Schwerbehinderten­ausweis Wie der Nach­weis das Leben erleichtert

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Schwerbehinderten­ausweis - Wie der Nach­weis das Leben erleichtert

Bringt Vorteile. Wer einen Schwerbehinderten­ausweis hat, darf unter bestimmten Voraus­setzungen Behinderten­park­plätze nutzen. © mauritius images / photononstop / Alain Le Bot

Mehr Urlaub, reser­vierte Park­plätze, Steuer­vorteile: In unserem Special erklären wir, was der Schwerbehinderten­ausweis bringt und wie man ihn bekommt.

Das bringt der Schwerbehinderten­ausweis

Schwerbehinderten­ausweis – die Bezeichnung für das scheck­karten­große Dokument klingt für manche erst einmal abschre­ckend. Doch der Ausweis ist in vielen Lebens­bereichen äußerst nützlich. Er bringt zum Beispiel steuerliche Erleichterungen, einen verbesserten Kündigungs­schutz für Arbeitnehmer, in manchen Fällen das Recht auf kostenlose Fahrten mit Bus und Bahn oder ermäßigte Eintritts­preise für Schwimm­bäder, Konzerte und Museen oder reduzierte Mitglieds­beiträge für Sport­ver­eine. Viele dieser sogenannten Nachteils­ausgleiche sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch IX geregelt.

Nicht alle beantragen den Schwerbehinderten­ausweis

Fast 8 Millionen Menschen haben einen Schwerbehinderten­ausweis, also etwa jeder Zehnte in Deutsch­land. Fachleute gehen davon aus, dass noch viel mehr Menschen schwerbehindert sind. „Aus den Beratungs­stellen wissen wir, dass viele erst einmal versuchen, selbst mit den Auswirkungen der Behin­derung fertig zu werden. Erst später erfahren sie, dass sie mit dem Ausweis Anspruch auf Nachteils­ausgleiche haben“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozial­verbands VdK Deutsch­land.

Grad der Behin­derung entscheidend

Schwerbehinderten­ausweis - Wie der Nach­weis das Leben erleichtert

Bank­kartenformat. Den Schwerbehinderten­ausweis gibt es je nach Art der Behin­derung ganz in grün oder in grün-orange. © Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Ob jemand den Schwerbehinderten­ausweis bekommt und welche Vergüns­tigungen damit einhergehen, richtet sich nach dem Grad der Behin­derung. Diesen stellt meist das zuständige Versorgungs­amt auf Antrag der Betroffenen fest (Schritt für Schritt zum Ausweis). In Zehner­schritten von 20 bis 100 soll er ausdrücken, wie sehr sich gesundheitliche Schäden auf die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auswirken. Ab einem Grad von 50 gilt man als schwerbehindert und hat Anrecht auf den Ausweis. Dort wird der Grad unter dem Kürzel „GdB“ einge­tragen.

In der Regel befristet

Es geht dabei nicht nur um die Diagnose – also ob jemand beispiels­weise hörgeschädigt ist, eine Krebs­erkrankung hat oder quer­schnitts­gelähmt ist – sondern vor allem darum, wie sich diese Einschränkungen auf das Leben des betroffenen Menschen auswirken.

Die Versorgungs­ämter vergeben den Schwerbehinderten­ausweis in der Regel befristet auf einige Jahre. Selbst ein gehörloser Mann hat keinen Anspruch darauf, dass ihm der Schwerbehinderten­ausweis unbe­fristet ausgestellt wird – obwohl eine Aussicht auf Besserung in seinem Fall nicht besteht. Das entschied Ende 2021 das Thüringische Landes­sozialge­richt (Az. L 5 SB 1259/19). Die Gültig­keits­dauer beträgt in der Regel höchs­tens fünf Jahre, kann aber verlängert werden. Trotzdem lohnt sich der Antrag für viele.

Vorteile im Alltags­leben

Schwerbehinderte Menschen erhalten besondere Rechte, etwa im Berufs­leben. Je nach Art der Behin­derung können weitere Hilfen im Alltags­leben dazu­kommen. Sie werden als sogenannte Merkzeichen ebenfalls im Behinderten­ausweis einge­tragen. Auch Patienten mit schweren Krankheiten wie etwa Krebs haben Anspruch auf einen Schwerbehinderten­ausweis, um sie zum Beispiel im Job vor Über­lastung zu schützen.

