Sanktionen gegen russische Banken Amsterdam Trade Bank macht dicht

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Sanktionen gegen russische Banken - Amsterdam Trade Bank macht dicht

Konflikt. Die Aggression Russ­lands gegen­über der Ukraine wirkt sich auch auf Anleger und Anle­gerinnen aus. © picture alliance / Jakub Porzycki

Zuerst stand die Tochter der russischen Sber­bank vor der Insolvenz, dann stellte die Amsterdam Trade Bank ihren Betrieb ein. Anle­gerinnen und Anleger werden entschädigt.

Der Angriff Russ­lands auf die Ukraine hat welt­weit weitreichende Folgen. Die Sanktionen des Westens zielen vor allem auf Schlüssel­industrien der russischen Wirt­schaft ab. Betroffen sind deswegen auch russische Banken, die teil­weise Töchter in der Europäischen Union (EU) und Deutsch­land haben. Aufgrund des Krieges führen wir die Angebote der Banken seit Februar 2022 nicht mehr in unseren Zinsvergleichen auf. Für Kundinnen und Kunden, die dort Tages- oder Fest­geld­konten haben, greift im Pleitefall einer Bank die Einlagensicherung des EU-Landes, in dem die Tochter ihren Sitz hat.

Bank stellt Betrieb in Europa ein

Nach einer Welle von Konto­abhebungen stellte zuerst die Sber­bank Europe AG Ihren Betrieb in Europa ein. Eine Insolvenz aber konnte abge­wendet werden. Allen Anlegern ist eine Entschädigung durch den österrei­chischen Einlagensicherungs­fonds garan­tiert.

Die österrei­chische Finanzmarkt­aufsicht hatte am 3. Mai 2022 einen Regierungs­kommis­sär einge­setzt, der es der Sber­bank Europe AG gestattete, einen Groß­teil ihres Portfolios zu verkaufen. Die Bank teilte zwei Tage später mit, dass sie die bereits ausgezahlte Einlagensicherung von 926 Millionen Euro voll­ständig zurück­zahlen konnte. Auch Gelder, die über den Sicherungs­höchst­betrag von 100 000 Euro pro Kunde hinaus­gehen, würden „in voller Höhe an unsere Kunden“ bezahlt werden, so die Sber­bank.

Am 22. April 2022 akti­vierte schließ­lich die Nieder­ländische Zentral­bank (DNB) das Einlagensicherungs­system für die Amsterdam Trade Bank, die auch unter dem Namen FIBR Spar­produkte vertreibt. Gelder, die bei der Bank angelegt sind, werden über die nieder­ländische Einlagensicherung geschützt, da die Bank dort ihren Sitz hat. Sollten Kunden sowohl bei der Amsterdam Trade Bank als auch bei FIBR angelegt haben, gilt der Schutz insgesamt bis zu einem Betrag von 100 000 Euro pro Kunde.

Für die Auszahlung ist die deutsche Entschädigungs­einrichtung zuständig, die sich mit der nieder­ländischen Aufsicht abstimmen muss. Die Kunden der Amsterdam Trade Bank müssen nicht aktiv werden. Sie werden von der DNB ange­schrieben. Nähere Informationen hat die Zentral­bank für deutsche Sparer zur Verfügung gestellt: https://www.dnb.nl/depositogarantie-amsterdam-trade-bank/kontoinhaber-die-ausserhalb-der-niederlande-wohnen/

Weitere betroffene Banken

Aus unseren Zins­vergleichen entfernt haben wir auch die VTB Bank (Europe) SE, die mehr­heitlich dem russischen Staat gehört; ebenso die East West Direkt, die zur Sistema JSFC in Russ­land, einer der größten Investmentgesell­schaften des Landes, gehört. Für Kundinnen und Kunden, die dort Gelder fest angelegt haben, gilt entsprechend der EU-Einlagensicherungs­richt­linie nach wie vor die Einlagensicherung des europäischen Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat.

Diese erfolgt bei der East West Direkt über die Einlagensicherung Luxemburgs.

Einlagen von Spare­rinnen und Sparern der VTB Bank sind über die deutsche Einlagensicherung abge­sichert. Zusätzlich ist sie auch Mitglied im Einlagensicherungs­fonds des Bundes­verbandes deutscher Banken (BdB). Sollte sie insolvent werden, würden diese Einlagensicherungs­systeme greifen, wie der Bundes­verband deutscher Banken (BdB) auf eine Anfrage von Finanztest bestätigte. Spar­einlagen von Privat­anlegern und „rechts­fähigen Stiftungen“ seien bis zur jeweils geltenden Sicherungs­grenze geschützt. Der Mindest­schutz pro Einleger beträgt dabei 15 Prozent des haftenden Eigen­kapitals der Bank, mindestens aber 750 000 Euro.

