Die Webseiten top10-Anlagen.de und gruen-investment.com versprechen Top-Festgelder – allerdings ohne Genehmigung der Bafin. Sie benutzen zudem eine fremde Identität.
Dubioser Anbieter
Die Seiten top10-Anlagen.de und gruen-investment.com ähneln vom Aufbau anderen Seiten, die wir bereits auf unsere Warnliste setzen mussten. Daher gilt: Um top10-Anlagen.de sowie gruen-investment.com sollte man einen Bogen machen. Sie versprechen mit Festzinsanlagen unrealistische Renditen. Um ein konkretes Angebot zu erhalten, müssen sich Anlegerinnen und Anleger registrieren.
Falsche Firma
Allerdings sollten sie das besser lassen, denn top10-Anlagen.de nennt im Impressum eine „Brillant brillant 3759 GmbH“, was auffällig ist, weil eine solche Firma nicht existiert. Wahrscheinlich handelt es sich um einen Tippfehler – ebenso ein Warnsignal –, denn tatsächlich gibt es eine „Brillant 3759. GmbH“. Eine „Brillant 3759. GmbH“ steht bei gruen-investment.com im Impressum – auch hier sollen sich Kunden für weitere Infos zu Geldanlagen anmelden. Der Name lässt darauf schließen, dass es sich dabei mutmaßlich um eine reine Firmenhülle handelt, die von einem Dienstleister für Vorratsgesellschaften aufgesetzt wurde. Der Dienstleister und die „Brillant 3759. GmbH“ haben mit den beiden Websites nichts zu tun. Die Webseitenbetreiber haben die „Brillant 3759. Gmbh“ zwar ins Impressum gesetzt, jedoch handelt es sich um einen Fall von Identitätsdiebstahl. Deswegen hat der Dienstleister inzwischen Strafanzeige erstattet.
Falsche E-Mail
Auf angegebene E-Mails im Impressum der beiden Seiten kamen nach Anfragen von Finanztest Fehlermeldungen. Wegen falscher Angaben und fehlender Zulassung nehmen wir die Webseiten auf unsere Warnliste Geldanlage. Seriöse Zinsangebote finden Sie in unseren Produktfindern zu Tagesgeld und Festgeld.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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