Unseriöse Anwälte Auf Mandanten­fang

3
Unseriöse Anwälte - Auf Mandanten­fang

Köder. Viele Anleger zahlen für zweifelhafte Sammelklagen. © Adobe Stock / LUCKAS Kommunikation

Dubiose Anwälte strengen massenhaft Verfahren an, die Geschädigten kaum helfen. Viele Opfer fühlen sich ein zweites Mal geschröpft. Wir zeigen, wie die Anwälte vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze

Beratung.
Sind Sie auf eine Anlagefirma herein­gefallen und haben Post von einem Anwalt bekommen? Ob eine Klage Sinn macht, können Sie für rund 50 Euro bei der Rechts­beratung Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale klären lassen. Sie prüft auch, ob Ihr Rechts­schutz­versicherer– falls vorhanden – Anla­gestreitig­keiten abdeckt.
Anwalts­suche.
Nehmen Sie einen auf Kapital­anlagerecht spezialisierten Anwalt, der sich in der Arbeits­gemeinschaft Bank- und Kapitalmarkt­recht im Deutschen Anwaltsverein engagiert.
Insolvenz.
Ist Ihre Anlagefirma insolvent? Dann schi­cken Sie Ihre Forderungen an den Insolvenz­verwalter. Ein Anwalt ist dafür nicht nötig.
Staats­haftungs­klage.
Die Finanz­aufsicht Bafin auf Schaden­ersatz zu verklagen, macht keinen Sinn. Die Bafin ist ausschließ­lich im öffent­lichen Interesse tätig. Sie musste noch nie Schaden­ersatz zahlen. Geben Sie Ihr Geld lieber für Klagen gegen Täter aus, wenn dort noch Geld zu holen ist.
Anwalts­honorar.
Wollen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen? Dann informieren Sie sich beim Erst­gespräch über Erfolgs­aussichten sowie über alle auf Sie zukommenden Gebühren, insbesondere auch im Fall einer Nieder­lage vor Gericht.
Schaden­ersatz.
Hat Ihr Anwalt Sie über seine Gebühren falsch aufgeklärt? Prüfen Sie Schaden­ersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungs­pflichten.
Warn­liste.
DieKanzleien BKR, PWB, Kilian Rechts­anwälte und Pforr Rechts­anwälte setzen wir auf unsere Warnliste Geldanlage.

Wett­streit um Mandanten

Sobald ein neuer großer Anla­gebetrug in Deutsch­land öffent­lich wird, beginnt ein Wett­streit dubioser Anwälte um Mandanten. Über Rund­briefe, Groß­ver­anstaltungen, Anzeigen oder eigens gegründete Anleger­schutz­ver­eine wenden sie sich an Geschädigte von Firmen wie dem Wind­kraftanbieter Prokon, der Containerfirma P & R, der Unter­nehmens­gruppe S & K oder der Pim Gold GmbH. So können sie Hunderte, manchmal mehrere Tausend Mandanten einsammeln.

Falsche Hoff­nungen bei Geschädigten

Immer häufiger kommen die Hilfs­angebote von Anwälten, die Geschädigten falsche Hoff­nungen machen und sie in wirt­schaftlich sinn­lose Verfahren treiben. Während Anle­gerinnen und Anleger weiteres Geld verlieren, kassieren diese Anwälte massenhaft Honorare.

Kein Wunder, dass sich immer öfter Geschädigte melden, die das Gefühl haben, ihr Anwalt habe ihnen nicht geholfen, sondern ihren Schaden vergrößert.

Ärger mit Pim Gold – zwei Fall­beispiele

Ein typisches Beispiel für die Vorgehens­weise dubioser Anwälte ist das Ehepaar Schuster* aus Rhein­land-Pfalz. Die Schusters glauben, dass sie zuerst von der Pim Gold GmbH und anschließend von ihrem Anwalt, Matthias Kilian von der Beyer Kilian Rechts­anwälte Part­nerschafts­gesell­schaft (BKR) aus Jena, über den Tisch gezogen wurden.

Fall 1: 100 000 Euro in Gold investiert

Begonnen hatte alles mit einer Investition in Höhe von rund 100 000 Euro in die Pim Gold GmbH aus Heusen­stamm. Nachdem diese samt Vertrieb 2019 pleiteging, hoffte das Ehepaar, wenigs­tens einen Teil seines Geldes aus der Insolvenzmasse zurück­zubekommen. Doch dort fehlt bis heute ein Groß­teil des Goldes im Wert von etwa 170 Millionen Euro. Pim-Gold-Chef Mesut P. und sein Vertriebs­chef Julius L. stehen wegen des Verdachts auf gewerbs­mäßigen Betrug vor Gericht.

