![Riskante Geldanlagen - Widerruf kann lange möglich sein](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/91/54/e43be3bd-9ef8-404d-9cc7-01bdd9d90da1-web/6126442_gua-widerruf-geldanlagen-f202407030.jpg)
Grüne Geldanlage. Auch der Verkauf von Bäumen kann eine Finanzdienstleistung sein. © Getty Images / Raditya
Laut Bundesgerichtshof können Baum-Investments noch nach Jahren widerrufbar sein – wie andere Finanzangebote, wenn nicht richtig über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurde.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Investments in Bäume als Finanzdienstleistungsverträge eingestuft: Der Kunde könne sie unbefristet widerrufen, weil er nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden sei (Urteil vom 15. Mai 2024, Az. VIII ZR 226/22). Das könnte auch für andere Verträge über Geldanlagen gelten, die im Fernabsatz geschlossen wurden und ebenfalls als Finanzdienstleistungen gelten.
Bäume über das Internet gekauft
Der Kläger investierte 2010 und 2013 per Internet in Bäume in Costa Rica, ein Angebot der Schweizer Life Forestry Switzerland AG. Es handelte sich um ein Fernabsatzgeschäft. Dazu zählen Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen über Waren oder Dienstleistungen, die ausschließlich über Kommunikationswege wie Telefon, Fax, Brief oder E-Mail abgeschlossen werden. Nach Jahren widerrief der Kläger, und laut BGH war das auch möglich.
Widerrufsrecht gilt gewöhnlich 14 Tage lang
Fernabsatzgeschäfte dürfen Verbraucher gewöhnlich 14 Tage widerrufen. Bei falscher oder fehlender Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage, bei Finanzdienstleistungen ist der Widerruf dann sogar unbegrenzt möglich. Davon profitierte der Kläger. Das BGH-Urteil könnte dazu führen, dass auch andere Kunden, die im Fernabsatz riskante Geldanlagen abgeschlossen haben, ihre Verträge noch Jahre später widerrufen können.
Gerichtsprozess um Crowdfunding von Bergfürst
Einen ähnlichen Streitfall vor dem Amtsgericht Berlin beschreibt die Interessensgemeinschaft der Bergfürst-Anleger. Die Klägerin hatte über die Crowdfunding-Plattform Bergfürst Kreditforderungen von der Bergfürst Service GmbH, heute THV 1 Berlin GmbH, gekauft (Az. 13 C 115/23). Sie widerrief nach Jahren unter Verweis darauf, dass sie falsch über den Widerruf aufgeklärt worden sei. THV 1, die zu Bergfürst gehört, sieht das anders. Über THV 1 hatte Finanztest zuvor in einem anderen Fall berichtet.
Beim Widerruf kommt es auf Details an
Tipp: Beim Widerruf riskanter Geldanlagen aufgrund fehlender oder nicht korrekter Widerrufsbelehrungen kommt es stark auf Details an. Holen Sie dafür anwaltlichen Rat ein. Hilfreich ist auch ein Überblick über Widerrufsregeln bei Käufen.
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