Tiere kaufen Ein Haustier kaufen – so gehen Sie es richtig an

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Tiere kaufen - Ein Haustier kaufen – so gehen Sie es richtig an

Zusammenleben. Ein Haustier zu kaufen ist eine wichtige Entscheidung. Eine gute Vorbereitung ist das A und O. © Getty Images / Chalabala

Statt in Zoohand­lungen werden Hund, Katze heute oft online angeboten – über Züchter und Privatleute. Stiftung Warentest erklärt die Rechts­lage, wenn Sie ein Tier kaufen.

Deutsch­land ist ein Haustier­land. Rund 34,7 Millionen Hunde, Katzen, Kanin­chen, Meer­schweine und andere Fell­tiere lebten 2022 in 24 Prozent alles Haushalte. Dazu kommen Millionen Ziervögel, Zier­fische und Exoten wie Leguane, Geckos oder Vogelspinnen. Außerdem halten die Deutschen etwa 1,3 Millionen Pferde. Seit Jahren in der Beliebtheit ganz vorne liegen Hunde und Katzen, deren Anzahl seit der Jahr­tausend­wende permanent gestiegen ist. Gab es im Jahr 2000 noch 6,8 Millionen Katzen und 5 Millionen Hunde, so waren es im Jahr 2022 rund 15,2 Millionen Katzen und 10,6 Millionen Hunde.

Wer sich auf das Leben mit einem Tier einlässt, sollte zunächst das Für und Wider abwägen und den Kauf gut planen. Hund oder Kleintiere wie Häschen können sich als krank oder verhaltens­gestört erweisen und auf ihre neuen Besitzer oder andere Tiere losgehen. Auch können Besuche beim Tier­arzt, -heilpraktiker oder Hundeflüsterer teuer werden. Die Expertinnen der Stiftung Warentest geben Tipps für den Tierkauf.

Grund­voraus­setzungen für einen erfolg­reichen Tierkauf

Damit Mensch und Tier später viel Freude miteinander haben, sollte ein Käufer

  • einen guten Händler oder Züchter wählen, der auch den Tier­schutz im Blick hat,
  • den Zierkauf gerade bei Pferden und Hunden vertraglich absichern und
  • schnell reagieren, wenn sich Tiere nach dem Kauf als krank erweisen.

Tiere kaufen aus dem Internet

Früher war es üblich, Tiere in Zoohand­lungen oder bei Züchtern in der Nach­barschaft zu kaufen. Heute wählen Tierkäufer meist einen anderen Weg, um an einen tierischen Mitbewohner zu kommen: Sie klicken sich durchs Internet.

Unzäh­lige Haustiere auf der Webseite Klein­anzeigen

Das Angebot an online gehandelten Tieren ist riesig. Allein auf der Internetplatt­form Klein­anzeigen erscheinen unter dem Such­begriff „Welpen“ mehr als 12 000 Einträge, unter dem Begriff „Katzen“ mehr als 140 000. Mit dabei sind zwar auch Online­anzeigen für Hundeleinen und Kratzbäume, die Zahl der angebotenen Tiere ist dennoch über­wältigend. Die Anzeigenfotos mit kuller­äugigen Welpen und flauschige Kätz­chen sind es auch. Beschrieben werden die Tiere als „wunderschön“, „rein­rassig“ oder als „kleine Woll­nasen“. Dass Tierfreunde bei so einem Anblick dahin­schmelzen: verständlich.

Unser Rat

Auswahl. Wichtig ist, dass Sie zunächst genau abwägen, welches Tier zu Ihnen und Ihren Lebens­umständen passt. Emotionen sollten dabei möglichst außen vor bleiben. Der Anblick von Tier­kinder-Fotos im Internet, von Welpen beim Züchter oder von einsamen Katzen im Tierheim veranlasst viele zu Spontan­käufen.

Seriös. Ob ein Tierhändler oder Züchter liebevoll mit seinen Tieren und deren Nach­wuchs umgeht, können Sie nur vor Ort erkennen. Die Tiere sollten gesund und zufrieden wirken und genügend Platz haben. Die Mitgliedschaft in einer anerkannten Züchter­ver­einigung ist meist ebenfalls ein gutes Zeichen.

Tierheim. Möglich ist es auch, ein Tier aus einem Tierheim zu adoptieren. Richten Sie sich hier aber darauf ein, dass das viel Vorlauf braucht.

