Sanierungs­fahr­plan fürs Haus Sanieren mit Konzept

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Sanierungs­fahr­plan fürs Haus - Sanieren mit Konzept

Planvoll. Sanierungs­maßnahmen sollten aufeinander abge­stimmt werden. © Alamy / Panther Media

Das Haus energetisch zu optimieren, kostet viel Geld. Der individuelle Sanierungs­fahr­plan hilft, teure Fehler zu vermeiden, und sichert zusätzliche Förderung.

Heizung, Fassade, Fenster oder Dach: Die meisten Menschen können es sich kaum leisten, an ihrer Immobilie alles auf einmal energetisch zu sanieren. Sie gehen den Umbau nach und nach an. Welche Maßnahmen wann und in welcher Reihen­folge am sinn­vollsten sind, klärt der „individuelle Sanierungs­fahr­plan“. Was das genau ist, wer beim Aufstellen des Fahr­plans hilft und welche staatliche Förderung er ermöglicht, erläutern wir in den wichtigsten Antworten zu dieser besonderen Form der Energieberatung.

Vorteile und Förderung

Was ist der individuelle Sanierungs­fahr­plan?

Der Fahr­plan ist das Ergebnis einer besonderen Energieberatung: Ein speziell qualifizierter Energieberater dokumentiert den Ist-Zustand der Immobilie und empfiehlt eine Strategie für die Sanierung. Die kann bis zu fünf Maßnahmenpakete umfassen. Für jedes davon werden die voraus­sicht­lichen Kosten und mögliche Förderungen genannt. Der Fahr­plan fasst die Strategie in einer leicht verständlichen Grafik zusammen und erläutert sie in Texten.

Welche Vorteile bringt der Fahr­plan?

Der Fahr­plan stimmt die anstehenden Sanierungs­schritte sinn­voll aufeinander ab. Das kann vor unnötigen Ausgaben schützen. Michael Veit, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Berlin, nennt ein Beispiel: „Wer das Dach seines Hauses sanieren möchte, sollte wissen, wie dick eine zukünftige Fassadendämmung ausfällt, damit der Dach­über­stand entsprechend geplant werden kann.“

Aktuell wollen auch viele Menschen ihre Heizung austauschen lassen. Dabei wäre es gerade bei unsanierten Altbauten oft ökonomisch und ökologisch güns­tiger, zuerst die Fassade zu dämmen. Denn wird die Dämmung in einigen Jahren nachgeholt, ist die jetzt erneuerte Heizung oft über­dimensioniert.

Der Fahr­plan sorgt außerdem für eine höhere Förderung: Werden Einzel­maßnahmen, die in einem individuellen Sanierungs­fahr­plan stehen, umge­setzt, zahlt das Bundes­amt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (Bafa) in vielen Fällen einen Bonus von 5 Prozent. Die staatliche Förderung der Sanierungs­arbeiten steigt somit auf insgesamt 20 Prozent.

Was kostet so eine Energieberatung?

Das hängt von Größe und Zustand der Immobilie ab. Für ein durch­schnitt­liches Einfamilien­haus rechnet Michael Veit mit einem Aufwand von 25 Stunden. Das ergibt Kosten von etwa 2 500 Euro. Je mehr Informationen über das Gebäude vorliegen, desto schneller und güns­tiger geht es.

Welche Förderung gibt es für den Fahr­plan?

Das Erstellen des Sanierungs­fahr­plans fördert das Bafa mit bis zu 80 Prozent der Beratungs­kosten. Die Ober­grenze liegt bei 1 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Bei größeren Wohn­gebäuden werden bis zu 1 700 Euro gezahlt. Lassen sich Eigentümer­gemeinschaften während einer Versamm­lung den Fahr­plan vom Energieberater erläutern, wird das mit maximal 500 Euro bezu­schusst.

Wann wird der Fahr­plan bezu­schusst?

Der Bauantrag für die selbst genutzte oder vermietete Immobilie muss vor mindestens zehn Jahren gestellt worden sein. Das Haus muss in Deutsch­land stehen und haupt­sächlich Wohn­zwecken dienen. Mit Erlaubnis der Eigentümer können auch Mieter oder Pächter den Antrag stellen.

Wer beantragt die Förderung? Und wann?

Wer einen Zuschuss zu den Kosten seines Sanierungs­fahr­plans erhalten will, muss dies seit Juli 2023 selbst beim Bafa beantragen. Dafür steht auf bafa.de ein Formular bereit. Der Antrag muss gestellt werden, bevor ein wirk­samer Beratungs­vertrag geschlossen wird. Oder der Vertrag muss eine Ausstiegs­klausel enthalten für den Fall, dass die Förderung versagt wird. Nach Abschluss der Beratung muss beim Bafa der sogenannte Verwendungs­nach­weis online einge­reicht werden. So bestätigt der Auftrag­geber, dass er den Sanierungs­fahr­plan erhalten hat. Erst dann wird die Förderung ausgezahlt.

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