Anwalt empfiehlt Klage

In dieser Situation werteten die Schusters das Angebot des BKR-Anwalts als Glücks­fall. Darin wurde ihnen eine Klage gegen die Frank­furter Kanzlei Dönnebrink Hauber & Partner mbB empfohlen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Dönnebrink sei für die Pim Gold GmbH von 2013 bis 2018 anwalt­lich tätig gewesen und habe bereits vor der Investition der Schusters gewusst, „dass die Pim Gold kein trag­fähiges Geschäfts­modell, sondern ein Schnee­ball­system betrieben hat“, heißt es in einem Schreiben von BKR-Anwalt Matthias Kilian.

Gold­bestände offen­bar unzu­treffend ausgewiesen

Ausweislich des Auswertungs­berichts der Staats­anwalt­schaft Darm­stadt habe Dönnebrink dazu beigetragen, dass die Kunden­gold-lst-Bestände unzu­treffend ausgewiesen wurden. Dies könnte dazu geführt haben, dass das Insolvenz­verfahren nicht vor der Investition der Schusters eröffnet wurde und die Straf­verfolgungs­behörden erst nach der Investition der Schusters einge­schritten seien, heißt es darin weiter.

Die Schusters und etwa 180 weitere Opfer über­zeugte das. Sie beauftragten die Kanzlei BKR, die darauf­hin für rund 180 Mandaten Anspruchs­schreiben an die Kanzlei Dönnebrink Hauber & Partner schickte.

180 Klagen gegen Geschädigte

Doch die Frank­furter Kanzlei sieht sich zu Unrecht beschuldigt. Gegen­über Finanztest erklärte Till­mann Dönnebrink, zwar für die Pim Gold GmbH tätig gewesen zu sein. Von dem Betrug habe er jedoch nichts bemerkt. Deshalb wehre er sich und habe 180 negative Fest­stellungs­klagen einge­reicht, um gericht­lich fest­stellen zu lassen, dass die BKR-Mandanten keine Ansprüche gegen seine Kanzlei haben. Warum sie gleich 180 Mal klagt und nicht exemplarisch nur einige Klagen einge­reicht hat, hat Dönnebrink Finanztest ausdrück­lich nur vertraulich mitgeteilt.

Klar ist, dass er 180 Mal Gebühren kassiert. Zahlen müssen das die bereits durch die Pim Gold geschädigten Anleger. Einen Fall hat Dönnebrinks Kanzlei vor dem Land­gericht Frank­furt bereits gewonnen und Hinweise des Gerichts deuten aus seiner Sicht darauf hin, dass er auch alle weiteren gewinnen werde.

BKR-Anwalt Kilian rudert zurück

Wohl deshalb rudert Rechts­anwalt Matthias Kilian inzwischen zurück. Es könne sein, dass „nicht Herr Rechts­anwalt Dönnebrink die Schuld an Ihrer Schädigung trägt ...“, schrieb er an die Schusters. Dönnebrink habe ihm deutlich gemacht, dass er aus seiner Sicht keine Anleger geschädigt habe. Er wolle Anle­gerinnen und Anleger sogar beim Erreichen des Ziels „umfassenden Schaden­ersatz für Sie, nebst ggf. Sicher­stellung der Ihnen zustehenden Gold­bestände“ unterstützen.

Teure Streitbeilegung für Mandanten

Vor diesem Hintergrund habe Anwalt Kilian sich bemüht, eine „möglichst kostenschonende Beilegung der Streitsache“ mit Dönnebrink und seiner Kanzlei zu vereinbaren. Dafür haben die beiden Anwälte einen detaillierten Vergleichs­vorschlag ausgearbeitet. Für die Schusters werden, je nachdem, ob sie sich für den Vergleichs­vorschlag oder für andere Vorschläge ihres Anwalts entscheiden, Kosten von rund 4 600 Euro, 5 100 Euro oder 11 300 Euro fällig. Das sind die Kosten für den Rechts­streit mit Dönnebrink in unterschiedlichen Varianten und Höhen.**

Das Ehepaar Schuster ist empört. Ihr Schaden hat sich durch ein unsinniges Anspruchs­schreiben ihres Rechts­anwalts, das ihnen eine Klage der Gegen­seite einbrachte, erst einmal um mehrere Tausend Euro erhöht.