Krank. Wird Ihr Haustier in den sechs Monaten nach dem Kauf krank, dann informieren Sie umge­hend den Züchter oder Verkäufer. Er muss dafür sorgen, dass das Tier behandelt wird. Wenn die Zeit drängt, können Sie auch gleich einen Tier­arzt aufsuchen. Der Verkäufer muss die Kosten für die Behand­lung später über­nehmen. Ausgenommen davon sind frische Verletzungen, Erkältungen oder Durch­fall.

Kauf­preis. Stellt sich heraus, dass Ihr Tier nicht die vereinbarten Eigenschaften hat, können Sie unter Umständen nach­träglich den Kauf­preis mindern. Dazu müssen Sie aber beweisen, dass Ihnen wissentlich ein mangelhaftes Tier verkauft wurde.

Weiterverkauf. Nach dem Kauf ist das Tier Ihr Eigentum, damit dürfen Sie es auch weiterverkaufen. Bei wert­vollen Tieren bestehen Züchter jedoch mitunter auf einer besonderen Vertrags­klausel, die das verbietet.

Trennung. Geht eine Part­nerschaft zu Bruch, gibt es manchmal Streit, bei wem das Tier künftig lebt, teil­weise bis vor Gericht. Sinn­voll ist es, vorab schriftlich fest­zulegen, wer das Tier im Falle einer Trennung behält und wie Unterhalt und Umgang geregelt sind.

Kaum Schutz vor Geschäftemachern

Doch keiner sollte sich von den niedlichen Fotos und Beschreibungen zu einem vorschnellen Kauf hinreißen lassen. Für Laien ist es schwierig, fest­zustellen, ob hinter den Anzeigen ein liebevoller Züchter oder ein skrupelloser Geschäftemacher steckt. Über Herkunft und Gesund­heits­zustand sagen die Fotos nichts, Papiere wie Impf­scheine und Ahnen­tafeln, die beim Kauf übergeben werden, sind manchmal Fälschungen.

Illegaler Welpen­handel

Das Bundes­ministerium für Ernährung und Land­wirt­schaft warnt derzeit vor illegalem Welpen­handel. Die Tiere werden in Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn unter sehr schlechten Bedingungen gezüchtet und oft krank verkauft. Sie leiden unter schweren Virus­erkrankungen wie Staupe oder Parvovirose und müssen einge­schläfert werden. Immer wieder bekannt werden auch Fälle von illegalen Importen von Rassekatzen.

Vertraglich absichern

Selbst wenn die Tiere gesund und munter sind und die Verkäufer einen soliden Eindruck machen – es ist immer sinn­voll, sich als Käufer den Kauf von Hund, Katze oder Hamster vertraglich abzu­sichern. Das ist umso wichtiger, da Internet­seiten lediglich als Vermitt­lungs­platt­form fungieren und niemals für den Kauf haften.

Nicht jeder darf jedes Tier verkaufen

Für den Handel mit Wirbeltieren, zu denen Säugetiere, Vögel, Fische, Reptilien und Amphibien gehören, gibt es in Deutsch­land recht­liche Vorgaben. Sie regeln vor allem die Haltung vor dem Verkauf und schreiben vor, dass den Tieren genügend Futter, Platz und Auslauf zur Verfügung gestellt werden muss. In der Theorie klingt das besser, als es in der Praxis zum Teil umge­setzt wird.

Tierhändler brauchen Genehmigung des Veterinär­amts

Tier­schutz­ver­eine beklagen immer wieder die Haltung in einigen Zoohand­lungen und Baumärkten. Jung­tiere werden dort zu früh von ihren Müttern getrennt und wochen­lang Kunst­licht ausgesetzt. Sie leiden nicht selten unter zu wenig Platz im Gehege. Das Tier­schutz­gesetz schreibt außerdem vor, dass gewerb­liche Tierhändler oder Züchter eine Genehmigung des zuständigen Veterinär­amts brauchen. Besondere Rege­lungen gelten für den Hunde­verkauf, denn hier ist noch zusätzlich die Tier­schutz-Hunde­ver­ordnung gültig. Sie schreibt unter anderem vor, dass junge Hunde frühestens im Alter von acht Wochen von ihren Müttern getrennt werden dürfen. Haupt­berufliche Züchter müssen für je zehn Zucht­hunde einen Tier­pfleger anstellen.

