Studie Grauer Kapitalmarkt Anleger strukturell benach­teiligt

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Studie Grauer Kapitalmarkt - Anleger strukturell benach­teiligt

Graumarkt. Im Falle des Containerdienstleisters P&R sorgte die Insolvenz bei 54 000 Anle­gerinnen und Anlegern für Verluste von rund 2,5 Milliarden Euro. © picture alliance / CFOTO

Eine Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundes­verbands (vzbv) durch­leuchtet den Grauen Kapitalmarkt, kommt zu drastischen Ergeb­nissen. Gefordert wird ein Verbot.

Der Wilde Westen

Den Grauen Kapitalmarkt dominieren waghalsige Finanz­produkte. Er gilt deswegen auch als eine Art „Wilder Westen der Vermögens­anlagen“: kaum reguliert und nur oberflächlich beaufsichtigt. Besonders gut klingende Investments mit über­durch­schnitt­lichen Rendite­versprechen locken Bürgerinnen und Bürger – oftmals in eine Falle. Denn in der Regel zeichnen sich diese Produkte eher durch mangelnde Trans­parenz, enorme Verlustrisiken und eine mitunter kaum vorhandene Möglich­keit aus, sie auch wieder zu verkaufen.

Kaum regulierter Sektor

„Insbesondere besteht für die Emittenten keine Erlaub­nispflicht durch die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (BaFin). Es gelten lediglich die Regeln des Vermögens­anlagenge­setzes (VermAnlG)“, so die Kritik des Verbraucherzentrale Bundes­verbands (vzbv), der deswegen eine Markt­studie in Auftrag gab.

70 Prozent des Marktes untersucht

Studie Grauer Kapitalmarkt - Anleger strukturell benach­teiligt

© Stiftung Warentest

Die Studie „Bewertung aktueller Investments auf dem Grauen Kapitalmarkt“ nimmt die zehn größten Anbieter des Segments Grauer Kapitalmarkt im Zeitraum zwischen 2015 bis 2020 unter die Lupe. Zusammen machen sie mit ihren Vermögens­anlagen etwa 70 Prozent des Marktes aus. Erstellt hat die Studie der Finanz­experte Stefan Loipfinger.

Verbot gefordert

Die Ergeb­nisse veranlassten den vzbv zu der Forderung, den aktiven Vertrieb solcher Anlagen durch Banken, Sparkassen und Finanz­anlage­vermittler an Verbraucher grund­sätzlich zu verbieten, sagt Dorothea Mohn, Finanz­expertin des Verbands. Es müsse das Haftungs­prinzip auf die tatsäch­lich verantwort­lichen Personen und Gesell­schaften anwend­bar sein, dürfe nicht auf kapitalarme Zweck­gesell­schaften abge­wälzt werden können. Die Verjährungs­frist für Falsch­beratung durch Banken, Sparkassen und Anlage­vermittler müsse sich auf 20 Jahre verdoppeln.

Früh­indikatoren in Bilanz

Die Studie bemängelt unter anderem, dass regel­mäßig geltende Regularien ausgehebelt werden. Dabei zeigen sich systematische Mängel, die im Umkehr­schluss auch als Früh­indikatoren problematischer Vermögens­anlagen angesehen werden können. Etwa bei viel zu spät veröffentlichten Bilanzen, worauf auch Recherchen der Stiftung Warentest hinweisen.

Ausgehebelte Regeln

Darüber hinaus identifiziert die Studie intrans­parente Rechnungs­legungen, dürftige Prospektqualität der Anlagen und ein offen­bar unwirk­sames „Blind-Pool-Verbot“. Die Regelung wurde 2021 mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ einge­bracht und von der BaFin als Merk­blatt formuliert. Das Verbot sollte dafür sorgen, dass Anle­gerinnen und Anleger vorher wissen, in welche Produkte sie investieren.