Fall 2: Der „Quatsch mit dem Bonus“

Auch Luise Bloch* ärgert sich. Ohne Anwalt wäre sie besser dran gewesen. Sie hat für rund 40 000 Euro Gold bei der Pim Gold gekauft. „Mein größter Fehler war, den Quatsch mit dem Bonus zu glauben“, sagt sie. „Mein zweiter Fehler war, Pforr Rechts­anwälte & Kollegen zu beauftragen. Die hatten mit „best­möglicher Rechts­durch­setzung bei minimalem Kosten­aufwand“ geworben, so Bloch.

Mandanten­akquise über Interes­sengemeinschaft

Auf Pforr Rechts­anwälte & Kollegen Part­nerschafts­gesell­schaft mbB aus Bad Salzungen stieß Bloch über die „Interes­sengemeinschaft (IG) Pim Gold“. Wer IG, die sich als eigen­ständig darstellt, für eine Jahres­gebühr von 98 Euro beitrat, sollte Informationen zum Fortgang des Pim-Gold-Insolvenz­verfahrens erhalten.

Dass die Kanzlei Pforr mithilfe der Interes­sengemeinschaft Mandanten einsammelte, wusste Bloch nicht. Das Hilfs­angebot der Kanzlei schien in Ordnung. Bloch sah sich die mit „Rechts­anwalts­kosten für die Vertretung im Insolvenz­verfahren“ im Download­bereich der Home­page aufgeführten Gebühren an und unter­schrieb. Dort war für ihren Fall eine 0,5 Gebühr in Höhe von rund 670 Euro aufgeführt.

Anwalt behält Abschlags­zahlung ein

Was dann geschah, findet Bloch unver­schämt. Im März 2021 erhielt sie ein Schreiben der Kanzlei Pforr. Darin heißt es, der Insolvenz­verwalter der Pim Gold GmbH habe eine erste Abschlags­zahlung auf Blochs Forderung in Höhe von rund 3 000 Euro vorgenommen. Das Geld behalte die Kanzlei Pforr aber als Abschlags­zahlung auf das Anwalts­honorar voll­ständig ein.

Blochs Beschwerde, dass sie über derlei hohe Gebühren nie aufgeklärt worden sei, weist die Kanzlei Pforr zurück. Gleich­zeitig teilt diese mit, dass ihr zusätzlich 2 700 Euro Honorar zustünden, sollte aus der Insolvenzmasse weiteres Geld fließen. Alles in allem hat sich Blochs Schaden durch das Hilfs­angebot der Kanzlei Pforr weiter erhöht.

Kritik an nicht trans­parenter Kostenbe­lehrung

Bloch hat ihren Fall Rechts­anwalt Jan Reimer aus Hamburg vorgelegt. Reimer kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die Kanzlei „deutlich mehr abrechnet als zuvor vereinbart“ und „der in Ansatz gebrachte Gebühren­rahmen unan­gemessen hoch ist“. Mit „minimalem Kosten­aufwand“ habe das nichts zu tun.

Anwalt Thomas Pforr hätte von vorn herein klar gewesen sein müssen, dass seine Gebühren­rechnung zurück­geholtes Geld aufzehren oder gar über­steigen könne, kritisiert Reimer und spricht „vom Verfolgen eines wirt­schaftlich sinn­losen Ziels “ sowie einer „unzu­reichenden und nicht trans­parenten Kostenbe­lehrung“.

Anlegerin erwägt Schaden­ersatz­klage

Pforr wäre deshalb im Rahmen seiner vorvertraglichen Aufklärungs­pflichten verpflichtet gewesen, Bloch konkret vor Augen zu führen, dass nur ein geringer Erfolg eintreten könne und dieser in keinem Verhältnis zu den dann „unver­hält­nismäßig hohen anwalt­lichen Kosten“ stehen würde.