Futter, Streu, Versicherung, Spenden

Nach dem Kauf brechen die Investitionen rund ums Haustier keineswegs ab. Ein erheblicher Kosten­faktor sind die Tier­arzt­kosten. Hundekrankenversicherungen und Katzenkrankenversicherungen können vor ausufernden Kosten schützen. Wie Sie über die Futterkosten Geld sparen und trotzdem für gesunde Ernährung sorgen, erfahren Sie in unseren Berichten über Hundefutter und Katzenfutter mit den Test­ergeb­nissen der Stiftung Warentest. Hundehalter benötigen unbe­dingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, denn Schäden durch ihre Vier­beiner sind über die Privathaftpflichtversicherung nicht abge­deckt. Noch mehr Infos finden Sie auf unseren Themen­seiten Katze und Hund.

Sie haben ein Herz für Tiere, möchten aber nicht unbe­dingt mit ihnen zusammenleben? Auch Spenden können viel Gutes bewirken. Wir haben ermittelt, welche Tierschutzorganisationen wirt­schaftlich mit den ihnen anver­trauten Spendengeldern umgehen.

Was einen guten Züchter ausmacht

Verbands­mitgliedschaft. Eine Art Gütesiegel für Züchter ist die Mitgliedschaft in Vereinigungen wie dem Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) oder dem Deutschen Edelkatzenzüchter-Verband (DEKZV). Doch das ist nur ein Kriterium: Hobby­züchter ohne Verbands­mitgliedschaft gehen oft ebenfalls gut mit ihren Tieren und deren Nach­wuchs um.

Trans­parent und seriös. Hinweise, ob ein Züchter oder ein Zoofach­geschäft seriös arbeiten, gibt es oft bereits am Telefon. Gute Züchter würden Tiere niemals einem möglichen Käufer aufschwatzen. Sie geben Tipps zu Ernährung und Verhalten und erkundigen sich nach den Bedingungen, unter denen das Tier später gehalten wird. Noch wichtiger ist der Besuch vor Ort. Die Räume oder Anlagen, in denen die Tiere gehalten werden, sollten sauber und groß­zügig geschnitten sein. Seriöse Züchter lassen es zu, dass Käufer mehr­mals vorbeikommen, ehe sie ein Tier mit nach Hause nehmen.

Keine Dumping­preise. Stutzig machen sollten Käufer Dumping­preise. Rassehunde aus seriöser Zucht kosten in Deutsch­land meist mehr als 1000 Euro, Rassekatzen mehr als 600 Euro – bei besonders beliebten Rassen werden teils deutlich höhere Preise verlangt. Wenn Tierhändler Hunde oder Katzen aus dem Kofferraum oder auf Märkten verkaufen, heißt es nicht nur: Finger weg! Solche Fälle sollten umge­hend bei der Polizei oder beim Veterinär­amt gemeldet werden.

Händler haften beim Verkauf von Hund oder Katze

„Auch wenn es Besonderheiten gibt, recht­lich gesehen ähnelt der Kauf eines Hundes dem eines Fernsehers oder eines Autos“, sagt der Anwalt und Tier­rechts­experte Andreas Ackenheil aus Mainz. So gilt beim Kauf von Tieren und Sachen gleichermaßen das Gewähr­leistungs­recht: zwei Jahre ab dem Kauf. Tierfreunden kommt die Formulierung meist herz­los vor: In der Recht­sprechung werden Haus- und Nutztiere wie Kühe als „lebende Sachen“ bewertet. Haltung oder Trans­port sind durch das Tier­schutz­gesetz geregelt, doch wenn es um den Verkauf geht, sind Tiere Gebrauchs­güter. „Der Handel mit Tieren fällt unter das Gewähr­leistungs­recht. Die Verkäufer haften zwei Jahre ab Kauf für alle Mängel, die sie verantworten. Das bedeutet auch: Kunden können in dieser Zeit mögliche Mängel reklamieren“, sagt Andreas Ackenheil.

Weniger juristische Vorgaben für den privaten Tier­handel

Dass Privatleute ihren Hund oder einen Wurf Kätz­chen weiterverkaufen, ist ebenfalls erlaubt. Doch Vorsicht: Für den privaten Tier­handel gibt es weniger juristische Vorgaben. Privatleute dürfen beim Tier­verkauf die Haftung vertraglich ausschließen. Das ist für sie sinn­voll, um spätere Forderungen abzu­wehren. Bei gewerb­lichen Züchtern und Händ­lern haben Tierkäufer deshalb mehr Sicherheit.