Schlechte Kontrolle

Passender­weise hapert es auch an der Mittel­verwendungs­kontrolle im Grauen Kapitalmarkt, die ebenfalls erst mit neuer Vorschrift im Vermögen­anlagegesetz (§ 5c VermAnlG) formuliert wurde. Die Studie nennt ein Beispiel aus der Containergruppe Solvium, bei dem es keine Mittel­verwendungs­kontrolle gibt. Solvium argumentiert, diese sei nicht nötig. Stiftung Warentest hatte zuvor Produkte der Gesellschaft auf die Warnliste Geldanlage gesetzt.

Unwirk­same Gesetze

Die strukturellen Probleme im Grauen Kapitalmarkt sind also eher die Regel als die Ausnahme. Die Einführung des Kapital­anlagengesetz­buches (KAGB) führten dazu, dass mitt­lerweile vor allem Genuss­rechte und Namens­schuld­verschreibungen sowie partiarische Darlehen und Nach­rangdarlehen als Instru­mente zum Einsatz kommen. Laut Studien­autor Loipfinger handele es sich dabei weniger um konkrete Sach­anlagen als vielmehr um Finanz­konstrukte.

Weitere Skandale programmiert

Im Zweifel werden Anle­gerinnen und Anleger im Falle einer Insolvenz bei vielen Vermögens­anlagen nach­rangig behandelt. „Das Vermögens­anlagengesetz ist leider noch weit von einem ausreichenden Anleger­schutz entfernt. Aufgrund enormer struktureller Defizite sind die nächsten Skandale programmiert“, so Loipfinger zu Finanztest. Im Falle des Containerdienstleisters P&R sorgte die Insolvenz bei 54 000 Anle­gerinnen und Anlegern für Verluste von rund 2,5 Milliarden Euro.

Irreführung der Anle­gerinnen

Den Markt für Vermögens­anlagen dominieren laut vzbv-Studie Finanz­konstrukte, bei denen sich eigens gegründete Zweck­gesell­schaften über nach­rangiges Fremd­kapital der Anleger finanzieren. Dieses Kapital werde dann an die eigentlich wirt­schaftlich handelnde Projektgesell­schaft weitergeleitet, die damit etwa Sach­werte wie Container erwirbt. Die Anle­gerinnen finanzieren auf diese Weise meist „nur eine leere Unter­nehmens­hülle und haben kein direktes Eigentum an den Sach­werten, obwohl genau dieses Eigentum bei der Vermarktung regel­mäßig im Mittel­punkt steht“.

Kaum Eigen­kapital

Die mangelnde Kontrolle korrespondiere mit geringen Eigen­kapitalquoten von teil­weise unter 0,1 Prozent auf Ebene der Projektgesell­schaften. Verbrauche­rinnen und Verbraucher hafteten im Insolvenzfall voll­ständig, blieben aber bei der Rendite auf den vereinbarten Darlehens­zins beschränkt.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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  • JürgenBraatz am 20.12.2022 um 14:00 Uhr
    Kritik an der BaFin, nicht an Vermögensanlagen

    Die Studie des Journalisten Loipfinger hat schon in der Anlage einen gravierenden Fehler. Sie befasst sich u.a. mit 3 Anbietern, die schon lange vom Markt verschwunden sind, und zwar deshalb, weil die Regulierungen des Vermögensanlagengesetzes von 2015 gewirkt haben. Bei anderen Anbietern wird zwar vor Gefahren gewarnt, es gab aber bisher keine Zahlungsverzögerungen.
    Anbieter von Vermögensanlagen müssen ausführliche Prospekte vorlegen. Ein vor kurzem von der BaFin freigegebenes Produkt erläutert seine Anlage sogar auf mehr als 300 Seiten. Loipfinger kritisiert allerhand an der Genehmigungspraxis der BaFin. Ein Anbieter muss sich aber an die Merkblätter der BaFin zur Auslegung des Vermögensanlagengesetzes halten.
    Die Kritik von Stefan Loipfinger ist nicht neu, er vertritt sie seit langer Zeit. Die BaFin aber bleibt ihrer Praxis treu, wohl auch, weil kaum jemand Loipfinger zustimmt. Die Anbieter von Vermögensanlagen kann die Kritik daher nicht treffen.