Diese Rechte haben schwerbehinderte Berufs­tätige

  • Ihnen stehen bei einer Fünf-Tage-Woche fünf zusätzliche Urlaubs­tage im Jahr zu.
  • Sie müssen keine Über­stunden machen, wenn sie das nicht wollen.
  • Sie können ab dem Jahr 2021 bei der Einkommensteuer einen Pausch­betrag zwischen 384 und 2 840 Euro im Jahr je nach Behin­derungs­grad geltend machen, mit den Merkzeichen H (hilf­los), Bl (blind) oder Tbl (taubblind) sogar 7 400 Euro.
  • Sie dürfen abschlags­frei früher in Rente gehen, wenn ihr Schwerbehinderten­ausweis zum Zeit­punkt des Renten­eintritts noch gültig ist oder höchsten drei Monate vorher abge­laufen ist.
  • Sie genießen einen besonderen Kündigungs­schutz.

Besser geschützt im Berufs­leben

Wollen Unternehmen Personal abbauen, bringt der Schwerbehinderten­ausweis Vorteile: Arbeit­geber müssen in diesem Fall für ihre schwerbehinderten Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter erst einmal prüfen, wie sie diese weiter beschäftigen könnten. Erst wenn alles versucht wurde und das zuständige Integrations­amt einer Kündigung zuge­stimmt hat, ist sie rechtens. Den besonderen Schutz am Arbeits­platz genießen auch Menschen mit einem Grad der Behin­derung von 30 oder 40. Sie müssen dazu üblicher­weise bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleich­stellung mit schwerbehinderten Menschen stellen.

Mobil bleiben trotz Behin­derung

Der Schwerbehinderten­ausweis hilft auch, mobil zu bleiben. Auto­besitzer mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) zahlen beispiels­weise weniger oder gar keine Kfz-Steuer und dürfen auf Behinderten­park­plätzen parken, unter bestimmten Voraus­setzungen sogar im Halte­verbot oder in Fußgängerzonen, wenn etwa keine anderen Park­plätze frei sind. Dazu benötigen sie einen blauen Park­ausweis, den sie bei der Straßenverkehrs­behörde am Wohn­ort beantragen können. Er gilt für alle europäischen Länder.

Befreiung von der Kfz-Steuer

Der Schwerbehinderten­ausweis verhilft je nach bewil­ligtem Merkzeichen zu einer verringerten Kfz-Steuer oder der kompletten Befreiung von dieser Steuer. Wer kein Auto hat, kann statt­dessen kostenlos oder ermäßigt öffent­liche Verkehrs­mittel nutzen. Die Frei­fahrt in Bus und Bahn muss extra beantragt werden. Dazu stellt das Versorgungs­amt ein „Beiblatt“ im Bank­kartenformat aus. Damit diese Karte als Fahr­schein gilt, müssen die Berechtigten jedes Jahr eine neue Wert­marke aufkleben. Die ist je nach Merkzeichen kostenlos, oder sie kostet 91 Euro für ein Jahr.

Europa lässt auf sich warten

Der deutsche Schwerbehinderten­ausweis gilt im Ausland nicht, und auch umge­kehrt erkennt die Bundes­republik Ausweise aus anderen europäischen Ländern nicht als gleich­wertig an. Momentan ist der blaue EU-Park­ausweis die einzige grenz­über­schreitende Regelung in Europa. Ansonsten bestimmt jedes Land für sich, wer als schwerbehindert anerkannt wird und welche Rechte sich daran anknüpfen.

Nun plant die Europäische Kommis­sion, bis Ende 2023 einen Europäischen Behinderten­ausweis einzuführen, der in allen Ländern der Europäischen Union (EU) anerkannt wird. Das würde den rund 87 Millionen Menschen in der EU, die eine Behin­derung haben, den Aufenthalt in einem Nach­barland erheblich vereinfachen – sei es im Urlaub, um zu arbeiten oder für ein Auslands­semester.

Kostenloser Zugang zu barrierefreien sanitären Anlagen

Eine private Initiative ist da schon weiter: Seit 1986 existiert der „Euro­schlüssel“, ein europa­weites Schließ­system, das körperlich beein­trächtigten Menschen mit bestimmten Beein­trächtigungen oder Merkzeichen im Ausweis kostenlos Zugang zu barrierefreien sanitären Anlagen verschafft. Der Einheits­schlüssel öffnet Auto­bahn- und Bahnhofs­toiletten, passt aber auch für öffent­liche WCs in Fußgängerzonen, Museen und Behörden. Schwerbehinderte Menschen können ihn für 26,90 Euro plus Versand­kosten beim Club Behinderter und ihrer Freunde in Darm­stadt bestellen.