Anspruch auf ein „mangelfreies“ Tier

Für Käufer heißt das Gewähr­leistungs­recht, dass sie Anspruch auf ein „mangelfreies“ Tier haben. Mangelfrei heißt meist nur, dass es gesund sein muss. Anders ist das bei Tieren, die zu Zucht- oder Sport­zwecken verkauft werden. Ein vermeintliches Spring­pferd, das beim Anblick von Hinder­nissen scheut, hat aus juristischer Sicht einen Mangel, genau wie die Zucht­hündin, die alle Rüden wegbeißt. Das Bürgerliche Gesetz­buch (BGB) schreibt vor, dass Käufer dem Verkäufer zunächst die Möglich­keit geben müssen, den Mangel zu beseitigen. Bei Tieren könnte das zum Beispiel heißen: Der Verkäufer muss dafür sorgen, dass eine Katze mit Wurmbefall einer erneuten Wurmkur unterzogen wird.

Krankheit umge­hend melden

Wird ein Tier nach der Über­gabe krank, dann sollten Käufer das dem Züchter oder Verkäufer umge­hend melden. Der wiederum muss dafür sorgen, dass das Tier behandelt wird. Doch das kann manchmal zu lange dauern: Wenn Gefahr im Verzug ist oder der Verkäufer weit entfernt lebt, dürfen Neubesitzer sofort einen Tier­arzt einschalten. Der Verkäufer muss später die Kosten für die Behand­lung über­nehmen. Ausgenommen davon sind Erkrankungen, die sich die Tiere bei ihren neuen Besitzern zuziehen. Dazu gehören Erkältungen, Verletzungen und Durch­fall.

Tierkäufe vor Gericht

Wenn ein Tierkauf schief­geht und vor Gericht landet, werden oft Gutachter einge­schaltet. Oft geht es um die Frage: Wussten die Verkäufer, dass das Tier krank oder verhaltens­auffäl­lig war? Falls ja müssen sie für den Tier­arzt und mögliche Folge­kosten aufkommen

Beispiel 1: Bei einem Prozess im April 2017 wurden einer Frau aus Dort­mund 16 000 Euro Schmerzens­geld und Schaden­ersatz zugesprochen. Die Mitarbeiter des Tierheims hatten ihr versichert, ein Kater namens Lobo sei „lieb und verschmust“. Die Frau zahlte 50 Euro Schutz­gebühr und nahm ihn nach Hause. Dort war der Kater hoch­aggressiv und verbiss sich in ihren Unter­arm. Die Frau erlitt eine Blut­vergiftung, war acht Monate krank­geschrieben und leidet jetzt an einer dauer­haften Behin­derung. Während des Prozesses konnte nachgewiesen werden, dass das aggressive Verhalten im Tierheim bekannt war.

Beispiel 2: Im Mai 2017 wurde der Fall der Mops­hündin Ronja vor dem Land­gericht Ingol­stadt verhandelt. Nach Monaten zeigte sich, dass sie einen rassetypischen Gendefekt hatte, der einen Wasser­kopf und andere Krankheiten verursachte (Az. 33 O 109/15). Das Gericht urteilte, dass die Züchterin nichts von dem Gendefekt wusste und den halben Kauf­preis von 1 400 Euro zurück­zahlen muss, weil das Tier mangelhaft war. Auf den Tier­arzt­kosten von mehr als 5 500 Euro bleiben die Besitzer aber sitzen.

Beispiel 3: Das Amts­gericht München wies im Mai 2022 die Klage einer Berlinerin gegen einen Münchner Tier­schutz­ver­ein ab. Die Frau hatte einen vier Monate alten Hundewelpen aus einer rumä­nischen Auffang­station bei sich aufgenommen. Vor der Über­gabe informierte der Verein sie, dass durch Reisestress, Futter­umstellung, Klimawechsel oder durch nicht erkannte Krankheiten Tier­arzt­kosten entstehen können. Außerdem sei es möglich, dass Verhaltens­auffäl­ligkeiten und Probleme mit der Stuben­reinheit auftreten. Als sich der Hund tatsäch­lich verhaltens­auffäl­lig zeigte – er rannte durch die Wohnung, knabberte Tapeten und Möbel an –, gab die Frau ihn in einer Pfle­gestelle ab. Ihre Kosten wie Vermitt­lungs­gebühr, Hundetraining, Tier­arzt­rechnungen und Tier­arzt­rechnungen in Höhe von rund 615 Euro wollte sie von dem Tier­schutz­ver­ein erstattet haben. Das Gericht lehnte das ab, da es Verhalten und Gesund­heits­zustand des Hundes als erwart­bar einstufte (Az. 91 C 10476/21).