Während Bloch nun erwägt, die Pforr Rechts­anwälte & Kollegen auf Schaden­ersatz zu verklagen, weist Pforr die Vorwürfe zurück. Seine Kanzlei sei mit ihrer Tätig­keit „erheblich in Vorleistung gegangen“. Zunächst hätten Geschädigte sich über die IG Pim Gold günstig informieren und danach durch die Beauftragung seiner Kanzlei recht­liche Betreuung und Vertretung in Anspruch nehmen können, ohne mit dem Honorar in Vorleistung treten zu müssen. Pforr verweist auf seine enge Zusammen­arbeit mit dem Insolvenz­verwalter. Die 0,5 Gebühr, mit der Bloch geködert wurde, gelte aus Pforrs Sicht nur für den Fall, dass es keine Auszahlungen aus der Insolvenzmasse gegeben hätte.

PWB auf Warn­liste

Ärger mit massenhaften Rund­schreiben haben auch PWB Rechts­anwälte und Kilian Rechts­anwälte, beide aus Jena, bei Geschädigten ausgelöst. Während Kilian Rechts­anwälte Geschädigte der S&K-Gruppe anschrieb, wendete sich PWB an Anleger der 2014 insolvent gewordenen Wind­kraft­firma Prokon GmbH (heute Prokon e. G.).

Unser Leser Manfred Müller*, der bei Prokon Geld verloren hat, erhielt gleich zwei Rund­schreiben der PWB. Im zweiten heißt es, er habe auf den Aufruf, Informations-und Staats­haftungs­ansprüche geltend zu machen, noch nicht reagiert. Das habe eine Prüfung seiner Akte ergeben. Müller hat dies auch nicht vor. Er weiß aus Finanztest, was von dem PWB-Rund­brief unter der Über­schrift „Insolvenz der Prokon GmbH – Vater Staat soll zahlen!“ zu halten ist. PWB steht bereits seit 2016 wegen ihres umstrittenen Vorgehens in verschiedenen Anlegerfällen auf der Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest.

Das PWB- Rund­schreiben suggeriert, dass die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) bei der Prokon GmbH versagt habe und dafür haften müsse. Geschickt weist PWB-Anwalt Philipp Wolfgang Beyer auf eine in „einem vergleich­baren Fall­komplex im Mai 2020“ gegen die Bafin rechts­kräftig gewonnene Klage hin und empfiehlt, „auf diesen Erfolgen aufzubauen“.

Jeder Kläger soll 498 Euro zahlen

Die Teil­nahme an einem Sammel­verfahren gegen die Bafin über einen Prozess­finanzierer betrage für jeden Anleger einmalig nur 498 Euro. Dafür soll eine Prozess­finanzierungs­gesell­schaft „im Anschluss an das Auskunfts­verfahren, ermittelte Staats­haftungs­ansprüche“ geltend machen. Sollte sie erfolg­reich sein, behalte sie 30 Prozent aller Erlöse ein.

Eine gute Verdienst­quelle für PWB-Anwalt Beyer, der selbst Prokon-Anleger ist, und so an Adressen von Tausenden Geschädigten heran­kam, die er dann anschreiben konnte.

Sammel­verfahren als Einnahme­quelle

Auch Matthias Kilian von Kilian Rechts­anwälte nutzt „Sammel­verfahren gegen den Staat“ als Einnahme­quelle. Dafür schreibt er Geschädigte der S & K-Gruppe an. Weil er bereits eine Klage gegen den Staat rechts­kräftig gewonnen habe, bewerte er die Erfolgs­aussichten als „sehr positiv“. Hier sollen Anleger sich für einmalig nur 490 Euro am Sammel­verfahren beteiligen.

Auskunfts­klage bringt keinen Schaden­ersatz­anspruch wegen Amts­haftung

Es ist aber unwahr­scheinlich, dass Anleger eine Auskunfts­klage – also die Heraus­gabe von Informationen nach dem Informations­frei­heits­gesetz – weiter­bringt. Denn eine gewonnene Auskunfts­klage bringt keinen Schaden­ersatz­anspruch wegen Amts­haftung. Doch das verschleiert sowohl Beyer als auch Kilian geschickt.

Vielmehr tun beide so, als ob die Bafin schuld an den Verlusten der Anleger sei. „Wenn ich vom Staat geschädigt wurde, soll Vater Staat auch zahlen!“, heißt es plakativ auf einem Antwort­bogen, mit dem Anleger sich am Sammel­verfahren beteiligen sollen.

Bafin musste noch nie zahlen

Finanztest hat bei der Bafin nachgefragt. Zwar habe die Bafin in einigen Rechts­streiten Informationen zur Verfügung stellen müssen. Sie sei aber „noch nie zu Schaden­ersatz an Anleger aufgrund einer Amts­haftungs­klage“ verurteilt worden, teilt Bafin-Sprecherin Dominika Kula mit.

