![Einkommenssteuer 2024 - Bundesrat stimmt zu – Steuer-Erleichterungen kommen](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/55/34/c2149202-75a6-4a45-b5a2-ee70de7edc55-web/5943047_steueraenderung-2023-f2301.jpg)
Geldgeschenke. Durch die Steueränderungen bleibt vielen im neuen Jahr mehr Netto vom Brutto. © Getty Images / EyeEm / Mohd Fildraus Halimi
2024 zahlen alle etwas weniger Einkommenssteuer als im Vorjahr. Der Bundesrat hat jetzt weiteren Steueränderungen zugestimmt. Wir sagen, was neu ist und wer profitiert.
Es war ein langer Weg, doch nach einigem Hin und Her hat der Bundesrat das Wachstumschancengesetz verabschiedet, dem der Bundestag bereits im vergangenen November zugestimmt hatte. In diesem Paket, das insgesamt Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro bringen soll, sind neben verschiedenen Änderungen für Unternehmen auch Steueränderungen enthalten, von denen zum Beispiel Rentnerinnen, Rentner und Pensionäre sowie Vermieter profitieren können. Allerdings wurde auch ein Teil der ursprünglich geplanten Neuerungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen. So müssen etwa Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf manchen zunächst vorgesehenen Steuervorteil verzichten.
Die Stiftung Warentest stellt wichtige Änderungen bei der Einkommenssteuer vor. Dazu zeigen wir, von welchen Entlastungen Steuerzahlende 2024 im Vergleich zum Vorjahr automatisch profitieren können und wann sie selbst aktiv werden müssen, um die Vorteile zu nutzen.
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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- Steuern kann man vielfältig sparen – mit Jobticket, E-Auto vom Chef oder einer ökologischen Sanierung daheim. Die Regeln für die Steuererklärung 2020.
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Es gibt keine Steuerersparnis, schon alleine eine 4%ige Erhöhung von 40.000 € Jahreslohn, rd. 1.600 €, kassiert das Finanzamt wesentlich mehr als der Grundfreibetrag steigt.
Dieser Grundfreibetrag ist gegenüber Mindestlöhner u. Rentenbezieher eine Farce.
Die Freibeträge der Renten reichen nicht um eine Doppelbesteuerung der Renten gänzlich auszuschließen.
Die Politiker u. deren Klientel des Beamtentums haben einen gewaltigen Rechenfehler in diesem Berechnungsmodus der Freibeträge begangen.
Der Beweis:
All diejenigen die ab 2040 in Rente gehen, müssen 100% ihrer Rente versteuern. Sie bekommen keine Freibeträge auf die bis 2040 in Kaskaden abschmelzene Steuer auf Rentenbeiträge.
Richtig ist!
2040 minus 50 Arbeitsjahre (67 minus 17 Start Berufsleben) = Jahr 1990 (X). Für höhere Bildungsabschlüsse, die meist mehr verdienen und weniger vollwertige Arbeitsjahre haben, ist das Jahr (X) anzupassen.
Das Finanzamt muss alle Steuern, die auf Rentenbeiträge ab 1990 gezahlt wurden, zurückzahlen.
@martinpoess: Der Gesetzesentwurf liegt zur Zeit noch im Vermittlungsausschuss. dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-von-wachstumschancen-investitionen-und-innovation-sowie-steuervereinfachung/303318
Sie schreiben in Ihrem Artikel: "Nutzen Angestellte dagegen einen emissionsfreien Dienstwagen privat, schlägt die Firma nur 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises auf. Diesen reduzierten geldwerten Vorteil gibt es für E-Autos bis 70 000 Euro Bruttolistenpreis, die ab 2024 angeschafft werden. Bislang durfte das Fahrzeug dafür maximal 60 000 Euro gekostet haben". Ist das Stand Ende Dezember 2023 bereits beschlossen und gesetzlich umgesetzt?
Was heißt ALLE? Ich musste 2016 wegen Kranheit meiner Eltern unfreiwillig in FRÜHRENTE gehen, hab durch die Pflege meinen gesamten Ersparnisse verloren und kann die geerbte Wohnung nun für mehr als 1000 € vermieten. 1000 Euro ist ein absoluter Witz. Das kosten viele Wohnungen bereits in einem Monat. Oder anders herum: Wer kann es sich leisten, eine Wohnung für 83,33 €/Monat zu vermieten?
Wo zahle ich weniger Steuern in 2024?
@kurtgeisel: Für umsatzsteuerpflichtige Anlagenbetreiber gilt weiterhin der Umsatzsteuersatz von 19% auf die Einspeisevergütung und den Wert des selbstgenutzten Stroms.
Der Steuersatz von 0 Prozent gilt seit 1. Januar nur für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern (ggf. auch für Erweiterungen oder den Austausch von Komponenten).