Beispiel 4: Ein Urteil des Land­gerichts Lübeck vom März 2024 stellt klar, wie wichtig es ist, nach einem Kauf zunächst Verkäuferin oder Verkäufer über eine Tierkrankheit zu informieren. Eine Frau hatte zwei Katzen gekauft und zu Hause fest­gestellt, dass die Tiere krank waren. Sie ging an mehreren Tagen zum Tier­arzt und wollte, dass die Verkäuferin ihr die Behand­lungs­kosten erstattet. Das Gericht verneinte den Anspruch. Die Frau hätte der Verkäuferin eine Frist setzen müssen, während der sie sich um die Gesundung der Katzen hätte kümmern können (Az. 14 S 92/21).

Auf den Vertrag kommt es an

Was bei einem Tier im juristischen Sinn ein Mangel ist, hängt auch von den Vereinbarungen im Kauf­vertrag ab. Das kann eine Krankheit sein, eine schwere Verhaltens­auffäl­ligkeit oder Unfrucht­barkeit bei Zucht­tieren. Das Gewähr­leistungs­recht regelt, dass in den ersten sechs Monaten nach der Über­gabe der Verkäufer beweisen muss, dass das Tier beim Verkauf mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er einen Teil des Kauf­preises oder sogar den ganzen Preis erstatten. Hat der Verkäufer den Mangel verschuldet, zum Beispiel durch falsche Haltung, muss er möglicher­weise auch Schaden­ersatz zahlen. „Ich rate immer dazu, einen Kauf durch einen schriftlichen Vertrag zu regeln“, sagt Andreas Ackenheil. „Werden Tiere während eines Ausland­sauf­enthalts oder einer Krankheit Bekannten über­lassen, sollte ein Pflege- oder Verwahrungs­vertrag für recht­liche Sicherheit sorgen.“

Rück­gabe wegen Mängeln eher selten

Nach sechs Monaten kommt es zur Beweislastumkehr: Ab dann muss der Käufer beweisen, dass die Krankheit nicht erst in seiner Obhut entstanden ist. In den zwei Jahren nach dem Kauf können Käufer ein Tier mit nachgewiesenem Mangel sogar zurück­geben und ein neues verlangen. „Doch das scheitert meist an der Realität. Züchter sind nur selten in der Lage, ein vergleich­bares Tier zur Verfügung zu stellen. Meist besteht auch schnell eine enge Bindung zwischen Mensch und Tier“, sagt Andreas Ackenheil. „Deshalb macht kaum ein Tierfreund von diesem Recht Gebrauch.“

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.04.2024 um 13:24 Uhr
    Download Artikel

    @marcla: Das PDF ist richtig hinterlegt. Die Online-Artikel stellen kein 1:1 - Abbild eines Artikels dar, der in Print veröffentlicht wurde.

  • marcla am 26.04.2024 um 19:30 Uhr
    Download entspricht nicht dem Artikel!

    Siehe Titel!

  • Gelöschter Nutzer am 16.11.2022 um 20:39 Uhr
    Die Crux an der Geschichte

    Der Artikel gibt eine gute Zusammenfassung und einen tollen Überblick über das Thema. Lob hier an die Stiftung Warentest. Gerade die Punkte die im Artikel genannt werden, wie eine sehr ausführliche Überprüfung des neuen Halters und auch dass in manchen Fällen der Halter nur Besitzer aber nicht Eigentümer wird, sind maßgebliche Gründe dafür, dass viele Tiere nie aus dem Tierheim heraus ein neues Zuhause finden. Das Ziel dieser Maßnahmen ist sicherlich positiv und richtig. Nur ein guter Wille sorgt eben nicht dafür, dass das Ergebnis auch gut ist. Wenn zukünftige Halter eines Tieres geradezu einen Spießrutenlauf erleben und dann in manchen Fällen nicht mal Eigentum an dem Tier erwerben, ist es wohl kein Wunder, dass viel zu wenig Tiere adoptiert werden. Dann gehe ich als Interessierter eben gleich zu einem Züchter oder bekomme Tiere von privat oder im schlimmsten Fall sogar aus dubiosen Quellen. Das Ergebnis ist dann sehr schnell noch mehr Tierleid.

  • daniel0802 am 14.11.2017 um 11:52 Uhr
    Tierheimtiere

    Hallo Tester,
    wie schön wäre es gewesen neben dem Hinweis: "Überlegt euch genau welches Tier zu euch passt" den Hinweis zu lesen, dass es viele Tiere gibt, die in Tierheimen darunter leiden nicht genug artgerechte Zuwendung bekommen zu können. Wäre das Tierwohl und die Tierliebe nicht die richtige Motivation sich ein Tier anzuschaffen?
    Schönen Gruß, Daniel