Tierhalterhaft­pflicht Alles was Tierhalter wissen müssen

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Tierhalterhaft­pflicht - Alles was Tierhalter wissen müssen

Das wars mit der Auto­antenne. Katze, Kater, Hund, und Pferd verursachen schnell mal einen Schaden. Aber nicht jedes Tier braucht eine eigene Tierhalterhaft­pflicht­versicherung. © Alamy Stock Photo / Imagebroker

Wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Schäden haften. Tierhalter brauchen deshalb Haft­pflicht­schutz. Stiftung Warentest erklärt, wie sie sich gut absichern können.

Von Tieren geht grund­sätzlich eine Gefähr­dung aus. Einfach, weil sie sich eben wie Tiere verhalten. Tierhalterhaftung ist deshalb dem Gesetz nach eine sogenannte Gefähr­dungs­haftung. Ein Hund könnte beispiels­weise plötzlich ins Rad einer Fahr­radfahrerin laufen, eine Katze teure Fische aus dem Nach­barteich angeln, ein Papagei ausbüxen und fremde Vasen umwerfen.

Wer ein Tier hält, muss für dessen Schäden einstehen. Das schreibt das Bürgerliche Gesetz­buch vor. Laut Paragraf 833 ist nämlich „derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, ...daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“. Die Konsequenz: Besitze­rinnen und Besitzer der Tiere haften in solchen Fällen auch dann, wenn sie eigentlich keine Schuld am Schaden trifft und sie immer gut auf ihren Liebling aufgepasst haben. Die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest erklären, wie sie sich für solche Fälle absichern sollten.

Schadens­ersatz und Schmerzens­geld können fällig werden

Richtet ein Tier einen Schaden an, kann dessen Besitzer zu Schmerzensgeld und Schaden­ersatz verpflichtet werden. Beispiels­weise kann es um die Zahlung der Reparatur­kosten gehen, wenn die Katze das Auto der Nach­barin zerkratzt, oder um Schmerzens­geld, wenn der Hund den Post­boten beißt.

Auf einem Schulden­berg bleiben Tierhaltende nicht sitzen, wenn sie die richtige Haftpflichtversicherung haben. Ausführ­liche Informationen rund um den Versicherungs­schutz lesen weiter unten in diesem Text.

Für Nutztiere gibts eine Ausnahme in der Tierhalterhaftung

Geht es um ein Haustier, haften Besitze­rinnen und Besitzer unabhängig von seiner Art. Bei Nutztieren ist das etwas anders. Deren Halter haften nicht, wenn sie beweisen können, dass sie ihre Sorgfalts­pflicht nicht verletzt haben.

Bricht beispiels­weise eine Kuh durch einen gut gesicherten Weidezaun und demoliert ein parkendes Auto, könnte der Wagenhalter auf dem Schaden sitzen bleiben. Als Nutztiere gelten Tiere, mit denen die Besitzer ihren Lebens­unterhalt verdienen sowie Blindenhunde und Dienst­hunde.

Das gilt für Personen, die auf fremde Tiere aufpassen

Wer hin und wieder aus Gefäl­ligkeit mit dem Hund eines Freundes oder einer Nach­barin spazieren geht, haftet in der Regel nicht für Schäden, die der Hund während des Spaziergangs verursacht.

Etwas anderes gilt allerdings, wenn ein Hundehalter mehr­wöchig verreist und die Pflege und Verantwortung für seinen Hund einer anderen Person über­lässt. In diesem Fall könnte der Hundesitter als Tierhüter haften.

Grenzen können fließend sein

Wann genau Personen zu haft­baren Tierhütern werden, ist nicht genau definiert. Wer die Urlaubs­betreuung eines Hundes, einer Katze oder anderen Tieres über­nehmen möchte, muss sich in der Regel dennoch keine Sorgen machen. Das Hüten fremder Tiere inklusive fremder Hunde und Pferde ist meist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Stiftung Warentest: Alles rund ums Haustier

Katze. Vieles, was Sie rund um die Gesundheit Ihrer Katze wissen müssen, finden Sie in unseren Infos zum Katzenfutter und unseren Tests von Katzennassfutter, Katzentrockenfutter und Katzenstreu. Gegen Krankheit versichern? Informationen dazu finden in unserem Test Katzenkrankenversicherung.

Hund. Trocken- oder Nass­futter – oder Barfen? Lesen Sie unsere Infos zum Hundefutter und informieren Sie sich in unseren Tests von Hundefutter, Hundeboxen fürs Auto. Wollen Sie Tier­kosten versichern, lesen Sie unseren Test zur Hundekrankenversicherung.