Schwerbehinderten­ausweis - Wie der Nach­weis das Leben erleichtert

Aktiv bleiben. Ist der Zugang barrierefrei, dann können auch Menschen mit Behin­derungen fast alle Sport­arten ausüben. © Adobe Stock / romaset

Kampf­geist und langer Atem

Wer einen Behinderten­ausweis beantragt, braucht Geduld: Das Verfahren kann sich über Monate hinziehen. Häufig stellt das Versorgungs­amt zunächst nicht den für den Ausweis nötigen GdB von 50 fest und vergibt auch keine Merkzeichen. Sozial­verbände wie der VdK helfen ihren Mitgliedern dann, Wider­spruch einzulegen und vertreten sie falls nötig auch vor Gericht.

Oft lohnt es sich, um den Ausweis oder bestimmte Merkzeichen zu kämpfen. Aktuelles Beispiel: Das Bundes­sozialge­richt ordnete im Früh­jahr 2023 an, dass das Merkzeichen aG für „außergewöhnlich gehbehindert“ häufiger als bisher in den Ausweis aufzunehmen ist. Auch Menschen, die sich in ihrer gewohnten Umge­bung einigermaßen ohne Hilfe fortbewegen können, haben darauf Anspruch. Es reicht aus, wenn sie auf öffent­lichen Straßen und Plätzen auf Hilfe angewiesen sind oder sich nur mit äußerster Anstrengung fortbewegen können (Az. B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R).

Keine Gnade, sondern Rechts­ansprüche

VdK-Präsidentin Bentele, selbst von Geburt an blind, macht Mut: „Die Menschen sollen keine Angst und keine Scham haben. Es geht nicht darum, sich ungerecht­fertigte Vorteile zu verschaffen. Der Ausweis und die damit verbundenen Nachteils­ausgleiche sind keine von der Gesell­schaft gnädig zugestandene Erleichterung. Es geht um Rechts­ansprüche, für die wir lange kämpfen mussten.“

Tipp: In unserem Special Rente für schwerbehinderte Menschen lesen Sie, was Berufs­tätige beachten sollten, wenn sie früher in den Ruhe­stand gehen wollen.

Schritt für Schritt zum Ausweis – eine Anleitung

1. Zuständig­keit klären

In den meisten Bundes­ländern können Sie den Schwerbehinderten­ausweis beim Versorgungs­amt beantragen. Die vom Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales betriebene Seite „Einfach-teilhaben.de“ zeigt unter „Schwerbehin­derung“ für jedes Bundes­land, wo Sie die Formulare herunter­laden oder online ausfüllen können. Wollen Sie zum ersten Mal einen Schwerbehinderten­ausweis beantragen, wählen Sie das Formular „Erst­antrag“. Den „Neufest­stellungs­antrag“ benötigen Sie zum Beispiel, wenn die Einschränkungen durch eine Behin­derung oder eine chro­nische Erkrankung wesentlich größer geworden sind und Sie einen höheren GdB oder bestimmte Merkzeichen im Ausweis benötigen.

2. Beraten lassen

Holen Sie sich fürs Ausfüllen des Antrags Hilfe, etwa von den Sozial­diensten der Rehakliniken, Gewerk­schaften, dem Sozialverband VdK Deutschland oder dem Sozialverband Deutschland.

3. Mit Ärzten reden

Sagen Sie Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten, dass Sie den Ausweis beantragen wollen. Sie müssen die Ärzte im Antrag nennen und von der Schwei­gepflicht entbinden, damit sie dem Amt Auskunft erteilen dürfen. Bitten Sie Ihre Ärzte um Befundbe­richte, Labor­werte und sons­tige Unterlagen und um eine aussagefähige Stellung­nahme. Darin sollen sie nicht nur Diagnosen nennen, sondern detailliert auf die daraus resultierenden Beein­trächtigungen alltäglichen Leben eingehen. Kündigen Sie an, dass eventuell Rück­fragen vom Amt kommen werden.

