Einkommens­steuer 2024 Bundes­rat stimmt zu – Steuer-Erleichterungen kommen

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Einkommens­steuer 2024 - Bundes­rat stimmt zu – Steuer-Erleichterungen kommen

Geld­geschenke. Durch die Steuer­änderungen bleibt vielen im neuen Jahr mehr Netto vom Brutto. © Getty Images / EyeEm / Mohd Fildraus Halimi

2024 zahlen alle etwas weniger Einkommens­steuer als im Vorjahr. Der Bundes­rat hat jetzt weiteren Steuer­änderungen zuge­stimmt. Wir sagen, was neu ist und wer profitiert.

Es war ein langer Weg, doch nach einigem Hin und Her hat der Bundes­rat das Wachstums­chancengesetz verabschiedet, dem der Bundes­tag bereits im vergangenen November zuge­stimmt hatte. In diesem Paket, das insgesamt Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro bringen soll, sind neben verschiedenen Änderungen für Unternehmen auch Steuer­änderungen enthalten, von denen zum Beispiel Rentne­rinnen, Rentner und Pensionäre sowie Vermieter profitieren können. Allerdings wurde auch ein Teil der ursprüng­lich geplanten Neuerungen im Laufe des Gesetz­gebungs­verfahrens gestrichen. So müssen etwa Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer auf manchen zunächst vorgesehenen Steuer­vorteil verzichten.

Die Stiftung Warentest stellt wichtige Änderungen bei der Einkommens­steuer vor. Dazu zeigen wir, von welchen Entlastungen Steuerzahlende 2024 im Vergleich zum Vorjahr auto­matisch profitieren können und wann sie selbst aktiv werden müssen, um die Vorteile zu nutzen.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • FiWar am 30.12.2023 um 13:20 Uhr
    Der Steuerfreibetrag ist viel zu wenig!

    Es gibt keine Steuerersparnis, schon alleine eine 4%ige Erhöhung von 40.000 € Jahreslohn, rd. 1.600 €, kassiert das Finanzamt wesentlich mehr als der Grundfreibetrag steigt.
    Dieser Grundfreibetrag ist gegenüber Mindestlöhner u. Rentenbezieher eine Farce.
    Die Freibeträge der Renten reichen nicht um eine Doppelbesteuerung der Renten gänzlich auszuschließen.
    Die Politiker u. deren Klientel des Beamtentums haben einen gewaltigen Rechenfehler in diesem Berechnungsmodus der Freibeträge begangen.
    Der Beweis:
    All diejenigen die ab 2040 in Rente gehen, müssen 100% ihrer Rente versteuern. Sie bekommen keine Freibeträge auf die bis 2040 in Kaskaden abschmelzene Steuer auf Rentenbeiträge.
    Richtig ist!
    2040 minus 50 Arbeitsjahre (67 minus 17 Start Berufsleben) = Jahr 1990 (X). Für höhere Bildungsabschlüsse, die meist mehr verdienen und weniger vollwertige Arbeitsjahre haben, ist das Jahr (X) anzupassen.
    Das Finanzamt muss alle Steuern, die auf Rentenbeiträge ab 1990 gezahlt wurden, zurückzahlen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.12.2023 um 13:19 Uhr
    Wachstumschancengesetz

    @martinpoess: Der Gesetzesentwurf liegt zur Zeit noch im Vermittlungsausschuss. dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-von-wachstumschancen-investitionen-und-innovation-sowie-steuervereinfachung/303318

  • martinpoess am 28.12.2023 um 14:17 Uhr
    Bei E-Autos jetzt etwas teurere Wagen begüns­tigt?

    Sie schreiben in Ihrem Artikel: "Nutzen Angestellte dagegen einen emissions­freien Dienst­wagen privat, schlägt die Firma nur 1 Prozent von einem Viertel des Listen­preises auf. Diesen reduzierten geld­werten Vorteil gibt es für E-Autos bis 70 000 Euro Bruttolisten­preis, die ab 2024 ange­schafft werden. Bislang durfte das Fahr­zeug dafür maximal 60 000 Euro gekostet haben". Ist das Stand Ende Dezember 2023 bereits beschlossen und gesetzlich umgesetzt?

  • heavenly6868 am 27.12.2023 um 18:53 Uhr
    "Im Jahr 2024 zahlen alle weniger Steuern"

    Was heißt ALLE? Ich musste 2016 wegen Kranheit meiner Eltern unfreiwillig in FRÜHRENTE gehen, hab durch die Pflege meinen gesamten Ersparnisse verloren und kann die geerbte Wohnung nun für mehr als 1000 € vermieten. 1000 Euro ist ein absoluter Witz. Das kosten viele Wohnungen bereits in einem Monat. Oder anders herum: Wer kann es sich leisten, eine Wohnung für 83,33 €/Monat zu vermieten?
    Wo zahle ich weniger Steuern in 2024?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.01.2023 um 13:53 Uhr
    Umsatzsteuer Einspeisevergütung / Eigenverbrauch

    @kurtgeisel: Für umsatzsteuerpflichtige Anlagenbetreiber gilt weiterhin der Umsatzsteuersatz von 19% auf die Einspeisevergütung und den Wert des selbstgenutzten Stroms.
    Der Steuersatz von 0 Prozent gilt seit 1. Januar nur für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern (ggf. auch für Erweiterungen oder den Austausch von Komponenten).