Strom­preis­erhöhung im Ferien­haus Wider­spruch ist sinn­voll

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Strom­preis­erhöhung im Ferien­haus - Wider­spruch ist sinn­voll

Ferien­haus­buchung. Die Strom­kosten sind oft nicht inklusive – und können nach­träglich steigen. © Getty Images

Auch in den Nach­barländern verteuert sich Strom. Einige Vermieter von Ferien­häusern erhöhen daher die Strom­preise – auch nach dem Buchen. Was Mieter dagegen tun können.

Erhöhungen oft nicht zulässig

Immer wieder schreiben Vermieter oder Buchungs­portale kurz vor der gebuchten Reise, dass der Strom­preis nach­träglich erhöht werden müsse. Teils erhöhen Vermieter diesen einmalig, teils staffel­weise. Derzeit flattern entsprechende Bescheide vor allem Dänemark-Reisenden ins Haus, so das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).

Mietbedingungen sind Ländersache

Grund­sätzlich sei eine nach­trägliche Erhöhung ohne entsprechende Vertrags­bestimmungen nicht zulässig, schreiben die Verbraucherschützer. Die Ferien­hausmiete unterliege nationalen Rege­lungen, nur in wenigen Ländern hätten Vermieter weiterreichende Rechte. In Frank­reich etwa könne der Vermieter den Vertrag unter Umständen kündigen, in Österreich könne er womöglich die Preise erhöhen.

Ungenau formulierte Verträge meiden

Anders sei es, wenn die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) nach­trägliche Erhöhungen zulassen. Urlaubende sollten vor allem ungenau formulierte Verträge meiden, empfehlen die Verbraucherschützer vom EVZ.

Schnelle Reaktion ist gefragt

Wie also mit einer Strom­preis­erhöhung umgehen? Bei Nicht­anreise kommen meist hohe Storno­kosten auf Gäste zu, nur in einigen Urlaubs­ländern wie Ungarn könne man noch aus dem Vertrag ausscheiden, so das EVZ. Daher rät das Verbraucherzentrum, wie auch bei anderen einseitigen Vertrags­änderungen, umge­hend und schriftlich zu wider­sprechen. Eine E-Mail reiche dafür aus. Zusätzlich oder alternativ können Urlaubende versuchen, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wer möchte, kann sich natürlich auch freiwil­lig an den höheren Kosten beteiligen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • halsbandschnaepper am 16.02.2023 um 14:38 Uhr
    Wenn schon Gendern dann richtig...

    Es fehlt aber noch Vermietende... Denn mit "Mieter" werden doch viele Menschen ausgeschlossen und diskriminiert....
    Und "Gäste" ist auch nicht woke. Dass muss "Gäst*innen" oder "Gastgebende" heißen...
    Richtig Gendern muss die Stiftung Warentest noch lernen..
    "Verbraucherschützer"... Das geht gar nicht da wird doppelt diskriminiert.
    Das muss Verbraucher*innen-Schützer*innen heißen oder Verbrauchendeschützende.
    Richtig Gendern muss die Stiftung Warentest noch lernen...
    PS:
    Ich habe den Kommentar neu geschrieben, da ich durch das Wort "Verbraucherschützende", weibliche und diverse Verbraucher*innnen diskriminiert habe...

  • halsbandschnaepper am 16.02.2023 um 14:33 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • halsbandschnaepper am 15.02.2023 um 16:31 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Gelöschter Nutzer am 13.02.2023 um 19:13 Uhr
    Bitte?

    "Urlaubende sollten…" ist heute 1. April? Oder bin ich hier auf einer Satire Seite gelandet. Laut URL soll dies hier die Seite einer vertrauenswürdigen und seriösen Stiftung sein.