VTB Bank schon länger unter besonderer Kontrolle

Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) hatte bereits im Herbst letzten Jahres bei der VTB Bank (Europe) SE einen Sonder­beauftragten zur Geld­wäscheprävention einge­setzt, der fort­laufend auch mögliche Terror­finanzierungen über­wachen soll. Bei der VTB Bank Direkt­bank sind derzeit keine Konto­eröff­nungen möglich. Die Bafin teilte mit, sie erwartet von den von ihr beaufsichtigten Instituten, dass die Finanzsanktionen voll­umfäng­lich einge­halten würden. Für die Umsetzung von Sanktionen sei das Service­zentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundes­bank zuständig.

Was Spare­rinnen und Sparer bedenken sollten

Kunden, die ihre Gelder bei Fest­geld­konten haben, können außerplan­mäßig kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der ist gegeben, wenn die Fortführung des Vertrages für eine der Parteien unzu­mutbar ist. Eine drohende Insolvenz könnte ein solcher Grund sein. Allerdings behalten sich die Banken vor, im Falle einer Kündigung den vereinbarten Fest­zins rück­wirkend auf 0 Prozent zu setzen.

Die Kündigung muss schriftlich an die Bank gerichtet werden, die allerdings wider­sprechen kann. Im Zweifel müssen dies Gerichte klären.

Im Notfall entscheidet die Bafin

Sollte Russ­land seiner­seits Gelder einfrieren, muss die Bafin entscheiden, ob ein Entschädigungs­fall vorliegt und die Einlagensicherung greift. Unabhängig von der Sicherheit der Einlagen ist nicht auszuschließen, dass die russische Regierung Gelder, die bei ihren Banken angelegt werden, zur Finanzierung des Krieges verwendet. Das sollten Spare­rinnen und Sparer bedenken.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.11.2022 um 12:15 Uhr
    VL-Sparplan VTB Bank vorzeitig beenden

    @alle: Für den VL-Banksparplan gibt es keine Arbeitnehmersparzulage, die durch eine vorzeitige Beendigung des Vertrages gefährdet werden könnte.
    Die Zuschüsse der Arbeitgeberin sind nicht zurückzuzahlen.
    Es gibt also nur die Bedingungen der Bank für die Kündigung zu beachten.
    Die Frage, ob für die jetzt bereits aufgelaufenen Zinsen eine Kapitalertragssteuer fällig wird, hängt davon ab, ob Sie den Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft haben.

  • bernjan am 11.11.2022 um 11:12 Uhr
    VL-Sparplan VTB Bank vorzeitig beenden

    Hallo Redaktion, auch mir hat die VTB bank angeboten, meinen VL-Sparplan vorzeitig zu beenden und das Guthaben inklusive der aufgelaufenden Zinsen zu überweisen, weil auf Anordnung der BaFin die VTB seit dem 27.02.2022 keine Sparraten und Einmalzahlungen mehr annehmen darf. Entstehen mir bei Annahme des Angebotes Nachteile? Muss ich Arbeitgeberzuschüsse oder andere Beträge zurückzahlen? Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.11.2022 um 17:30 Uhr
    Auszahlung

    @Monk14: Wenn es sich um einen VL-Banksparplan handelt, gibt es keinen Anspruch auf eine Förderung, nur der steuerliche Aspekt spielt eine Rolle. Haben Sie den Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft, sind die Zinsen auch nicht zu versteuern.

  • Monk14 am 20.10.2022 um 14:09 Uhr
    VTB Bank schreibt Sparer an bzgl. Auszahlung

    Sehr geehrtes Team der Stiftung Finanztest, gestern erhielt ich Post von der VTB Bank. Sie bietet mir an, meinen seit ca. 2 Jahren laufenden VL-Sparplan vorzeitig zu beenden und auf das Tagesgeldkonto inkl. bis dahin aufgelaufene Zinsen zu transferieren oder anderweitig nach den Vorgaben des VermBG anzulegen. Es wird auch auf 5. VermBG §8 Abs. 3 und 4 verwiesen. Welche Produkte erfüllen die Vorgaben? Gibt es steuerliche Hürden, wenn der Vertrag vorzeitig endet? Da mein Arbeitgeber seit März nicht mehr auf den VTB Sparplan einzahlen kann, ruht der Vertrag und ich habe einen neuen VL-Sparplan bei einer anderen Bank begonnen. Im Netz finde ich nur was zu den allg. Kündigungsklauseln, die hier ja nicht zutreffen. Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus. Mit freundliche Grüßen,
    Monika D.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.05.2022 um 11:53 Uhr
    ATB/Entschädigung

    @echnaton2: Vielen Dank für den neuen Link. Wurde ein Entschädigungsfall festgestellt, informiert die zuständige Entschädigungseinrichtung unaufgefordert alle betroffenen Kunden dieses Instituts. Daraufhin können die Kunden ihre Entschädigungsansprüche bei der jeweiligen Entschädigungseinrichtung anmelden. Wir gehen davon aus, dass das in den Niederlanden genauso ist. Auf der von Ihnen angesprochenen Seite, erhalten Betroffene detaillierte Informationen zum Procedere. Wenn Sie noch nicht benachrichtigt wurden, wenden Sie sich direkt an die niederländische Zentralbank und parallel an die Bafin.