Das Landgericht Augsburg hat den Anlagehai Rainer von Holst unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs an Anlegern zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Täuschung von Anlegern gestanden
Das Landgericht Augsburg hat Rainer von Holst Mitte März 2023 wegen gewerbsmäßigen Betrugs an Anlegern mit etwa 9 Millionen Euro Schaden sowie Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Vor Gericht hatte von Holst ein Geständnis abgelegt.
Viele Firmen und verschiedene Maschen
Die Staatsanwaltschaft beschrieb in ihrer Anklage am ersten Tag des Strafprozesses in Augsburg, dem 1. Februar 2023, eine Vielzahl von Firmen und unterschiedliche Betrugsmaschen, die dazu dienten, Anleger um ihr Geld zu bringen. Investments verschiedener Art seien rund um Firmen wie Halbstrom, Firmenwelten, Summi Viri, Enercrox, Blackrock Advance und Wurstwelten angeboten worden. Den Anlegerinnen und Anlegern seien hohe Renditen oder Zinsen versprochen und sie mit falschen Versprechungen geködert worden. So habe sich mit einem angeblichen Stromspargerät von Halbstrom keineswegs etwa die Hälfte des Stroms ohne Leistungseinbußen sparen lassen.
Mit Anlegergeld luxuriöses Leben finanziert
Das eingesammelte Geld wurde laut Staatsanwaltschaft ganz überwiegend nicht wie versprochen investiert. Vielmehr habe es dazu gedient, ein Schneeballsystem aufrecht zu erhalten. Außerdem sei es „zur Finanzierung eines luxuriösen Lebensstils“ verwendet worden, wie der Staatsanwalt vor Gericht sagte. So soll es unter anderem auch für eine Villa in Princeton in New Jersey, USA, eingesetzt worden sein, wo Rainer von Holst bis zur Festnahme durch die US-Behörden im März 2022 gelebt habe. Nach Deutschland ausgeliefert wurde von Holst im August 2022. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.
Firmen aus den USA gesteuert
Von Holst habe das Firmengeflecht einige Jahre lang von den USA aus gesteuert, erklärte die Staatsanwaltschaft. Drei erwachsene Kinder von ihm übten Leitungspositionen aus. Ab 2016 brachen die Unternehmen nach und nach in sich zusammen. Dabei kam es laut Staatsanwaltschaft zur Insolvenzverschleppung, außerdem sei Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut worden.
Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen
Einen weiteren Anklagepunkt neben den Betrügereien trug die Staatsanwaltschaft im Prozess vor: Von Holst habe anderen geholfen, Steuern zu hinterziehen. Dazu habe er Kunden über ausländische Firmen angeboten, Rechnungen zu erwerben, hinter denen keine Leistungen gestanden hätten. Damit hätten diese ihre Steuerlast unrechtmäßig reduzieren können.
Angeklagter spricht von Reue
Rainer von Holst gestand vor Gericht die ihm zur Last gelegten Taten und räumte ein, Drahtzieher der Betrügereien gewesen zu sein, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Er erklärte, ihm sei bewusst gewesen, dass er Anleger täusche. Das bereue er, auch dass er seine Kinder in das Betrugssystem mit hineingezogen habe. Geld, die Schäden zu ersetzen, habe er jedoch nicht. Mit seinem sehr luxuriösen Leben habe er die zu Unrecht erlangten Erträge vollständig verbraucht.
Gespräche zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung
Trotz des umfangreichen Verfahrens erging bereits im März ein Urteil gegen Rainer von Holst. Denn bei Wirtschaftsstrafverfahren ist es möglich, dass es zwischen Gericht, Verteidigung und Anklage zu einer Verständigung über das Strafmaß kommt. Voraussetzung ist ein Geständnis des Angeklagten. Von Gesprächen zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung war im Prozess die Rede, ein Geständnis hat von Holst abgelegt. Das Gericht musste danach prüfen, ob es zutreffend ist.
Verteidiger fordern nicht mehr als fünf Jahre
Die Verteidigung sprach von einer Haftstrafe von etwa fünf Jahren, weil Rainer von Holst bereits in fortgeschrittenem Alter sei und keine Eintragungen mehr im Strafregister habe. Die Vorsitzende Richterin konnte sich zum Prozessauftakt im Falle eines umfassenden Geständnisses sieben Jahre vorstellen. Sie verwies darauf, dass das Strafregister nur auf Grund von Löschungen durch Zeitablauf sauber sei. Von Holst sei in den USA für die deutschen Behörden nicht greifbar gewesen. Die Anwälte forderten zudem, den Angeklagten in ein Gefängnis in einem anderen Bundesland zu verlegen, wo er im offenen Vollzug untergebracht werden könne.
Warnliste Geldanlage
Von Holst und viele Unternehmen seiner Gruppe standen auf unserer Warnliste Geldanlage.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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