Mit einem Tablet oder dem neuesten Smartphone Steuern sparen? Das geht, sofern die Geräte überwiegend beruflich genutzt werden. test.de sagt, welche Regeln gelten.
Wer angestellt ist, kann private Kosten, die für den Beruf anfallen, von der Steuer absetzen. Für alle gibt es eine Pauschale, die sogenannte Arbeitnehmerpauschale. Übersteigen die beruflichen Aufwendungen diese Schwelle, bringt jeder zusätzliche Euro einen weiteren Steuervorteil.
Es lohnt sich also, alle Jobkosten in der Steuererklärung aufzulisten. Hilfreich sind dabei Ausgaben für Arbeitsmittel wie Computer, Drucker oder Bürostuhl. Wir zeigen, was Sie von der Steuer absetzen können und was Sie beachten sollten.
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- Von Arbeitsmitteln bis Homeoffice-Pauschale: Wer mehr als 1 230 Euro Werbungskosten pro Jahr hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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- Wer feiert, kann die Kosten steuerlich geltend machen – zumindest, wenn Kollegen dabei und einige weitere Bedingungen erfüllt sind.
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@Lichtnebel: Schreibtisch, Bürostuhl, Bildschirm, Maus und Co zählen steuerlich zu den Arbeitsmitteln. Diese lassen sich im Rahmen der Werbungskosten geltend machen, wenn sie selbst bezahlt wurden und überwiegend beruflich genutzt werden. Wo Arbeitsmittel genutzt werden, prüft das Finanzamt aber in der Regel nicht.
Meinen Vater ist pflegebedürftig. Meine Mutter pflegt ihn täglich und ich erledige die Einkäufe für die beiden, begleite sie beim Arztbesuchen und erledige sonstige Aufgaben. Ich arbeite und wohne in 100 km Entfernung von den Eltern und habe Anspruch auf einen Telearbeitsplatz. Natürlich nur für einen Telearbeitsplatz bei mir zu Hause. Wegen Betreuung meines pflegebedürftigen Vaters (Pflegegrad 3) und meiner Mutter (78 Jahre Alt, bis jetzt ohne Pflegegrades) bin ich öfter bei den Eltern und habe mir selbst einen zweiten Telearbeitsplatz finanziert. So habe ich da eigenen Schreibtisch, Bürostuhl, Bildschirm, Maus und Drücker gekauft. Auch Internetanschluss meiner Eltern nutze ich während Telearbeit beruflich. Eine Trennwand habe ich auch neulich gekauft, damit ich bei den Videokonferenzen von den häuslichen Umgebung abgegrenzt bin. Was von diesen Anschaffungen darf ich steuerlich geltend machen? Für meinen regulären Telearbeitsplatz habe ich 2 Bildschirme, Maus und Tastatur bekommt.
@Tim42: Haben die Arbeitsmittel nicht mehr als 800 Euro netto* gekostet, können Sie den gesamten Rechnungsbetrag absetzen, unabhängig davon, ob der Kauf im Januar oder Dezember des Jahres stattfand. (maa)
*korrigiert: Für Käufe im Dezember 2020 gilt der reduzierte Steuersatz von 16%.
Liebes test.de Team,
in Ihrem Beispiel zur Abschreibung von Arbeitsmitteln (Abschnitt "So schreiben Sie Arbeitsmittel richtig ab") wird das Softwarepaket im Januar 2019 gekauft und die Abschreibungsraten erhoehen sich fuer das ganze Jahr 2019. Mir ist nicht klar, ob der der Restnuztungszeitraum Monatsgenau oder Jahresgenau bestimmt wird. Wenn also im Beispiel das Softwarepaket erst im Juli gekauft wuerde, wuerden sich dann unterschiedliche Abschreibungsraten fuer die Zeitraeume 01.2019-06.2019 und 07.2019-12.2019 ergeben. Fuer einen klaerenden Kommentar waere ich sehr dankbar.
@BiBaButzemann: Auch wenn nicht alle die Teile eines Computers im gleichen Veranlagungsjahr gekauft wurden, zählen diese trotzdem steuerlich als Einheit. Das heißt, sie dürfen nur im Paket als Werbungskosten abgerechnet werden.
Wird nach dem Kauf des Computers ein Teil ersetzt, berechnet sich die Afa neu: Zunächst werden die bisherigen Raten vom Kaufwert abgezogen. Zum Restwert werden dann die Anschaffungskosten des neuen Teils addiert und die Gesamtkosten auf die Restnutzungsdauer verteilt. (maa)