4. Antrag ausfüllen

Nennen Sie nicht nur die „Haupt­behin­derung“, sondern alle Krankheiten und anderen Aspekte, die Sie im Alltag einschränken. So kann eine gehbehinderte Person zum Beispiel zugleich auch Diabetes haben oder schlecht sehen. Je aussagekräftiger Ihr Antrag, desto besser kann das Amt prüfen. Wichtig: Auch die Merkzeichen wie Bl für blind müssen Sie extra beantragen. Legen Sie ein Pass­foto für den Ausweis bei, wenn Sie mit einem Grad der Behin­derung von 50 oder mehr rechnen. Nicht vergessen: Antrag unter­schreiben.

5. Sortieren und nummerieren

Sammeln und sortieren Sie alle Unterlagen. Neben Befundbe­richten, Röntgen­bildern und anderen medizi­nischen Dokumenten gehören zum Beispiel auch Anerkennungs­bescheide einer Berufs­krankheit oder eines Arbeits­unfalls dazu. Auch wenn Sie bereits anderswo Anträge gestellt haben, etwa beim Renten­versicherungs­träger, fügen Sie dies Ihren Unterlagen bei.

Haben Sie mehrere gesundheitliche Beein­trächtigungen, achten Sie darauf, dass die Datei­namen eine klare Zuordnung der Dokumente ermöglichen. Wenn Sie Ihre Unterlagen in Papierform einreichen, legen Sie am besten einen Ordner mit mehreren Rubriken an. Ob Online oder Papier: Nummerieren Sie Ihre Dokumente durch. Das erleichtert die Verständigung, falls Rück­fragen kommen.

6. Kopieren und absenden

Falls Sie Papier einreichen: Senden Sie medizi­nische Unterlagen nie im Original. Kopieren Sie den ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen einmal komplett, bevor Sie ihn abschi­cken. Auch wenn Sie Dateien hoch­laden, ist es für eventuelle Rück­fragen oder für eine Beratung nützlich, das gesamte Paket einmal in Papierform parat zu haben.

7. Geduld haben

Oft dauert es Monate, bis Sie den Fest­stellungs­bescheid erhalten. Wenn Sie mit diesem nicht einverstanden sind, legen Sie inner­halb eines Monats Wider­spruch ein. Lassen Sie sich dafür beraten (siehe Punkt 2).

8. Arbeit­geber informieren

Haben Sie Ihren Schwerbehinderten­ausweis erhalten, informieren Sie umge­hend Ihren Arbeit­geber, falls Sie in einem Anstellungs­verhältnis arbeiten.

9. Erleichterungen organisieren

Haben Sie das Recht auf bestimmte Nachteils­ausgleiche, dann besorgen Sie sich nun zum Beispiel den blauen Park­ausweis. Sie bekommen ihn meist bei der Straßenverkehrs­behörde oder beim Ordnungs­amt. Wer einen grün-orangefarbigen Schwerbehinderten­ausweis hat, erhält für den öffent­lichen Nahverkehr eine Wert­marke beim Versorgungs­amt.

Merkzeichen für Vergüns­tigungen

Merkzeichen

Wer es bekommt

Was es bringt (Beispiele)

G = erheblich gehbehindert

Menschen, die zu Fuß sehr einge­schränkt sind und Stre­cken von zwei Kilo­metern nicht ohne große Schwierig­keit schaffen.

  • Frei­fahrt 1 oder Ermäßigung in öffent­lichen Verkehrs­mitteln.
  • Ermäßigte Kfz-Steuer.
  • Weitere Steuer­vorteile.

aG = außergewöhnlich gehbehindert

Wer sich nur mit fremder Hilfe oder unter äußerster Anstrengung fortbewegen kann und auf die Mobilität bezogen einen Behin­derungs­grad von 80 hat.

  • Frei­fahrt 1 oder Ermäßigung in öffent­lichen Verkehrs­mitteln.
  • Zuschuss zu Kauf oder Umbau eines Autos.
  • Befreiung von der Kfz-Steuer.
  • Park­erleichterungen.
  • In vielen Gemeinden: Fahr­dienst.

H = hilf­los

Menschen, die im Alltag Hilfe brauchen, etwa beim Anziehen oder Essen. Generell bei schwerer Beein­trächtigung wie Blindheit oder Quer­schnitts­lähmung.

