Straf­prozess Rainer von Holst zu Haft­strafe verurteilt

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Straf­prozess - Rainer von Holst zu Haft­strafe verurteilt

Anwalts­gespräch. Der Mandant Rainer von Holst hört beim Prozess­auftakt in Augs­burg seinem Anwalt zu. © picture alliance / dpa / Stefan Puchner

Das Land­gericht Augs­burg hat den Anla­gehai Rainer von Holst unter anderem wegen gewerbs­mäßigen Betrugs an Anlegern zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Täuschung von Anlegern gestanden

Das Land­gericht Augs­burg hat Rainer von Holst Mitte März 2023 wegen gewerbs­mäßigen Betrugs an Anlegern mit etwa 9 Millionen Euro Schaden sowie Beihilfe zur Steuer­hinterziehung zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Vor Gericht hatte von Holst ein Geständnis abge­legt.

Viele Firmen und verschiedene Maschen

Die Staats­anwalt­schaft beschrieb in ihrer Anklage am ersten Tag des Straf­prozesses in Augs­burg, dem 1. Februar 2023, eine Vielzahl von Firmen und unterschiedliche Betrugs­maschen, die dazu dienten, Anleger um ihr Geld zu bringen. Investments verschiedener Art seien rund um Firmen wie Halb­strom, Firmen­welten, Summi Viri, Enercrox, Black­rock Advance und Wurst­welten angeboten worden. Den Anle­gerinnen und Anlegern seien hohe Renditen oder Zinsen versprochen und sie mit falschen Versprechungen geködert worden. So habe sich mit einem angeblichen Stromspargerät von Halb­strom keineswegs etwa die Hälfte des Stroms ohne Leistungs­einbußen sparen lassen.

Mit Anlegergeld luxuriöses Leben finanziert

Das einge­sammelte Geld wurde laut Staats­anwalt­schaft ganz über­wiegend nicht wie versprochen investiert. Vielmehr habe es dazu gedient, ein Schnee­ball­system aufrecht zu erhalten. Außerdem sei es „zur Finanzierung eines luxuriösen Lebens­stils“ verwendet worden, wie der Staats­anwalt vor Gericht sagte. So soll es unter anderem auch für eine Villa in Princeton in New Jersey, USA, einge­setzt worden sein, wo Rainer von Holst bis zur Fest­nahme durch die US-Behörden im März 2022 gelebt habe. Nach Deutsch­land ausgeliefert wurde von Holst im August 2022. Seitdem saß er in Unter­suchungs­haft.

Firmen aus den USA gesteuert

Von Holst habe das Firmen­geflecht einige Jahre lang von den USA aus gesteuert, erklärte die Staats­anwalt­schaft. Drei erwachsene Kinder von ihm übten Leitungs­positionen aus. Ab 2016 brachen die Unternehmen nach und nach in sich zusammen. Dabei kam es laut Staats­anwalt­schaft zur Insolvenz­verschleppung, außerdem sei Arbeits­entgelt vorenthalten und veruntreut worden.

Beihilfe zur Steuer­hinterziehung vorgeworfen

Einen weiteren Anklage­punkt neben den Betrügereien trug die Staats­anwalt­schaft im Prozess vor: Von Holst habe anderen geholfen, Steuern zu hinterziehen. Dazu habe er Kunden über ausländische Firmen angeboten, Rechnungen zu erwerben, hinter denen keine Leistungen gestanden hätten. Damit hätten diese ihre Steuerlast unrecht­mäßig reduzieren können.

Angeklagter spricht von Reue

Rainer von Holst gestand vor Gericht die ihm zur Last gelegten Taten und räumte ein, Drahtzieher der Betrügereien gewesen zu sein, die ihm die Staats­anwalt­schaft vorwirft. Er erklärte, ihm sei bewusst gewesen, dass er Anleger täusche. Das bereue er, auch dass er seine Kinder in das Betrugs­system mit hinein­gezogen habe. Geld, die Schäden zu ersetzen, habe er jedoch nicht. Mit seinem sehr luxuriösen Leben habe er die zu Unrecht erlangten Erträge voll­ständig verbraucht.

Gespräche zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung

Trotz des umfang­reichen Verfahrens erging bereits im März ein Urteil gegen Rainer von Holst. Denn bei Wirt­schafts­straf­verfahren ist es möglich, dass es zwischen Gericht, Verteidigung und Anklage zu einer Verständigung über das Strafmaß kommt. Voraus­setzung ist ein Geständnis des Angeklagten. Von Gesprächen zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung war im Prozess die Rede, ein Geständnis hat von Holst abge­legt. Das Gericht musste danach prüfen, ob es zutreffend ist.

Verteidiger fordern nicht mehr als fünf Jahre

Die Verteidigung sprach von einer Haft­strafe von etwa fünf Jahren, weil Rainer von Holst bereits in fort­geschrittenem Alter sei und keine Eintragungen mehr im Straf­register habe. Die Vorsitzende Richterin konnte sich zum Prozess­auftakt im Falle eines umfassenden Geständ­nisses sieben Jahre vorstellen. Sie verwies darauf, dass das Straf­register nur auf Grund von Löschungen durch Zeit­ablauf sauber sei. Von Holst sei in den USA für die deutschen Behörden nicht greif­bar gewesen. Die Anwälte forderten zudem, den Angeklagten in ein Gefäng­nis in einem anderen Bundes­land zu verlegen, wo er im offenen Voll­zug unterge­bracht werden könne.

Warn­liste Geld­anlage

Von Holst und viele Unternehmen seiner Gruppe standen auf unserer Warn­liste Geld­anlage.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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