösung ist möglich). Die geplanten privaten Einzahlungen unterliegen keiner Sperrfrist und werden als freie Anteile in Ihrem Depot verwahrt und können zu einer höheren Depotgebühr (zusätzlich 15,-- EUR pro Jahr) führen.
    2.
    Sehr geehrte Frau XXX,
    wie Ihnen Herr XXX bereits mitgeteilt hat, sind private Einzahlungen keine VL-Leistungen, und werde folglich auch nicht als solche verbucht.
    Ihr VL-Vertrag kann also nicht durch private Einzahlungen fortgesetzt werden
    Somit ist hier der Nachweis gegeben, dass Ihre Aussage im Artikel eben nach wie vor nicht stimm

  • sebastiango am 22.04.2020 um 09:35 Uhr
    finvesto

    Ich habe von finvesto auf die Frage bzgl. der Möglichkeit zur privaten Einzahlung während der Elternzeit die Rückmeldung erhalten, dass die VL-Zahlung vom Arbeitgeber fließen müsse. Eine eigene Einzahlung sei zwar möglich, allerdings erfolge hier auch eine Verwahrung als eigener Anteil (ohne Sperrfrist), was unter Umständen zu einer höheren Depot-Gebühr führen könne (bspw., sofern man dort sonst nur VL anlegt). Insofern schließe ich mich @fredfrog84 da an.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.04.2020 um 15:49 Uhr
    Ebase und Finvesto erlauben keine Einzahlungen

    @fredfrog84: Wir haben nochmals nachgefragt: Unsere Darstellung ist korrekt. Sowohl bei Ebase als auch bei Finvesto können Sie während der Elternzeit den Vertrag mit privaten Mitteln weiterführen. Sie können dazu einen Dauerauftrag einrichten oder die Beiträge einziehen lassen. (TK)

  • fredfrog84 am 15.04.2020 um 15:09 Uhr
    Ebase und Finvesto erlauben keine Einzahlungen

    Ich habe mich bei den Banken bez. meiner in Kürze bevorstehenden Elternzeit erkundigt. Bei beiden Banken werden eigene Einzahlungen offenbar nicht in das VL-Konto verbucht.
    Der VL-Vertrag kann also nicht durch private Einzahlungen während der Elternzeit fortgesetzt werden. Somit stimmt Ihre Aussage zu den beiden Banken oben leider nicht und sollte entsprechend aktualisiert werden.