Vererben oder Vermachen Vermächt­nis – so ähnlich wie Erbe, nur ganz anders

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Vererben oder Vermachen - Vermächt­nis – so ähnlich wie Erbe, nur ganz anders

Erbe verteilen. Wer im Testament Vermächt­nisse anordnet, kann das sehr gezielt tun. © Nils Hendrik Mueller / Nils Hendrik Mueller

Per Vermächt­nis können Sie anderen Teile Ihres Vermögens zusprechen. Wir sagen, wozu das gut ist, wie Sie ein Vermächt­nis anordnen und was für die Erbschaft­steuer gilt.

Vermachen klingt nach Fach­sprache. Vielleicht findet sich der Begriff deshalb so oft in selbst verfassten Testamenten. Manchmal steht er dort ganz richtig, häufig trifft er aber nicht das, was Verfasserin oder Verfasser regeln wollten. „Viele meiner Mandanten denken, Vermachen bedeutet dasselbe wie Vererben“, sagt Sybill Offergeld, Fach­anwältin für Erb- und Familien­recht in Berlin. „Aber so ist es nicht.“

Der größte Unterschied: Auf Erben geht der Nach­lass als Ganzes über, sie treffen sämtliche Rechte und Pflichten der verstorbenen Person. Wer ein Vermächt­nis bekommen soll, hat nur darauf einen Anspruch. Er oder sie muss sich aber nicht um den Nach­lass kümmern und für etwaige Schulden einstehen. Die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest erläutern die Regeln im Detail.

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.04.2023 um 18:02 Uhr
    Besteuerung einer Rente / Erbe oder Vermächtnis

    @barbara-vogt: Ob Eltern ihrem Kind eine Rente vererben oder über ein Vermächtnis zukommen lassen, ändert nichts an den allgemeinen Steuerregeln zum Erwerb von Vermögen im Rahmen der Erbschaft und Schenkung.
    Es gibt unterschiedliche Wege bei der Übertragung von Vermögen auf die Kinder, Steuern zu sparen. Ob und wenn ja, in welcher Höhe eine Zuwendung durch die Eltern erbschaftssteuer- / schenkungssteuerpflichtig ist, kommt auf die individuellen Umstände an.
    In unserem Ratgeber Vererben und Erben finden Sie eine sehr ausführliche Darstellung dazu, unter welchen Voraussetzungen die Kinder Ererbtes / Geschenktes / im Rahmen eines Vermächtnisses Erlangte versteuern müssen, und zwar ab Seite 283:
    www.test.de/erben

  • barbara-vogt am 27.03.2023 um 10:19 Uhr
    Vermächtnis - Steuern

    Guten Tag,
    wir sind davon betroffen.
    Das vom Vater meines Mannes vermachte Vermächtnis (allerdings in monatlichen Zuwendungen) muss VERSTEUERT werden!!!
    Das hat uns in eine prekäre finanzielle Situation gebracht wegen Nachversteuerung von 10 Jahren!
    Wie verhält sich das bei den von Ihnen beschriebenen Zuwendungen/Vermächtnissen?
    Besten Dank für Ihre Artikel.
    Barbara Vogt