Sicher­heits­lücke bei Türschloss Abus muss besser auf Schwach­stelle hinweisen

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Sicher­heits­lücke bei Türschloss - Abus muss besser auf Schwach­stelle hinweisen

Nicht sicher. Das Bundes­amt für Sicherheit in der Informations­technik (BSI) warnt vor dem smarten Türschloss Abus Home­Tec Pro CFA3000. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser

Ein smartes Abus-Schloss ist seit Jahren anfäl­lig für Hacker­angriffe. Der Anbieter muss umfassender als bisher darüber informieren, entschied nun das Land­gericht Bochum.

Erfolg­reiche Klage von Verbraucherschützern

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundes­verbandes (vzbv) weist Abus nicht ausreichend auf eine Sicher­heits­lücke des smarten Türschlosses Home­Tec Pro CFA3000 hin. Die Verbraucher­schutz-Organisation hat daraufhin gegen Abus geklagt und Recht bekommen. Bereits im Sommer 2022 hatte das Bundes­amt für Sicherheit in der Informations­technik (BSI) gewarnt, dass sich das Türschloss hacken lässt. Die Stiftung Warentest hatte darauf­hin ihr test-Qualitätsurteil für das Produkt zurückgezogen und berichtet, dass Versicherungsexperten davon abraten, das Schloss weiter zu nutzen. Versicherer könnten die Haftung nach einem Einbruch verweigern.

Das Land­gericht Bochum gab dem vzbv nun Recht und forderte Abus auf, Kunden besser über die Schwach­stelle aufzuklären (Aktenzeichen: I-8 O 26/23). Das Gericht machte allerdings keine Vorgaben, auf welche Art und Weise Abus künftig über das Problem informieren muss. Auf der Produktseite des Türschlosses ist zwar ein Hinweis zu finden. Der hat sich aber auch nach dem Gerichts­urteil nicht substanziell geändert.

Hinweise auch im Online- und Einzel­handel nötig

Das Urteil zielt ohnehin darauf ab, dass eine Information allein über die Webseite nicht ausreicht, da viele Kundinnen und Kunden das Türschloss bei Onlinehänd­lern bestellen. Wir haben mehrere Webseiten von Onlinehänd­lern über­prüft, die das Schloss weiterhin verkaufen – einen Hinweis auf die Sicher­heits­lücke konnten wir dabei nicht finden.

Das Produkt können Kundinnen und Kunden außerdem im stationären Einzel­handel erwerben. In diesem Zusammen­hang ging der vzbv auch gegen die Baumarkt-Kette „Bauhaus“ vor, da sie das Türschloss weiterhin mit dem im Jahr 2022 zurück­gezogenen test-Qualitäts­urteil der Stiftung Warentest verkauft hatte. Der vzbv forderte von Bauhaus, dies zu unterlassen – das Land­gericht Mann­heim gab dem vzbv Recht (Aktenzeichen: 14 O 14/23).

Ob nun Einzel- oder Online­handel: Wir raten davon ab, das Türschloss Abus Home­Tec Pro CFA3000 zu kaufen. Andere smarte Türschlösser aus unserem Test bieten mehr Sicherheit.

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