Da die Bafin im öffent­lichen Interesse tätig sei, ,,sind Amts­haftungs­ansprüche von Anlegern beaufsichtigter Unternehmen gegen­über der Aufsicht gesetzlich ausgeschlossen“, erklärt Kula. Unternehmen wie die Pim Gold GmbH, Prokon oder P&R „standen zu keinem Zeit­punkt unter der Aufsicht der Bafin“. Auch dürfe die Bafin keine Unternehmen beaufsichtigen, deren Aufsicht ihr nicht gesetzlich über­tragen worden sei. Einige Anwälte verwechselten die Prospekt­pflicht, die bei einigen Unternehmen bestand, mit Aufsichts- und Eingriffs­befug­nissen, so Kula.

Klage eines P&R-Anlegers gescheitert

Kulas Erklärung deckt sich mit einem Urteil des Ober­landes­gerichts Frank­furt am Main, das 2020 die Klage eines Kunden der insolventen Containerfirma P&R abwies (Az. 1 U 83/19, Revision nicht zugelassen). Die Bafin sei in öffent­lichem Interesse tätig. Anlegern stehe kein Anspruch aus Amts­haftung oder europarecht­licher Staats­haftung zu.

Dürftige Erfolgs­aussichten bei Wirecard

Selbst im Fall Wirecard erscheinen die Erfolgs­aussichten eher dürftig, obwohl hier anders als bei Pim Gold oder Prokon wenigs­tens ein Teil des Konzerns unter Bafin-Aufsicht stand und es einen Unter­suchungs­ausschuss gibt.

Im PWB-Schreiben finden sich kaum Hinweise, dass massenhaft Geld für eine Auskunfts­klage einge­sammelt wird, die nur bei Erfolg eventuell zu einer Schaden­ersatz­klage führt. Ein schlechtes Geschäft für Prokon-Geschädigte, für die nur zählt, ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Anwälte verteidigen sich

Wir haben die Kanzleien PWB, BKR, Kilian Rechts­anwälte und Pforr Rechts­anwälte & Kollegen zu den Fällen befragt. Sie haben uns mehr­seitige Rechts­ausführungen geschickt und ihre Vorgehens­weise verteidigt. Sie erklärten uns unisono, warum ihr Vorgehen recht­lich in Ordnung ist und im Interesse ihrer Mandanten liegt.

Geschädigte wie das Ehepaar Schuster oder Luise Bloch sehen das anders. Ihr Schaden hat sich – Stand heute – durch die anwalt­liche Vertretung noch erhöht. Genauso wie die der vielen Prokon-Sammelkläger. Deren Aussichten, Schaden­ersatz vom Staat zu erhalten, dürften bei null liegen.

*Name von der Redak­tion geändert

**Klar­stellend geändert am 27. August 2021

Check­liste: Anhalts­punkte für unsaubere Akquise

Rund­schreiben. Gewinnen Anwälte über Anschreiben möglichst viele Anle­gerinnen und Anleger für eine Sammelklage, bringt ihnen das eine Menge Honorare. Wegen der großen Zahl der Fälle kann die indivi­dualisierte Behand­lung eines Falls dabei leicht auf der Strecke bleiben und ein Anleger Nachteile erleiden.

Interes­senkonflikt. Bei Anwälten, die mit Vermitt­lern oder Beratern zusammen­arbeiten, ist Skepsis angebracht. Sie handeln häufig aus finanziellem Interesse, um an möglichst viele Adressen von Geschädigten zu kommen. Als Gegen­leistung vereinbaren sie oft, Ansprüche etwa wegen fehler­hafter Beratung durch Vermittler und Berater nicht geltend zu machen.

Masse­verfahren. Vorsicht bei Anwälten, die Hunderten Anlegern Masse­verfahren empfehlen. Im Fall einer süddeutschen Kanzlei hat der Bundes­gerichts­hof zahlreiche Güte­anträge zur Hemmung der Verjährung nicht anerkannt, weil sie keine genauen Angaben zum jeweiligen Einzel­fall enthielten (BGH, Az. III ZR 189/14, Az. III ZR 191/14, Az. III ZR 198/14 und Az. III ZR 227/14).

