Ein smartes Abus-Schloss ist seit Jahren anfällig für Hackerangriffe. Der Anbieter muss umfassender als bisher darüber informieren, entschied nun das Landgericht Bochum.
Erfolgreiche Klage von Verbraucherschützern
Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) weist Abus nicht ausreichend auf eine Sicherheitslücke des smarten Türschlosses HomeTec Pro CFA3000 hin. Die Verbraucherschutz-Organisation hat daraufhin gegen Abus geklagt und Recht bekommen. Bereits im Sommer 2022 hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gewarnt, dass sich das Türschloss hacken lässt. Die Stiftung Warentest hatte daraufhin ihr test-Qualitätsurteil für das Produkt zurückgezogen und berichtet, dass Versicherungsexperten davon abraten, das Schloss weiter zu nutzen. Versicherer könnten die Haftung nach einem Einbruch verweigern.
Das Landgericht Bochum gab dem vzbv nun Recht und forderte Abus auf, Kunden besser über die Schwachstelle aufzuklären (Aktenzeichen: I-8 O 26/23). Das Gericht machte allerdings keine Vorgaben, auf welche Art und Weise Abus künftig über das Problem informieren muss. Auf der Produktseite des Türschlosses ist zwar ein Hinweis zu finden. Der hat sich aber auch nach dem Gerichtsurteil nicht substanziell geändert.
Hinweise auch im Online- und Einzelhandel nötig
Das Urteil zielt ohnehin darauf ab, dass eine Information allein über die Webseite nicht ausreicht, da viele Kundinnen und Kunden das Türschloss bei Onlinehändlern bestellen. Wir haben mehrere Webseiten von Onlinehändlern überprüft, die das Schloss weiterhin verkaufen – einen Hinweis auf die Sicherheitslücke konnten wir dabei nicht finden.
Das Produkt können Kundinnen und Kunden außerdem im stationären Einzelhandel erwerben. In diesem Zusammenhang ging der vzbv auch gegen die Baumarkt-Kette „Bauhaus“ vor, da sie das Türschloss weiterhin mit dem im Jahr 2022 zurückgezogenen test-Qualitätsurteil der Stiftung Warentest verkauft hatte. Der vzbv forderte von Bauhaus, dies zu unterlassen – das Landgericht Mannheim gab dem vzbv Recht (Aktenzeichen: 14 O 14/23).
Ob nun Einzel- oder Onlinehandel: Wir raten davon ab, das Türschloss Abus HomeTec Pro CFA3000 zu kaufen. Andere smarte Türschlösser aus unserem Test bieten mehr Sicherheit.
-
- Hacker können das HomeTec Pro CFA3000 knacken. IT- und Versicherungsexperten raten, das Schloss nicht mehr zu nutzen. Doch Abus weigert sich, das Gerät auszutauschen.
-
- Kriminelle haben den Passwort-Manager LastPass gehackt. Dabei konnten sie Kundendaten erbeuten. Was Betroffene jetzt tun sollten.
-
- Fremde könnten das Abus HomeTec Pro CFA3000 hacken. Die Stiftung Warentest empfiehlt, das Schloss nicht mehr zu nutzen. Betroffene können sich an Abus wenden.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.