  • Frei­fahrt 2 in öffent­lichen Verkehrs­mitteln.
  • Befreiung von der Kfz-Steuer.
  • Zuschuss zu Kauf oder Umbau eines Autos.
  • In vielen Gemeinden: Fahr­dienst, Befreiung von der  Hunde­steuer.

Bl = blind

Wenn das Augen­licht voll­ständig fehlt oder die Sehschärfe auf beiden Augen und bei beidseitiger Sehprüfung nicht mehr als ein Fünf­zigstel beträgt.

  • Frei­fahrt 2 in öffent­lichen Verkehrs­mitteln.
  • Befreiung von der Kfz-Steuer, Park­erleichterungen.
  • Ermäßigter Rund­funk­beitrag.
  • In vielen Bundes­ländern/Gemeinden: Blindengeld, Befreiung von der Hunde­steuer für ausgebildete Hunde.

Gl = gehörlos

Menschen, die auf beiden Ohren taub sind. Als gehörlos gelten auch stark Schwerhörige mit schweren Sprach­störungen.

  • Frei­fahrt 1 oder Ermäßigung in öffent­lichen Verkehrs­mitteln.
  • Ermäßigte Kfz-Steuer.
  • Ermäßigter Rund­funk­beitrag.
  • In einigen Bundes­ländern: Gehörlosengeld.

Tbl = taubblind

Ab einem Grad der Behin­derung von 70 wegen Hörstörung und 100 wegen Sehstörung.

  • Befreiung vom Rund­funk­beitrag.
  • Betroffene können die Erleichterungen der Merkzeichen Bl und Gl nutzen.

B = Begleitung erforderlich

Wer in Bus und Bahn regel­mäßig Hilfe beim Ein- und Aussteigen, bei der Orientierung oder während der Fahrt braucht.

  • Kostenlose Mitnahme einer Begleit­person in öffent­lichen Verkehrs­mitteln, häufig auch im inner­deutschen Flug­verkehr.
  • Urlaubs­kosten für Begleit­person steuerlich absetz­bar.

RF = Befreiung vom Rund­funk­beitrag

Wer aufgrund der Behin­derung ständig von öffent­lichen Veranstaltungen ausgeschlossen ist.

  • Ermäßigter Rund­funk­beitrag.
  • Ermäßigte Telefon­gebühren (Sozial­tarif Deutsche Telekom).

Legende

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Fällig wird eine Jahres­gebühr von 91 Euro für eine Wert­marke.
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Notwendig ist eine kostenlose Wert­marke für den Ausweis.
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14 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

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  • ziehel am 27.05.2024 um 20:54 Uhr
    Schwerbehinderung feststellen lassen

    Guten Tag,
    gleich im ersten von zehn Schritten zäumen Sie das Pferd von hinten auf. Man lässt erst eine Schwerbehinderung anerkennen. Dagegen kann man - wenn nötig - gerichtlich vorgehen. Auch fordert das Versorgungsamt Berichte bei den Ärzten an. Dafür erhält der Arzt eine Entschädigung.
    Erst wenn der Grad der Behinderung feststeht, kann man die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen. Dies ist nur noch eine Formsache, es reicht die Vorlage von 2 Lichtbildern.
    Mit freundlichen Grüßen
    Susa Richter

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.07.2023 um 13:57 Uhr
    Fehlerhafter Verweis

    @schlorrendorf: Vielen Dank für Ihren Hinweis, an dieser Stelle sollte keine Verlinkung sein. Wir werden das korrigieren.

  • schlorrendorf am 27.07.2023 um 12:15 Uhr
    Fehlerhafter Verweis

    Wenn man im Absatz 9 'Nachteilsausgleiche' anklickt, kommt man wieder zum Anfang des Artikels. Das ist wohl nicht so geplant.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.06.2023 um 12:01 Uhr
    Arbeitsagentur

    @taimoor930: Dies ist nicht der Ort für eine Arbeitsberatung, bitte wenden Sie sich an die Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/.

  • taimoor930 am 03.06.2023 um 11:58 Uhr
    BI and GI

    Hallo, i am asylum seeker in lower Saxony, have medical or health issues like, ( 1 ear deaf cannot hear and 2nd ear also getting gradually deaf);and Diagnosed Cataract and Gloucoma in both eyes and cataract operation is ongoing both eyes, similarly arm fractured ( have iron plate joint), guide me how can I apply or eligible to apply?