Das ermittelte Nettoeinkommen fällt niedriger aus als erhofft? Häufig lässt es sich noch ein wenig erhöhen, indem Sie die monatlichen Abzüge reduzieren.
Sie müssen allerdings einplanen, dass Sie an den Beiträgen zur Sozialversicherung nicht vorbeikommen. Nur bei einem regelmäßigen Verdienst bis 520 Euro monatlich (Stand: 2023) können sich Beschäftigte im sogenannten Minijob Abgaben sparen: Die zahlt dann im Regelfall der Arbeitgeber.
Sobald Sie regelmäßig mehr als das verdienen, müssen Sie mit Abzügen für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung rechnen. Eine Möglichkeit, die Sozialabgaben zu reduzieren, besteht darin, in eine günstige Krankenkasse zu wechseln. Bei der Wahl hilft Ihnen unser Krankenkassen-Vergleich.
Lohnsteuer drücken
Ein weiterer großer Posten, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einplanen müssen, ist die Lohnsteuer, die ihnen vom monatlichen Bruttoverdienst abgezogen wird. Hier droht vor allem verheirateten Teilzeitkräften manche Enttäuschung bei der Gehaltsabrechnung: Viele Paare entscheiden sich dafür, dass ein Partner – meist der „Besserverdienende“ – die günstige Steuerklasse III wählt. Hier sind die monatlichen Abzüge am geringsten.
Dann bleibt für den Partner, der etwa aufgrund von Teilzeit weniger Einkommen erzielt, aber nur die ungünstige Steuerklasse V. Hier sind die Abzüge besonders hoch. Doch es gibt Möglichkeiten, gegenzusteuern und den monatlichen Abzug zu reduzieren, etwa mit einem Steuerklassenwechsel. Einen ausführlichen Überblick, wie sich kurz- und langfristig mehr aus einem Teilzeit-Gehalt herausholen lässt, bietet unser Special Teilzeit und Steuern.
Teilzeitfalle für die Rente
Wer heute Teilzeit arbeitet und brutto entsprechend weniger verdient, hat auch im Alter weniger Rente.
Beispiel: Eine Frau ohne Kinder hat als Vollzeitkraft immer das von der gesetzlichen Rentenversicherung definierte Durchschnittseinkommen verdient – im Jahr 2023 sind das 43 142 Euro. Wenn sie nun die nächsten zehn Jahre bis zur Rente halbtags arbeitet und dementsprechend nur noch die Hälfte des Durchschnittseinkommens erhält, kostet sie das nach derzeitigem Stand knapp 190 Euro Monatsrente.
In den ersten Jahren nach einer Geburt stehen Eltern noch etwas besser da. Dafür sorgt vor allem die Kindererziehungszeit: Für bis zu drei Jahre erwirbt ein Elternteil, in der Regel die Mutter, automatisch einen Rentenanspruch – egal, ob sie in dieser Zeit Geld verdient oder nicht. Zugrundegelegt wird bei der Rentenberechnung das statistische Durchschnittseinkommen (siehe Fragen 2 und 7 im Special Rente für Eltern).
Tipp: Durch die Einbußen bei der Rente, die die Teilzeit mit sich bringt, hat gerade für viele Frauen das Thema finanzielle Vorsorge für den Ruhestand eine besondere Bedeutung. Unser Special zur Altersvorsorge für Frauen zeigt, worauf es bei ihrer Vorsorge-Strategie besonders ankommt. Wollen Sie nur kurzzeitig Stunden reduzieren, zum Beispiel in den zwei Jahren bis Rentenbeginn? Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten und die möglichen Einbußen ermitteln. In unserem Special zu Sonderzahlungen an die Rentenkasse erfahren Sie, wie Sie auch kurz vor dem Ruhestand Ihren Rentenanspruch noch steigern können.
Kommentarliste
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Der Leistungsdruck in vielen Unternehmen steigt von Jahr zu Jahr: Stellen werden gestrichen, die Aufgaben auf die übrigen Mitarbeiter verteilt ohne Gehaltsausgleich. Proteste der Mitarbeiter werden mit dem Hinweis abgebügelt, dass in ihren Arbeitsverträgen „Aufgaben können sich ändern“ steht. Deren genauer Umfang ist aber meist nicht definiert! Das führt zu solchen Situationen wie diese: Ein Burn-out gefährdeter Kollege, der seine schwer erkrankte Ehefrau zu Hause pflegt, stellt einen Antrag auf Teilzeitarbeitszeit (Pflegeteilzeit). Die (mündliche) Antwort seines Chefs: reduzierte Arbeitszeit (und Gehalt) sind bei uns möglich, reduzierte Aufgaben – ausgeschlossen. Sämtliche bisherigen Aufgaben müssen von dem Mitarbeiter weiterhin erledigt werden. Der Betroffene solle außerdem schriftlich eine Art „Businessplan“ vorlegen, wie seine Aufgaben (100%) in Zukunft in 50% der Arbeitszeit erledigt, bzw. in seiner Abteilung umverteilt werden!