Sammelklage. Mit Sprüchen wie „derStaat hat Schuld, der Staat muss zahlen“ wird Anlegern in massenhaft verschickten Rund­schreiben suggeriert, dass sie ihren Schaden ersetzt bekommen. Dazu sollen sie an kostengüns­tigen Sammel­verfahren teilnehmen. Im ersten Schritt soll der Staat auf Auskunft verklagt und im zweiten Schritt geprüft werden, ob die Auskünfte Staats­haftungs­ansprüche recht­fertigen. Da dies bisher nie der Fall war, handelt es sich eher um Geld­schneiderei als um ein Hilfs­angebot.

Verjährung. Wenn Anwälte zum schnellen Handeln drängen, weil die Sache sonst verjährt, ist das ein Warn­signal. Anleger sollten klären, ob tatsäch­lich Verjährung droht.

Rechts­schutz. Erklären Anwälte, dass die Rechts­schutz­versicherung die Kosten für einen Fall über­nimmt, sollten Anle­gerinnen und Anleger sich das schriftlich geben lassen.

Gebühren. Windige Anwälte sprechen in ihren Schreiben gern von geringen Gebühren. Anleger sollten vorab auf einer genauen Kosten­aufstellung bestehen.

Insolvenz. Einige Anwälte suggerieren, dass Anleger einen Anwalt benötigen, um Schäden beim Insolvenz­verwalter anzu­melden. Diese können ihre Forderung jedoch selbst beim Insolvenz­verwalter anmelden.

3

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • BIN-X am 13.05.2022 um 13:43 Uhr
    Insolvenzverwalter und Zukunft ein Wiederspruch?

    Diese Berichte über Anlageskandale wie ProKon, Wirecard u. Insolvenzverwalter lassen doch langsam (ver-)zweifeln: Wem kann man noch trauen? Gibt es keine (Kaufmanns-) Ehre mehr? Verliert Deutschland den Anschluss an die Zukunft? Ich habe ein Beispiel erlebt anlässlich der Bestellung eines sogenannten BioHybrid eBikes. Tolles, modernes, zukunftsweisendes Produkt! Bestellt, angezahlt und dann sollte es eigentlich Ende letzten Jahres geliefert werden. Doch statt dem Bike kam eine E-Mail mit Verweis auf eine in Nürnberg-Erlenstegen ansässige Kanzlei mit Nennung von Ansprechpartnern und Durchhalteparolen nach dem Motto "es werden Investoren gesucht". Hat mich an den Sion erinnert. Deshalb telefonische Kontaktaufnahme. Anruf wurde von der Kanzlei zwar angenommen, aber nicht beantwortet, per E-Mail - ebenfalls nicht beantwortet. Heute erreicht man weder unter der Internetadresse von biohybrid.com noch über die Anwaltskanzlei hilfreiche Antworten. Als wenn es am Geld scheitern würde?

  • fritzjanke am 01.03.2022 um 12:07 Uhr
    Justizmafia

    Ich benötigte wegen Streitigkeite 5 Rechtsanwälte .Am Bau meines Hauses und Ärztefehler zum Schaden meiner Gesundheit und alle waren Betrüger .Die Verfahren am Bau dauerten 11 Jahre und die wegen Gesundheitsschaden 10 Jahre das erst eingestellt wurde nach dem mein Anwalt verstorben war .Nur 1 Anwalt mußte wegen Betrug etwas bezahlen .

  • Till_Wollheim am 15.09.2021 um 16:33 Uhr
    Der Fall Wirecard ist nicht vergleichbar!

    Im Falle Wirecard hatte die BaFin sehr wohl eine Eingriffspflicht - die sie bekannter weise auch wahrgenommen hat, nur leider in der entgegengesetzten Stoßrichtung. Damit hat sie § 4 Abs 4 FinDAG verwirkt und haftet. Wer mit einem Prozessfinanzierer und einer seriösen Kanzlei zusammenarbeitet kann kein Geld verlieren, hat aber das doppelte Netz dass sowohl der Anwalt als auch der Finanzierer die Erfolgsaussichten prüft. Im falle BaFin liegen einige sehr hochrangige Gutachten vor, die eine Haftung der BaFin bejahen. Sekundär zu Wirecard und EY.
    Und dann kommt dazu noch dies: Staatshaftung für fehlerhafte Aufsicht im Bereich des Kapitalmarktes
    https://edoc.hu-berlin.de/bitstream/handle/18452/16639/benighaus.pdf?sequence=1&isAllowed=y
    Warum wird denn versucht Akten zu verheimlichen ?