Verdacht auf gewerbs­mäßigen Betrug Verhaftung bei Geno eG

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Der Verdacht auf Untreue, Insolvenz­verschleppung und gemeinschaftlichen gewerbs­mäßigen Betrug bei der Geno Wohn­baugenossenschaft eG aus Ludwigs­burg scheint sich zu erhärten. Die Staats­anwalt­schaft hat am 26. November 2019 einen ehemaligen Vorstands­vorsitzenden verhaftet. Außerdem fanden weitere Durch­suchungs­aktionen statt.

Ermitt­lungen auch in Privatwohnungen

Die ersten Durch­suchungen bei der Geno Wohnungs­baugenossenschaft hatten am 12. und 13. September 2018 statt­gefunden. Im November durch­suchten Ermittler diesmal Kanzleiräume und Privatwohnungen in Hessen und Baden-Württem­berg, wie Heiner Römhild von der Staats­anwalt­schaft Stutt­gart auf Anfrage von Finanztest bestätigte. Vertreter der Geno eG äußerten sich auf Finanztest-Anfrage nicht.

Mehrere tausend Anleger bangen um ihr Geld

Das Amts­gericht Ludwigs­burg hatte am 1. August 2018 wegen drohender Nachteile für Gläubiger das Insolvenz­verfahren eröffnet (Az. 2 IN 250/18). Mehrere tausend Anleger bangen bei der Geno Wohn­baugenossenschaft seit dem Insolvenz­antrag um ihr Geld. Der Rechts­anwalt Frank-Rüdiger Scheff­ler von Tiefenbacher Insolvenz­verwaltung sieht wenig Chancen auf nennens­werte Rück­flüsse: „Aufgrund der komplexen Sach­verhalte in diesem Verfahren kann jedoch noch keine gesicherte Aussage getroffen werden, ob und wenn ja, in welcher Höhe eine Quotenzahlung erfolgen kann. Da das Verfahren voraus­sicht­lich mindestens 5 Jahre andauert, wird auch frühestens in 5 Jahren eine Auszahlung der Quote erfolgen können, sofern eine solche generiert werden kann.“

Geno seit 2015 auf Finanztest-Warn­liste

Geno steht seit Juli 2015 auf unserer Warnliste Geldanlage. Das Modell dieser Genossenschaft hatte entscheidende Nachteile. Eigentlich wollte Geno Wohnungen und Häuser kaufen und an Mitglieder der Genossenschaft vermieten. Mietern sollte auch das Recht einge­räumt werden, die Immobilien später zu kaufen. Doch die Aussichten auf Erfolg waren bescheiden, weil nur wenige Objekte zur Verfügung standen. Enttäuscht kündigende Mitglieder bekamen dann oft weniger als die Einlage zurück.

*Die Meldung wurde am 17.12.2019 aktualisiert.

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