Haustiere richtig versichern

Wenn ein Schaden entsteht, haften die verantwort­lichen Personen mit ihrem gesamten Vermögen. Im Pechfall kann das den finanziellen Ruin bedeuten. Haft­pflicht­versicherungen schützen vor hohen Schulden: Sie über­nehmen die Kosten.

Katzen und Kleintiere: Privathaft­pflicht­versicherung reicht

Wer eine Katze oder ein Kleintier hält, zum Beispiel ein Kanin­chen, kann sich entspannen. Diese kleinen Vier­beiner sind in der Privathaft­pflicht­versicherung mitversichert. Eine Privathaft­pflicht­versicherung sollte jeder unbe­dingt haben, ganz egal, ob Tierhalter oder nicht. Sehr gute Tarife sind nicht teuer. Privathaft­pflicht-Schutz für die ganze Familie gibt es bereits für weniger als 75 Euro im Jahr.

Tipp: Mit unserem individuellen Vergleich Haftpflichtversicherung der Stiftung Warentest finden Sie die passende Privathaft­pflicht­versicherung.

Hunde und Pferde: Tierhalterhaft­pflicht­versicherung

Bei Anschaffung eines Hundes oder Pferdes reicht die Privathaft­pflicht­versicherung dann nicht mehr. Hier ist eine spezielle Haft­pflicht­versicherung nötig, in manchen Bundes­ländern ist das sogar Pflicht.

Hunde. Je nach Bundes­land gilt für Hunde eine Versicherungs­pflicht. Hundehalter in Meck­lenburg-Vorpommern haben gar keine Versicherungs­pflicht. Wer in Berlin, Hamburg, Nieder­sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen lebt, braucht generell eine Hundehalterhaft­pflicht­versicherung für seine pelzigen Begleiter. In Baden-Württem­berg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz und Sachsen gilt die Pflicht nur für als gefähr­lich einge­stufte Hunde.

Brandenburg hat zum 1. Juli 2024 ein anderes Einstufungs­verfahren für Hunde. Sie werden nun nicht mehr pauschal anhand ihrer Rasse als gefähr­lich einge­stuft. Gleich­zeitig entfallen ist auf diese Weise das generelle Verbot zum Halten gefähr­licher Hunde­rassen. Entscheidend sind jetzt das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Hundehalter. Verpflichtend ist dafür eine Kenn­zeichnung aller Hunde, die älter als acht Wochen sind. Für gefähr­lich einge­stufte Hunde müssen Tierhalter eine Haft­pflicht­versicherung vorweisen.

Achtung: Rasse, Wurfdatum, Farbe Ihres Hundes sowie die Chip­nummer müssen Sie in Brandenburg bis zum 1. Februar 2025 Ihrer örtlichen Ordnungs­behörde mitteilen. Wer sich nicht recht­zeitig meldet, riskiert ein Bußgeld­verfahren. Die Summe kann hoch sein.

Bei der Hundehalterhaft­pflicht­versicherung gibt es große Preis­unterschiede. Unser Vergleich der Hundehaftpflichtversicherung zeigt: Güns­tige Tarife gibt es für unter 50 Euro im Jahr. Teure Tarife kosten das Dreifache. Wichtig ist, dass die Versicherung unseren Finanztest-Grundschutz erfüllt.

Pferde. Pferde­besitzer brauchen eine Pferdehaftpflichtversicherung. Haben Pferd­eigentümer eine Reitbe­teiligung, sollten sie die Personen mit in ihren Vertrag aufnehmen und darauf achten, dass auch Schäden versichert sind, die das Pferd der Reitbe­teiligung zufügt.

Fremde Hunde und Pferde. Wer kein eigenes Pferd oder keinen eigenen Hund besitzt, manchmal aber auf die Vier­beiner von Freunden aufpasst, benötigt keinen eigenen Spezial­tarif. Das Hüten fremder Hunde und Pferde ist in seiner oder ihrer Privathaft­pflicht­versicherung in der Regel mitversichert.

Schlangen, Spinnen, Skorpione: Nur manchmal mitversichert

Rund 1,3 Millionen Terrarientiere leben in deutschen Haushalten. Wer Schlangen, Spinnen oder Skorpione als Haustiere hält, sollte einen Blick ins Klein­gedruckte seiner Privathaft­pflicht­versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solch wilder Kleintiere mitversichert.

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