Sozial­versicherung Berater oder Trainer?

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Ein selbst­ständiger Personal Trainer muss keine Renten­versicherungs­beiträge zahlen, wenn er nur Einzel­personen sport­lich betreut. Zu diesem Urteil kam das Sozialge­richt Osnabrück Ende Januar 2019 (Az. S 1 R 132/17).

Anders als die gesetzliche Renten­versicherung sah das Gericht in der Tätig­keit des Personal Trainers eher die eines Beraters als eines Lehrers. Selbst­ständige Berater sind in der Regel nicht renten­versicherungs­pflichtig. Selbst­ständige Lehrer wie Musik­lehrer, Yoga­lehrer oder Fitness­trainer, die Kurse in Sport­studios anbieten, aber schon. Im Juni 2018 etwa hatte das Landes­sozialge­richt Nieder­sachsen-Bremen entschieden, dass ein selbst­ständiger Fußball­trainer sozial­versicherungs­pflichtig sei (Az. L 2 BA 17/18).

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